Gewerbelexikon

Insolvenz

Unter einer Insolvenz ist grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners zu verstehen. Das bedeutet, der Schuldner ist nicht mehr in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern zu erfüllen. In der Regel fehlen hierfür die erforderlichen Geldmittel. Seit 1999 die Insolvenzordnung eingeführt wurde, werden zwei verschiedene Insolvenzverfahren unterschieden: die Regelinsolvenz und die Verbraucher- oder auch Privatinsolvenz.

Zu den Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz zählen die selbstständige Tätigkeit, mindestens 19 Gläubiger sowie bestehende Forderungen aus Arbeitsverhältnissen wie Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird bei natürlichen Personen das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes hat die Zahl der in Deutschland angemeldeten Insolvenzen vor allem in den Jahren nach der Jahrtausendwende zugenommen, verzeichnet seit 2011 jedoch einen leichten Abwärtstrend:

Jahr

eröffnet

Mangels Masse abgewiesen

Schuldbereini-gungsverfahren angenommen

insgesamt

Veränderung gegenüber Vorjahr

Anzahl

Prozent

           

2000

19.698

21.357

1.204

42.259

24,2

2002

61.691

21.551

1.186

84.428

71,2

2004

95.035

21.450

1.789

118.274

17,4

2006

143.781

15.607

2.042

161.430

18,2

2008

140.979

12.107

2.116

155.202

- 5,7

2010

153.549

12.770

2.139

168.458

3,4

2011

145.702

11.798

1.918

159.418

- 5,4

2012

137.653

10.826

1.819

150.298

- 5,7

2013

129.269

10.264

1.799

141.332

-6,0

2014

123.231

9.924

1.716

134.871

- 4,6

2015

116.092

9.715

1.876

127.683

- 5,3

Entwicklung der Insolvenzen in Deutschland (2000-2015)

Insolvenzen im Zusammenhang mit Immobilien

Bei wirtschaftlichen Problemen und Insolvenzen spielen Immobilien oft eine bedeutende Rolle. Ein Grund dafür kann der Erwerb eines weit überteuerten Objektes sein, bei dem der Erwerber die Finanzierung nicht stemmen kann. Auch Gründe wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit können die Lebensumstände und die wirtschaftliche Lage der Immobilienbesitzer ändern, sodass auch eine zum angemessenen Preis erworbene Immobilie nicht mehr finanziert werden kann. Sollte die Finanzierung nicht mehr möglich sein, gilt es in einem ersten Schritt zu prüfen, ob es möglich ist, sich vom Kaufvertrag zu lösen. Es besteht mitunter die Möglichkeit, gegen den Kaufvertrag gerichtliche Schritte einzuleiten. Allerdings kann sich ein solcher Rechtsstreit über viele Jahre hinziehen. Zudem besteht ein erhebliches Prozesskostenrisiko. In vielen Fällen ist daher die Einleitung eines Insolvenzverfahrens die einzige Lösung, um die drohende lebenslange Verschuldung durch die Immobilie zu vermeiden.

Insolvenzverfahren

Mithilfe eines Insolvenzverfahrens sollen laut Paragraf 1 der Insolvenzordnung (InsO) die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich ausbezahlt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös auf die Gläubiger aufgeteilt. Alternativ kann in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen werden, die vor allem dem Erhalt des Unternehmens dient. Auf diese Weise erhält der Schuldner die Möglichkeit, sich von den restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss ein Eröffnungsgrund vorliegen. Hierzu zählen neben der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, wenn dieser also die fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann, die drohende Zahlungsunfähigkeit und bei juristischen Personen die Überschuldung.

Ursachen einer Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gelten laut Insolvenzordnung als Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren. Dass jedoch ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig wird, ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Grundsätzlich wird bei den Insolvenzursachen zwischen internen und externen Gründen unterschieden. Zu den internen Insolvenzursachen zählen alle Aktivitäten, die auf das entsprechende Unternehmen oder die Person zurückgehen. So kann ein Unternehmen aufgrund von Fehlplanungen oder Fehleinschätzungen des Managements nicht mehr in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Als externe Ursachen gelten hingegen jene Faktoren, die von außerhalb einwirken und zu einer Insolvenz führen. Dies können beispielsweise konjunkturelle oder strukturelle Veränderungen des Marktgeschehens, Besonderheiten im Auslandsgeschäft oder die schlechte Zahlungsmoral des Kunden sein. Die Insolvenzursachen bei natürlichen Personen sind oft schwer einer der beiden Kategorien zuzuordnen. Vielfach ist die Zahlungsunfähigkeit Folge eines privaten Schicksalsschlags wie einer Ehescheidung, einer schweren Krankheit oder dem Verlust des Arbeitsplatzes.