Gewerbelexikon

Freiberufler

Unter Freiberuflern versteht man selbstständige Personen, die in einem freien Beruf tätig sind. Auf welche Tätigkeiten diese Bezeichnung genau zutrifft, ist im Wesentlichen im Einkommenssteuergesetz festgelegt. Hier gibt es einer Auflistung aller freien Berufe, die sogenannten Katalogberufe. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise:

  • Heilberufe,
  • künstlerische Tätigkeiten,
  • wissenschaftliche Tätigkeiten,
  • erzieherische Tätigkeiten oder auch
  • schriftstellerische Tätigkeiten

Gemein ist allen freien Berufen, dass die erbrachte Leistung eines Freiberuflers auf dem eigenen Wissens und der eigenen Fähigkeiten beruht, was eine besondere berufliche oder schöpferische Begabung voraussetzt. Neben den fest definierten Katalogberufen gibt es noch die katalogähnlichen Berufe: hier prüft das Finanzamt bei der Anmeldung individuell, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Warum ist die Einordnung so wichtig?

Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Das bedeutet, hier muss kein Gewerbe angemeldet werden, da ein Gewerbeschein für die Ausübung der Tätigkeit nicht notwendig ist. Es genügt eine Anmeldung beim Finanzamt.

Bin ich Freiberufler?

Neben der eindeutigen Auflistung aller freien Berufe im Einkommenssteuergesetz können sich Existenzgründer und künftige Selbstständige folgende Fragen stellen, wenn es um eine erste Orientierung geht:

  • Erfordert die angestrebte Tätigkeit eine höhere Bildung, eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit?
  • Steht die eigene Leistung (Dienstleistung) im Vordergrund der selbstständigen Tätigkeit?

Können diese Fragen einwandfrei mit „ja“ beantwortet werden, so zielt die angestrebte Unternehmung auf eine freie Tätigkeit ab. Das Betreiben von Handel oder Massenproduktion beispielsweise schließen eine freiberufliche Tätigkeit in der Regel immer aus, hierbei handelt es um gewerbliche Tätigkeiten.
Es empfiehlt sich bei solcher Fragestellung fachlichen Rat einzuholen, beispielsweise in Form einer Rechtsberatung.

Wodurch zeichnet sich ein Zusammenschluss von Freiberuflern aus?

Freiberufler arbeiten üblicherweise in Personengesellschaften zusammen. Diese Gesellschaften sind meist in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) organisiert. Seit dem Jahr 1994 ist die Partnergesellschaft nach dem Partnergesellschaftsgesetz möglich. Angehörige freier Berufe können sich in einer Partnerschaft zusammenschließen. Eine Besonderheit der Partnerschaft für Freiberufler ist, dass die Beteiligten gemeinsam für gemeinschaftliche Aktivitäten haften. Die Haftung für Fehler im Rahmen der Berufsausübung ist jedoch auf den Verursacher beschränkt. Darüber hinaus können sich Freiberufler auch in Genossenschaften zusammenschließen.

Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten

Freiberufler sind in ganz unterschiedlichen Branchen tätig. Gemäß den Katalogberufen nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) lassen sich ganz unterschiedliche Tätigkeiten den Freiberuflern zuordnen. Die freiberuflichen Tätigkeiten lassen sich in juristische, kreative, wirtschaftswissenschaftliche, naturwissenschaftliche wie technische, und pädagogische Berufe sowie in Heilberufe und Medizinalfachberufe unterteilen. Die folgenden freien Berufe sind nur einige Beispiele und die Berufsbezeichnungen gelten, soweit möglich, auch für die weibliche Berufsbezeichnung. Eine Bürogemeinschaft auf der anderen Seite stellt keinen rechtlich bindenden Zusammenschluss von Freiberuflern dar.

Freiberufler in juristischen Berufen

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Patentanwalt

Freiberufler in kreativen Berufen

  • Choreograf
  • Fotograf
  • Künstler
  • Designer
  • Kameramann
  • Sänger
  • Musiker
  • Regisseur
  • Schriftsteller
  • Schauspieler
  • Tänzer
  • Texter

Freiberufler in wirtschaftswissenschaftlichen Berufen

  • beratende Volks- oder Betriebswirte
  • Unternehmensberater
  • Sachverständige für betriebswirtschaftliche Bewertungen
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

Freiberufler in publizistischen Berufen

  • Übersetzer/Dolmetscher
  • Historiker
  • Journalist/Reporter
  • Bildjournalist
  • Videojournalist

Freiberufler in Heilberufen

  • Apotheker
  • Arzt
  • Psychologe
  • Psychotherapeut
  • Tierarzt
  • Zahnarzt

Freiberufler in Medizinalfachberufen

  • Altenpfleger
  • Hebamme
  • Masseur
  • Logopäde
  • Physiotherapeut/Krankengymnast

Freiberufler in pädagogischen und verwandten Berufen

  • freiberufliche Erzieher und Lehrer
  • Dozenten
  • Kinder-Tagesmütter
  • Sozialpädagogen

Freiberufler in naturwissenschaftlichen und technischen Berufen

  • Architekten, Stadtplaner
  • Bauingenieur
  • Biologe
  • Chemiker
  • Informatiker
  • Lotse
  • Sonstige Ingenieurabschlüsse