Gewerbelexikon

Mikrostandort

Der Mikrostandort ist ein Begriff aus der Standort- und Gewerbeimmobilienplanung. Er bezeichnet die unmittelbare Umgebung eines Projektstandortes, meist das nahe Umfeld, in dem ein Immobilien- oder Handelsprojekt umgesetzt werden soll. Der Mikrostandort kann einem Stadtteil entsprechen. Aber auch Stadtentwicklungsgebiete oder Teilräume mit bestimmten Merkmalen können als Mikrostandort definiert werden. Zudem umfasst der Begriff die konkrete räumliche Lage des Objekts: Wo befindet sich das Objekt – in einer Straße, im Einkaufszentrum, in einem Wohnviertel, im Grünen oder in Streulage?

Mikrostandort wichtig bei Miet-, Pacht- und Kaufverträgen

In der Immobilienwirtschaft sowie im Einzelhandel spielt der Mikrostandort eine wesentliche Rolle, unabhängig davon, ob ein Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag unterzeichnet werden soll. Dabei sollten vor Vertragsabschluss möglichst folgende Punkte geklärt werden:

Vorgeschichte des Mikrostandortes

Struktureller Leerstand (länger leerstehende Objekte) in der Umgebung kann auf eine schlechte Qualität des Mikrostandortes hinweisen. Dabei sind jedoch auch die Dauer des Leerstandes und die Häufigkeit der Neuvermietung von Bedeutung.

Branchen am Mikrostandort

Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Branchenmix vor Ort. Sowohl die städtebauliche als auch die handelsbezogene Qualität des Mikrostandortes hängt von den vertretenen Branchen ab. So kann das Vorhandensein eines Brancheriesen bereits deutlich die Passantenfrequenz erhöhen. Bekannte Gastronomiekonzepte können hingegen die Aufenthaltsdauer am Mikrostandort verbessern. Umfassende Dienstleistungsangebote steigern in der Regel ebenfalls die Attraktivität eines Mikrostandortes.

Erreichbarkeit des Mikrostandortes

Je nach Branche kann die Erreichbarkeit des Mikrostandortes von entscheidender Bedeutung sein. Regional- und Nahverkehr, aber auch Individualverkehr (PKW, Fahrrad) sollten bei der Analyse des Mikrostandortes, in Abhängigkeit vom Einzugsgebiet, berücksichtigt werden. Welche Verkehrsmittel besonders entscheidend sind, hängt von der jeweiligen Branche und der anvisierten Zielgruppe ab.

Baurecht und Raumordnung

Die Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene sieht eine Vielzahl von Bestimmungen für den Marktzugang vor allem bei Einzelhandelsgroßprojekten vor. Welche Branchen sich niederlassen können oder welche Sortimente Einzelhändler an einem Mikrostandort anbieten dürfen, regelt in der Bundesrepublik die Raumordnung sowie die regionalen Raumordnungsprogramme auf Kreis- und Regionalebene. Daneben ist auch das deutsche Baurecht mittels Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung für etwaige Nutzungen ausschlaggebend. Je nach Projekt können beispielsweise der Denkmalschutz beziehungsweise weitere behördliche Beschränkungen wie eine kommunale Werbeanlagensatzung relevant sein.

Siehe auch: