Gewerbelexikon

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für jeden Grundstücks- und Immobilienkauf von Bedeutung. Das Finanzamt, das auch den Steuerbescheid erlassen hat, stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und erklärt darin, dass der Kreditnehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Das Dokument bestätigt zudem, dass der Käufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist keine gesetzlich festgelegte Voraussetzung für eine Eigentumswohnung. Dennoch dürfen Grundbuchämter gemäß § 22 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung in das Grundbuch vornehmen. Demnach erfolgt grundsätzlich keine Grundbucheintragung ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Die Grunderwerbsteuer

Der Betrag der Grunderwerbsteuer wird anhand der Bemessungsgrundlage ermittelt. Die Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie. Erfolgt eine Versteigerung, bildet das jeweilige Höchstgebot die Grundlage für die Grunderwerbsteuer. Der Grunderwerbsteuersatz variiert je nach Bundesland. Während er bis zum Jahr 2006 bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent lag, werden in einigen Bundesländern inzwischen bis zu 6,5 Prozent fällig.

Bundesland Grunderwerbsteuersatz

Schleswig-Holstein

6,5 %

Nordrhein-Westfalen

6,5 %

Saarland

6,5 %

Berlin

6 %

Hessen

6 %

Thüringen

5 %

Baden-Württemberg

5 %

Sachsen-Anhalt

5 %

Rheinland-Pfalz

5 %

Mecklenburg-Vorpommern

5 %

Bremen

5 %

Hamburg

5 %

Bayern

5 %

Sachsen

5 %

(Grunderwerbsteuersätze 2016)

Wie erfolgt die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung befindet sich in einer Veräußerungsanzeige, die aus fünf Durchschriften besteht und die Notare gemäß § 18 GrEStG bei der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle einreichen müssen. Auf einer Durchschrift finden sich die Vertragsdaten auf der Vorder- und die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der Rückseite. Ist die Grunderwerbsteuer bezahlt, füllt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die Voraussetzung für die Eintragung des neuen Immobilieneigentümers in das Grundbuch ist damit gegeben. Mit der Vorlage des ausgefüllten Dokuments beim Grundbuchamt ist der Grundstückskäufer bürgerlich-rechtlicher Eigentümer des Grundstücks. Im Detail belegt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass der Käufer keine Verbindlichkeiten hat und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten hat. Sie beweist, dass keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen den Käufer bestehen und gilt für die Banken neben der Schufa-Auskunft als Sicherheit bei Grundstücks- und Immobilienfinanzierungen.