Gewerbelexikon

Industriegebiete (GI)

Als Industriegebiete werden Baugebiete sowie intensiv industrialisierte Regionen bezeichnet.

Sie dienen der Ansiedlung von Produktionsbetrieben und werden auch als Industriezentrum, Industriezone oder Industriestandort bezeichnet.

Anders als bei sogenannten Gewerbegebieten finden sich in Industriegebieten jene Betriebe, die eine ortsunübliche Menge an Umweltbelastungen erzeugen. Hierzu zählen beispielsweise Staub, Lärm und Geruch.

Von Wohn- sowie Mischgebieten ausreichend abgegrenzt, sind Industriegebiete ausgerichtet auf den Schwerverkehr, Gleisanschlüsse sowie Energie- und Entsorgungsmöglichkeiten.

Angesichts der angesiedelten Betriebe werden Industriegebiete mit speziellen Umweltauflagen belegt. Zusätzlich können die Standorte je nach Region und Ausrichtung der Unternehmen weiteren Sondererlaubnissen und Einschränkungen unterworfen sein.

Bekannte alteingesessene Industriegebiete sind etwa das Ruhrgebiet oder das Donezbecken im Süden der Ukraine.

Verankerung in der deutschen Gesetzgebung

In der Bundesrepublik ist die Begrifflichkeit Industriegebiet im sogenannten Flächennutzungsplan verankert. Die zulässigen Nutzungen innerhalb dieses Raumes sind durch den § 9 der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.

Diese besagt, dass Industriezentren ausnahmslos der Ansiedlung von gewerblich geführten Betrieben dienen. Hierbei sind vornehmlich solche Unternehmen im Fokus der Verordnung, deren Unterbringung in anderen Gebieten aufgrund verschiedener Parameter unzulässig ist.

Innerhalb ausgewiesener Industriegebiete siedeln sich so vor allem Gewerbebetriebe jeglicher Art, Tankstellen, öffentliche Betriebe sowie Lagerplätze und ‑häuser an.

Für bestimmte Einrichtungen gelten über die BauNVO hinaus bestimmte Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Ansiedlung in Industriegebieten. Hierzu zählen beispielsweise Anlagen für soziale und sportliche Zwecke sowie Wohnungen der Betriebsinhaber und ‑leiter.        

Altindustrialisierte Räume als Vorläufer der Industriegebiete

Anders als neu entstandene Industriegebiete zeichnen sich sogenannte Altindustriegebiete durch eine frühe Industrialisierung aus.

Grund hierfür ist vor allem das Rohstoffvorkommen der betreffenden Region. Aufgrund der Wandlung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft leiden diese Zentren unter einer zunehmenden Deindustrialisierung. Hiervon sind vor allem die Stahl- und Werftindustrie, die Textil- und Porzellanindustrie sowie der (Unter-)Tagebau betroffen.

Altindustrialisierte Räume haben darüber hinaus auch mit anderen Problemen zu kämpfen: So herrscht in diesen Regionen meist eine starke Monostrukturierung auf bestimmte industrielle Bereiche. Dementsprechend einseitig ist beispielsweise auch die Ausrichtung des Arbeitsmarktes auf wenige international operierende Konzerne.

Siehe auch: