Gewerbelexikon

Stiftung

Der Begriff der Stiftung ist weder in den Stiftungsgesetzen der Länder noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert. Vielmehr dient dieser Begriff als Bezeichnung für eine Vielzahl an Rechtsformen wie etwa der Stiftungs-GmbH, der Stiftung Bürgerlichen Rechts oder dem Stiftungsverein. Es handelt sich zunächst um einen Oberbegriff für vielfältige Körperschaften des öffentlichen, privaten oder kirchlichen Rechts. Doch auch wenn die Rechtsformen von Stiftungen sehr unterschiedlich sein können, weisen diese in der Regel einheitliche Eigenschaften auf. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Stiftung um eine Einrichtung, die über ein Vermögen verfügt und einen vom Stifter definierten Zweck verfolgt. Die Vermögensmasse wird in der Regel dauerhaft erhalten, sodass nur die Erträge zweckgerichtet eingesetzt werden. Welche Zwecke verfolgt werden und welche Organisation der Stiftung zugrunde liegt, wird im konkreten Einzelfall vom Stifter in der Satzung festgelegt. Allerdings ist der Großteil der Stiftungen privatrechtlicher Natur und verfolgt einen gemeinnützigen Zweck.

Stiftung: Formulierung des Stiftungszwecks

Mit dem Stiftungszweck werden die Aufgabe und damit auch das Wesen einer Stiftung festgelegt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass einerseits der Stiftungszweck möglichst konkret formuliert wird, um den Erfolg der Stiftung nicht zu gefährden. Andererseits sollte ausreichend Spielraum bestehen, um den Stiftungszweck an zeitlich bedingte Veränderungen anpassen zu können. Dabei kann der Stiftungszweck sowohl privat- als auch gemeinnütziger Natur sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Stifter in der Satzung mehr als nur einen Stiftungszweck festlegt. Ist das Stiftungsvermögen mehreren Zwecken gewidmet, können diese entweder nebeneinander (gemischte Stiftung) oder nacheinander (Sukzessivstiftung) gegliedert sein. Sollte es nicht mehr möglich sein, den Stiftungszweck zu erfüllen, oder sollte dies mit einer Gefährdung des Gemeinwohls einhergehen, kann der Stiftungszweck auch geändert oder sogar ganz aufgehoben werden.

Stiftungen im Immobilienbereich

Auch im Immobilienbereich werden immer mehr Stiftungen gegründet. Dabei sind die gewählten Rechtsformen ebenso vielfältig wie der jeweilige Stiftungszweck. So gibt es beispielsweise Wohnungsgesellschaften, die eigene Stiftungen gründen, die der Pflege intakter Nachbarschaften gewidmet sind oder Hilfe in sozialen Notlagen gewährleisten sollen. Auf diese Weise soll das nachbarschaftliche und soziale Miteinander der Mieter der betreffenden Wohnungsgesellschaften gefördert werden. Wieder andere Stiftungen widmen ihr Vermögen der Wissenschaftsförderung insbesondere auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft und der Immobilientechnik.

Wann ist eine Stiftung steuerbegünstigt?

In der Bundesrepublik können Stiftungen steuerbegünstigt werden. Auf Antrag der jeweiligen Stiftung erkennt das zuständige Finanzamt die Steuerbegünstigung an, insofern deren Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen der Abgabenordnung (AO) entsprechen. Im Allgemeinen gilt: Mildtätige, gemeinnützige sowie kirchliche Stiftungen sind von den meisten anfallenden Steuerlasten zu befreien. Stiftungen, die nicht gemeinnützig tätig sind, genießen hingegen keinerlei steuerrechtliche Vorteile. Zunächst fällt bei der Übertragung eines Vermögens auf eine solche Stiftung die sogenannte Schenkungssteuer an. Ihre sämtlichen Einkünfte unterliegen darüber hinaus der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Eine besondere Gesetzgebung greift bei sogenannten Familienstiftungen. Sie begünstigen überwiegend beziehungsweise ausschließlich Mitglieder einer einzelnen oder mehrerer Familien. Daher fällt in diesem Fall alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer an. Im Volksmund gilt oft die Prämisse, Stiftungen dienten Reichen als Steuersparmodell. Die Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist bei einer Stiftung tatsächlich gegeben. Allerdings darf das eingebrachte Vermögen ausschließlich für den zuvor bestimmten gemeinnützigen Stiftungszweck aufgewendet werden darf. Das Vermögen gehört damit der betreffenden Stiftung.