Gewerbelexikon

Existenzgründung

Unter einer Existenzgründung wird die Verwirklichung einer beruflichen Selbständigkeit verstanden. Die Gründung setzt sich zusammen aus der Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt und weiteren - zum Teil freiwilligen –Formalitäten. Hierzu zählen etwa Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Eine kostenpflichtige Aufnahme in die Handwerksrolle lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen.

Weitere Genehmigungen sind für bestimmte Tätigkeiten erforderlich, so zum Beispiel die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Restaurants oder Cafés. Diese hängt wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes ab. Eine Beratung für Existenzgründer ist grundsätzlich zu empfehlen.

Welche Form der Existenzgründung ist die richtige?

Für die Unternehmensgründung kommt grundsätzliche eine Reihe von Gründungsformen infrage. Welche Form der Existenzgründung die richtige ist, hängt mit dem Gründertypen zusammen. Zu den möglichen Gründungsformen zählen:

  • Neugründung
  • Beteiligung
  • Franchising
  • Kleingründung
  • Übernahme/Unternehmensnachfolge
  • E-Business
  • Spin-offs

Die Neugründung ist vor allem für Existenzgründer interessant, die eine Geschäftsidee von Anfang an aufbauen wollen. Neugründer können alles entsprechend ihrer Vorstellungen gestalten, tragen allerdings auch allein die Verantwortung für den Erfolg ihres Vorhabens. Ein Rückgriff auf erfahrenes Personal oder bestehende Kundenbeziehungen ist hier nicht möglich und Gründer tragen das volle Risiko. Eine Beteiligung richtet sich an Existenzgründer, die zwar keine eigene Geschäftsidee, aber das erforderliche Kapital für eine Existenzgründung haben. Dabei werden durch Kapitalbindung Gesellschaftsrechte an Kapital- beziehungsweise Personengesellschaften erworben.

Ebenfalls ohne eigene Geschäftsidee erfolgt die Existenzgründung über das sogenannte Franchising. Hierbei wird ein bereits bewährtes Geschäftskonzept vom Franchise-Geber erworben. Existenzgründer können so direkt die Geschäfte aufnehmen und erhalten Schulungen zum Geschäftsaufbau und zur Betriebsvorbereitung im Sinnen des Franchisegebers. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Nachfolge der Firmenleitung in einem Unternehmen anzutreten. Auch bei dieser Form der Existenzgründung ist der Vorteil darin zu sehen, dass ein bereits erfolgreich laufender Betrieb übernommen wird. Als nachteilig kann sich unter Umständen erweisen, dass die bisherige Firmenleitung das Unternehmen sehr stark geprägt hat.

Was ist bei der Planung der Existenzgründung zu berücksichtigen?

Ist die Entscheidung zugunsten einer Existenzgründung gefallen, sollte im nächsten Schritt die konkrete Planung folgen. Hierzu gehört unter anderem die Ausarbeitung der jeweiligen Geschäftsidee und ein Businessplan. In diesem sollte das Vorhaben erläutert, die Gründerperson vorgestellt und das geplante Produkt beziehungsweise die Dienstleistung genau beschrieben werden. Des Weiteren gilt es, den potenziellen Kundenkreis und die Mitbewerber zu identifizieren und zu beschreiben. Weitere relevante Bestandteile des Businessplans zur Existenzgründung sind eine Standortbeschreibung, eine Personalplanung, Preisvorstellungen für die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen, voraussichtliche Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen sowie die gewählte Rechtsform. Darüber hinaus sollte auch die private Absicherung und die der Familie bei der Planung der Existenzgründung berücksichtigt werden. Im nächsten Schritt folgt der Finanzplan. In diesem Zusammenhang sollten das erforderliche Startkapital und der eigene Verdienst genau kalkuliert werden. Hinzu kommt die Ermittlung der möglichen Kapitalquellen.