Gewerbelexikon

Gewerbemiete

Bei der Gewerbemiete handelt es sich um einen Mietvertrag, der zu dem Zweck geschlossen wird, dem Mieter eine gewerblich zu nutzende Immobilie auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu überlassen. Typisch ist für die Gewerbemiete, dass Mieter und Vermieter deutlich größere Spielräume bei der Ausgestaltung der einzelnen Klauseln des Vertrags haben.

Wie sich Gewerbemiete definiert

Von der Gewerbemiete spricht man immer dann, wenn der Mieter die angemieteten Räume für einen geschäftlichen Zweck verwenden möchte. Gegenstand sind beispielsweise

  • Büroräume,
  • Lagerhallen,
  • Produktionsräume,
  • Ladengeschäfte,
  • Praxen oder
  • Werkstätten.

Je nachdem, um welche Immobilie es sich handelt, kann unter Umständen auch eine teilgewerbliche Gewerbemiete in Frage kommen, bei der bis zu 50 Prozent der Flächen der Räume für private Wohnzwecke genutzt werden können.

Abgrenzung der Gewerbemiete zur Wohnraummiete

Um Privatpersonen vor einer unfairen Behandlung zu schützen, hat der Gesetzgeber für die Wohnraummiete zahlreiche Schutzmechanismen geschaffen, die bei der Gewerbemiete entweder gar nicht oder zumindest nicht so stark zum Tragen kommen. Konkret gibt es folgende Unterschiede:

  Wohnraummiete Gewerbemiete
Kündigung Die Kündigung ist nur bei besonderen Gründen möglich (z. B. Eigenbedarf). Sofern nicht anders vereinbart, ist die Kündigung ohne besondere Gründe möglich.
Kündigungsfrist Gemäß § 573c BGB muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen. Die Kündigungsfrist des Vermieters verlängert sich nach einigen Jahren um bis zu sechs Monate. Die Kündigungsfrist kann individuell vereinbart werden. Eine automatische Verlängerung der Kündigungsfrist des Vermieters gibt es nicht, sofern sie nicht vertraglich festgehalten wird.
Räumung Im Falle einer Räumung können sich Mieter durch ein Gericht eine Frist einräumen lassen, um die Wohnung freiwillig herauszugeben. In der Praxis werden bis zu vier Wochen gewährt. Bei der Gewerbemiete kann der Vermieter die sofortige Räumung veranlassen. Der Mieter hat keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Nachforderungen Beim privaten Mietverhältnis müssen Vermieter innerhalb eines Jahres alle Nebenkosten abgerechnet und etwaige Nachforderungen geltend gemacht haben. Danach verfallen die Ansprüche. Bei der Gewerbemiete gibt es diese zeitliche Einschränkung nicht, sodass auch nach einem Jahr noch Nachforderungen beansprucht werden können.

Wie ist der Gewerbemietvertrag inhaltlich gestaltet?

Ebenso wie beim Wohnmietverhältnis sollte auch bei der Gewerbemiete zur Sicherheit ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Je mehr in diesem Vertrag geregelt ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von späteren Streitigkeiten wegen Unklarheiten bei der Auslegung. Mögliche Inhalte bei der Gewerbemiete können sein:

  • genaue Bezeichnung der Räumlichkeiten
  • Mietzweck
  • Mietzeit (gewöhnlich wird zunächst eine feste Laufzeit geschlossen, z. B. zwei Jahre, die sich ohne Kündigung automatisch um Monate oder Jahre verlängert; auch ein befristeter Vertrag ist möglich, der automatisch ausläuft)
  • monatliche Gewerbemiete und Höhe der Nebenkosten, zuzüglich Umsatzsteuer
  • Angaben zur Aufteilung der Betriebskosten
  • Höhe der Kaution und Art der Hinterlegung
  • Informationen über Instandhaltungs-/Instandsetzungsaufgaben sowie Umgang mit Schönheitsreparaturen
  • Angaben zu einer möglichen Untervermietung
  • Informationen zur Verkehrssicherungspflicht
  • Formalitäten bei der Rückgabe der Räume

Wichtig bei der Gewerbemiete ist auch der Konkurrenzschutz. Dieser stellt bei der Gewerbemiete sicher, dass der Vermieter nicht in der unmittelbaren Nähe der Immobilie Räumlichkeiten an Wettbewerber vermieten kann.