Gewerbelexikon

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet) zeigt Ihnen, welche Nutzungen in welchen Baugebieten der gesamten Gemeinde geplant sind. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des §5 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Inhalte des Flächennutzungsplans werden durch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für Teilbereiche konkretisiert, d.h. ausführlicher dargestellt. Beachten Sie, dass der Flächennutzungsplan nur eine Empfehlung für Ihre planende Gemeinde und die Aufstellung von Bebauungsplänen ist, also nur der vorbereitenden Bauleitplanung dient und nur behördenverbindlich ist. Wo z.B. ein Gewerbegebiet verzeichnet ist, muss nicht zwangsläufig eines entstehen.

Wie sich die Aufstellung des Flächennutzungsplans gestaltet

Ein Flächennutzungsplan wird alle 5-10 Jahre von den Gemeinden aufgestellt und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Bevor Änderungen im Flächennutzungsplan amtlich werden, müssen sie von der höheren Genehmigungsbehörde beschlossen werden. In Berlin z.B. wird der Flächennutzungsplan vom Senat beschlossen. Gewöhnlich umfasst ein Flächennutzungsplan ein gesamtes Gemeindegebiet und stellt die beabsichtigte städtebauliche und landschaftliche Entwicklung dar, in dem er die Art der Bodennutzung aufzeigt. Eintragungen in einem Flächennutzungsplan werden als Darstellungen bezeichnet. Im Gegensatz zum Bebauungsplan: Dort sind es Festsetzungen. Für den normalen Bürger haben die Darstellungen eines Flächennutzungsplans keine rechtliche Bindungswirkung.

Dargestellt werden können beispielsweise Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind. Sie werden durch die Nutzung gekennzeichnet: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)

  • Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen)
  • überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen)
  • Grünflächen (z.B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe)
  • Wasserflächen (z.B. Seen, Häfen, Hochwasserschutzanlagen)
  • Landschafts- und Naturschutzgebiete
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald
  • Flächen für Nutzungsbeschränkungen (Abstandsflächen)
  • Ausgleichsflächen

Eine weitere Detaillierung der Darstellungen ist möglich, wird aber in der Regel dem Bebauungsplan überlassen, da der Flächennutzungsplan nur der Übersicht dient.

Was gehört zu den Baugebieten des Flächennutzungsplans?

Einem Flächennutzungsplan muss immer einen Erläuterungsbericht beiliegen, in dem die Gründe für die Darstellungen dargelegt sind. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (meist die Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden und sind bindend, das bedeutet, dass ein Bebauungsplan kein Gewerbegebiet festsetzen kann auf einer Fläche, für die der Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Der Flächennutzungsplan ist in Ihrer Baubehörde zu erwerben oder einzusehen.

Die Baugebiete sind im Einzelnen:

  • Kleinsiedlungsgebiet
  • Reines Wohngebiet
  • Allgemeines Wohngebiet
  • Besonderes Wohngebiet
  • Dorfgebiet
  • Mischgebiet
  • Kerngebiet
  • Gewerbegebiet
  • Industriegebiet
  • Sondergebiet für Erholung

Besonderheit: Der regionale Flächennutzungsplan

Abzugrenzen von dem klassischen Flächennutzungsplan ist der sogenannte regionale Flächennutzungsplan. Dieser führt den Regionalplan mit dem eigentlichen Flächennutzungsplan in einem Planwerk zusammen. Hierbei bezieht sich der regionale Flächennutzungsplan immer auf raumstrukturelle Verflechtungen aller Art. Die Zusammenführung von Regionalplan und Flächennutzungsplan erfolgt dann, wenn die jeweilige Landesregierung vorsieht, dass eine Regionalplanung dadurch stattfindet, dass sich Gemeindeverbände zu regionalen Planungsgemeinschaften zusammenschließen.

So wie bei einem klassischen Flächennutzungsplan muss auch bei dem regionalen Flächennutzungsplan stets darauf geachtet werden, dass dieser den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie denen des Raumordnungsgesetzes entspricht. Ein regionaler Flächennutzungsplan ist nicht in jeder deutschen Stadt vorhanden. Für die Region Rhein-Main wurde vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main der erste regionale Flächennutzungsplan Deutschlands aufgestellt. Auch im Ruhrgebiet existiert ein regionaler Flächennutzungsplan, der durch die Gründung einer Planungsgemeinschaft der Städte Essen, Herne, Oberhausen, Bochum, Gelsenkirchen und Mühlheim an der Ruhr zustande kommen konnte. In den nächsten Jahren planen weitere deutsche Städte den Erwerb eines regionalen Flächennutzungsplans.