Gewerbelexikon

Arbeitsrecht

 

Unter Arbeitsrecht wird die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstanden, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Schutz der Arbeitnehmer (auch Arbeitnehmerschutz) regeln. Der Arbeitsschutz schreibt dem Arbeitnehmer Maßnahmen und Regeln im Interesse des Arbeitnehmers vor. Hierbei gilt besonders das Arbeitsschutzgesetz.

 

Beim Thema Arbeitsrecht gibt es eine inhaltliche Unterscheidung zwischen dem
Individualarbeitsrecht, das das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer betrifft, sowie dem Kollektivarbeitsrecht, welches sich auf das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften und dem Arbeitgeber bezieht. Damit umfasst der Bereich „Arbeitsrecht“ im Grunde alle wichtigen Themen der alltäglichen Arbeitswelt. Hierzu zählen zum Beispiel alle Fragen rund um

  • den Arbeitsvertrag
  • die Arbeitszeit
  • das Gehalt
  • das Thema Krankheit
  • den Urlaub
  • die Themen Mutterschutz und Elternzeit
  • eine Kündigung
  • und nicht zuletzt das Arbeitszeugnis

Was bedeutet „Arbeitsschutz“ im Sinne des Arbeitsrechts?

Pflichten und Rechte des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers werden durch das sogenannte Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Themen „Sicherheit“ und „Gesundheit“ für den Arbeitnehmer großgeschrieben werden. Vor allem, wenn der Arbeitnehmer mit technischen Geräten zu tun hat, soll seine Gesundheit geschützt werden. Hierzu gibt es gewisse Vorschriften, zu deren Einhaltung der Arbeitgeber verpflichtet ist. Auch der Betriebsrat spielt auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes eine wichtige Rolle. So ist es unter anderem seine Aufgabe, auch über die Regelungen zu entscheiden, die Arbeitsausfälle (oder auch bestimmte Erkrankungen des Arbeitnehmers) vermeiden helfen sollen. Nach § 89 BetrVG ist es sogar die Pflicht des Betriebsrates, dieser Aufgabe nachzugehen und bestimmte Abläufe im Betrieb zu überwachen, damit die Gefahren eines Unfalls im besten Fall vermieden werden.

Sicherheit im Unternehmen

Wenn ein Unternehmen mehr als 20 Beschäftige zählt, dann gibt es laut Arbeitsrecht besondere Auflagen zum Zwecke der Arbeitssicherheit. So muss der Arbeitgeber zum Beispiel für mehrere Sicherheitsbeauftragte sorgen, hierzu gehören der Betriebsarzt und auch sogenannte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi). Hiermit ist eine speziell ausgebildete Person gemeint, die gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner Unternehmen (oder auch Behörden) dabei beratend unterstützt, die Aufgaben rund um das Thema Arbeitssicherheit zu erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Betriebsanlagen vor Inbetriebnahme auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Auch die Arbeitsbedingungen werden beurteilt und Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen unter die Lupe genommen.

Urlaub als Teil des Arbeitsrechts

Wer arbeitet, hat auch gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen liegt dabei mit einer 5-Tage-Woche bei 20 und mit einer 6-Tage Woche bei 24 Urlaubstagen. „Arbeitnehmer“ sind im Sinne des Arbeitsrechts Angestellte – genauso wie Auszubildende. Dieser Anspruch auf Urlaub wird zum ersten Mal in vollem Ausmaß erworben, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate lang besteht. Aber: Dieser Anspruch gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits Urlaub von seinem früheren Arbeitgeber bekommen hat. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, eine entsprechende Bescheinigung über die abgegoltenen Urlaubstage auszustellen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Auf diese Weise können die Urlaubstage nachvollzogen und „Doppelansprüche“ ausgeschlossen werden. Was den Zeitpunkt des Urlaubs anbelangt, so muss der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der gewünschte Zeitpunkt mit den Urlaubswünschen anderen Arbeitnehmer kollidiert, denen unter sozialen Gesichtspunkten ein Vorrang eingeräumt wird.