Gewerbelexikon

Spezialgewerbeimmobilien

Mit Spezialgewerbeimmobilien sind Immobilien bezeichnet, die für eine ganz spezielle Nutzungsart konzipiert wurden. Zu den Spezialgewerbeimmobilien zählen Seniorenresidenzen, Freizeitimmobilien und Hotels, aber auch Werkstätten, Bauernhöfe, Factory Outlets, Gewächshäuser, Garagen und Businesscenter.

Wie unterscheiden sich Spezialgewerbeimmobilien von anderen Gewerbeimmobilien?

Als Gewerbeimmobilien werden grundsätzlich sämtliche Gebäude bezeichnet, die der Verwaltung des produzierenden Gewerbes dienen oder für das nicht produzierende Gewerbe genutzt werden. Hierzu zählen etwa Büro- und Verwaltungsgebäude, Handelsimmobilien oder Gewerbeparks. Sofern der gewerbliche Nutzungsanteil bei über 50 Prozent liegt, werden auch Mehrfamilienhäuser zu den Gewerbeimmobilien gezählt. Unter den Begriff Spezialgewerbeimmobilien werden nun die Gewerbeimmobilien gefasst, die für eine ganz spezielle Verwendungsart errichtet werden. Angesichts der speziellen Konzeption ist häufig eine anderweitige Nutzung ausgeschlossen.

Arten von Spezialgewerbeimmobilien

Grundsätzlich kann jede Gewerbeimmobilie, die auf eine spezielle Nutzung ausgerichtet ist, zu den Spezialgewerbeimmobilien gezählt werden. Eine eindeutige Zuordnung wird dadurch erschwert, dass es keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Spezialgewerbe“ gibt. Dennoch hat sich mittlerweile eine relativ einheitliche Klassifizierung von Spezialgewerbeimmobilien etabliert. Demnach fallen folgende Gewerbeimmobilien in den Bereich des Spezialgewerbes:

  • Anwesen
  • Bauernhöfe
  • Reiterhöfe
  • Weingüter
  • Freizeitanlagen
  • Tankstellen
  • Gewächshäuser
  • Campingplätze

Was ist bei Flächenangaben von Spezialgewerbeimmobilien zu beachten

Im Hinblick auf die Flächenbezeichnungen sind bei Spezialgewerbeimmobilien einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich können vier verschiedene Flächenbezeichnungen unterschieden werden. Mit der Gesamtfläche wird die Summe aus allen Haupt- und Nebenflächen bezeichnet. Dabei gilt als Hauptfläche diejenige Fläche, die für die Ausführung bzw. Erfüllung des Unternehmenszwecks genutzt wird. Zu den Nebenflächen zählen sämtliche Flächen, die nicht der Ausführung des vorrangigen Gewerbezwecks dienen, beispielsweise Flure und Treppenhäuser, Sanitärräume oder Teeküchen. Ein weiterer häufig im Zusammenhang mit Spezialgewerbeimmobilien genannter Flächentyp ist die sogenannte teilbare Fläche. Hierunter ist der kleinstmögliche Anteil der Haupt- und Nebenfläche zu verstehen, der vermietet wird. Denn mitunter ist die angebotene Gesamtfläche für die Umsetzung eines konkreten Spezialgewerbe-Projekts zu groß. In diesen Fällen kann es empfehlenswert sein, nur einen Teil der Gesamtfläche zu mieten oder zu pachten. Die Grundstücksfläche wiederum bezeichnet die gesamte zur Verfügung stehende Freifläche.

Besonderheiten bei der Suche nach Spezialgewerbeimmobilien

Bei der Suche nach passenden Spezialgewerbeimmobilien gilt es, verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Denn im Gegensatz zu anderen Gewerbeimmobilien ist das Angebot nicht nur deutlich kleiner. Hinzu kommt, dass die Besonderheiten der Vorhaben auch spezielle Anforderungen an die jeweiligen Anlagen stellen. Kriterien, die bei der Suche nach Spezialgewerbeimmobilien berücksichtigt werden sollten, sind:

  • Erforderlichkeit von Kundenverkehr
  • Anforderungen der Zielgruppe
  • Spezielle Sicherheitsanforderungen
  • Miet- oder Kaufoptionen
  • Verkehrsanbindung
  • Laufzeit der Miet- oder Pachtverträge