Gewerbelexikon

Lageplan

Um in Deutschland einen Bauantrag stellen zu können, ist gemäß Bauordnung unter anderem ein Lageplan erforderlich. Als Basis für diesen Lageplan, auch amtlicher oder katasteramtlicher Lageplan genannt, dient ein aktueller Auszug aus der Katasterkarte bzw. der Liegenschaftskarte. Hierbei handelt es sich um den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters, einem flächendeckenden Verzeichnis aller Flurstücke eines Landes sowie deren Beschreibung. Anhand dieser Katasterkarte erstellt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, eine ihm gleichgestellte Behörde oder ein vereidigter Fachmann für Vermessung den amtlichen Lageplan. Grundsätzlich besteht der Lageplan aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil.

Bestandteile eines Lageplans

Im schriftlichen Teil des Lageplans erfolgt zunächst eine Beschreibung des Baugrundstücks. Darüber hinaus werden der Bauherr, die Nachbargrundstücke sowie etwaige Baulasten aufgeführt. Zudem werden Angaben zur geplanten Grundfläche, den Geschossflächen und der Baumasse gemacht. Im zeichnerischen Teil wird maßstabsgetreu und in der Draufsicht die Umrisse des geplanten Gebäudes dargestellt und dieses in die Umgebung eingefügt. Abgebildet werden zudem die Dachform, die Dachneigung und Abstandsflächen. Damit der Eingriff der Baumaßnahme bewertet werden kann, sind auch die benachbarten Grundstücke einschließlich der darauf befindlichen Gebäude in den Lageplan aufzunehmen. In der Regel wird der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 oder 1:500 angefertigt.

Anforderungen an einen Lageplan

Wird der Lageplan für einen Bauantrag benötigt, sind gewisse Anforderungen zu erfüllen. Allerdings sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da die Baulagenverordnung Ländersache ist. Grundsätzlich sollten im Lageplan jedoch Baulasten, die im Grundbuch- oder Liegenschaftsamt eingetragen sind, aufgeführt werden. Weitere wesentliche Angaben sind die zuständige Gemeinde, die Adresse des Grundstücks, die Gemarkung sowie die Flur bzw. das Flurstück. Des Weiteren sollten auch die im Kataster angegebenen Grundstücksgrenzen, die Gesamtfläche des Grundstücks sowie die Bebauung der angrenzenden Grundstücke in einem amtlichen Lageplan nicht fehlen. Einige Bundesländer unterscheiden zudem zwischen einem amtlichen bzw. qualifiziertem Lageplan und einem einfachen Lageplan. Während der einfache Lageplan die oben beschriebenen Anforderungen erfüllt, enthält der qualifizierte Lageplan darüber hinaus den aktuellen Bebauungszustand der angrenzenden Grundstücke. Zu den zusätzlichen Angaben zählen beispielsweise detaillierte grenzbauliche Grundstücksdaten oder aktuelle Grenzlängen und Abstandsmaße.

Wann ist ein Amtlicher Lageplan sinnvoll

Die Erstellung eines Amtlichen Lageplans ist unter verschiedenen Gesichtspunkten sinnvoll.

1. Die Qualität des Liegenschaftskatasters ist unzureichend

Soll das betreffende Grundstück intensiv ausgenutzt werden, so müssen die geltenden Grundstücksgrenzen zentimetergenau festgelegt werden. Dieser Anforderung wird eine digitale Flurkarte in den meisten Fällen nicht gerecht. Verantwortlich hierfür sind die Koordinaten der Grenz- und Gebäudeeckpunkte. Sie besitzen lediglich graphische Genauigkeit (± 20 cm bis ± 40 cm).

2. Es existiert kein rechtsgültiges Grundstück im Baugebiet

Ein ausgeschriebenes Baugebiet wird oftmals bereits dann vermarktet, wenn die Parzellierung der einzelnen Grundstücke noch nicht abgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Eintragung der Grundstücke in das Grundbuch. Ist also die Bebauung eines Bereichs vorgesehen, der noch nicht als entsprechendes Baugrundstück abgemessen wurde, so liegen damit auch keinerlei rechtlich gültige Grundstücksgrenzen vor. Die Erstellung eines Amtlichen Lageplans ist somit zwingend erforderlich.

3. Die baurechtliche Erfordernis

Sofern ein in Planung befindliches Bauvorhaben von den Festlegungen des geltenden Bebauungsplans befreit werden soll, ist die Erstellung eines Amtlichen Lageplans zumindest erforderlich. Gleiches gilt, wenn das geplante Bauvorhaben in einem sogenannten „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ verwirklicht werden soll.