Gewerbelexikon

Schallschutz

Unter dem Begriff Schallschutz werden geeignete Maßnahmen verstanden, die die Weiterleitung bzw. Übertragung von Schall vermeiden oder mindern. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem elastische Flächen, Masse oder die Trennung von Bauteilen. Schall ist dabei aufzufassen als Geräusch, Klang, Ton oder Knall, der vom menschlichen Gehör auditiv wahrgenommen werden kann. Physikalisch betrachtet ist Schall die Ausbreitung von Dichte- und Druckschwankungen in einem elastischen Medium wie Gas, Flüssigkeit oder Festkörpern. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Nutzschall, beispielsweise die Stimme beim Gespräch, und Störschall, etwa Baustellen- oder Verkehrsgeräusche. Abzugrenzen ist Schallschutz damit vom Begriff Lärmschutz. Während Schall eine messbare Größe ist, handelt es sich bei Lärm um Schall, der aufgrund nicht messbarer individueller oder soziokultureller Aspekte als störend empfunden wird.

Planung von Schallschutz-Maßnahmen

Mithilfe von Schallschutz-Maßnahmen wird die Ausbreitung von Luft- bzw. Körperschall behindert. Dies wird erreicht, in dem der Schall an verschiedenen Unstetigkeitsstellen reflektiert wird. Gekennzeichnet wird der Schallschutz durch das Schalldämmmaß R in dB (Dezibel). Dieses gibt an, wie viel Schall in einen Nachbarraum dringt. Da nachträglich zu installierender Schallschutz zumeist deutlich kostspieliger ist als eine ausreichende Berücksichtigung bei der Planung von Immobilienprojekten, sollten insbesondere vor aufwendigen Schallschutz-Maßnahmen Fachleute hinzugezogen werden, um teure Nachbesserungen zu vermeiden. Um sinnvolle Maßnahmen bestimmen zu können, ist vorab eine genaue Analyse möglicher Schallquellen, der zugehörigen Ausbreitungswege und der in der Umgebung einzuhaltenden Immissionsrichtwerte erforderlich. Als technische Richtlinien sind bei der Planung von Gebäuden mindestens die DIN 4109 bzw. die VDI-Richtlinie 4100 zu beachten. Mitunter, beispielsweise bei der Planung von Kindergärten oder Kegelbahnen, ist auch die VDI-Richtlinie 3726 maßgebend. 

Schallschutz: Technische Richtlinien

Zum Schallschutz existieren neben den gesetzlichen Regelungen auch eine Reihe technischer Richtlinien. Diese Richtlinien erfordern, für den baulichen Schallschutz den Stand der Technik abzubilden. In Deutschland zählen zu diesen Richtlinien vor allem:

  • DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
  • VDI-Richtlinie 4100

In der DIN-Norm 4109 werden die Mindestanforderungen geregelt, die an den Schutz gegen Luft- und Trittschallübertragung zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen, gegen Geräusche von haustechnischen Anlagen und aus baulich verbundenen Betrieben und gegen Außenlärm gestellt werden. Das Beiblatt 2 enthält zusätzliche Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz. In der VDI-Richtlinie 4100 hingegen werden drei Schallschutz-Stufen für Wohnräume ausgewiesen. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von 2007 sind bei Doppelhaushälften der erhöhte Schallschutz des Beiblattes II der DIN-Norm bzw. die Schallschutz-Stufen der VDI-Richtlinie als Stand der Technik anzusehen. In einer weiteren Grundsatzentscheidung des BGH (Juni 2009) wurde diese Vorgabe auch auf Eigentumswohnungen übertragen.