Gewerbelexikon

Was kostet ein Gewerbeschein, Kosten Gewerbeschein

Wer ein Gewerbe eröffnen will, braucht grundsätzlich einen Gewerbeschein. Er dient als Bescheinigung über die offizielle Anmeldung eines Gewerbes. Der Begriff „Gewerbeschein“ ist eine verkürzte Bezeichnung für den Gewerbeanmeldungsschein, der vom Ordnungsamt, vom Bürgeramt oder vom Rathaus der jeweiligen Stadt ausgestellt wird. Der Schein ist eine Empfangsbescheinigung, der für den Gewerbetreibenden als Nachweis darüber dient, dass er die Anmeldung seines Gewerbes vorschriftsgemäß vollzogen hat. Für die Ausstellung des Dokuments wird vom Gewerbeamt eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Während diese in Nachbarländern wie beispielsweise Österreich etwa 150 Euro beträgt, sind die Kosten für einen Gewerbeschein in der Bundesrepublik vergleichsweise gering. Die Höhe der Gebühren für einen Gewerbeschein bewegt sich in Deutschland zwischen 10 und 65 Euro und variiert von Stadt zu Stadt. Doch was kostet ein Gewerbeschein in verschiedenen Städten Deutschlands?

Kosten für Gewerbescheine in Deutschland

Die Ausstellung eines Gewerbescheins ist absolut notwendig – wer sich selbstständig macht und dem Gewerbeamt dies verschweigt, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch mit Steuernachzahlungs-Forderungen des Finanzamtes. Der Fiskus errechnet das Einkommen des illegal Gewerbetreibenden – dies ergibt meist Schätzungen zum Nachteil des Betroffenen. Die Ausstellung eines Gewerbescheins kostet in Berlin für natürliche Personen 26 Euro. Juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter zahlen indes 31 Euro. Pro weiterem Vertreter einer juristischen Person werden 13 Euro berechnet. In Hamburg wird – ebenso wie in Köln – eine Gebühr von lediglich 20 Euro in Rechnung gestellt. In Göttingen kostet die Gewerbeanmeldung 40 Euro. In Süddeutschland ist die Ausstellung des Gewerbescheins etwas teurer: In München muss mit 45 Euro gerechnet werden, eine Zweitschrift kostet 20 Euro. Wer ein Gewerbe in Stuttgart anmelden will, muss sogar 47 Euro zahlen.

Kosten für Online- und Zweitanmeldungen

Auch für eine Online-Gewerbeanmeldung wird eine Gebühr erhoben – sie ist in der Regel genauso hoch wie bei einer normalen Anmeldung. Benötigt ein Gewerbetreibender eine sogenannte Zweitschrift seines Gewerbescheins, dann kostet dies meist etwa halb so viel wie die Erstausstellung. Zieht ein Gewerbetreibender mit seinem Gewerbe um, benötigt er eine Gewerbeummeldung. Diese ist in der Regel kostengünstiger als die Anmeldung – im Regelfall 10 bis 20 Euro. In einigen Städten in Deutschland ist sie sogar kostenlos. Eine Gewerbeabmeldung hingegen ist beinahe immer kostenlos. Sie kann per Post erledigt werden.