Gewerbelexikon

Ruhendes Gewerbe – das sind die Merkmale

Sollten sich ändernde Lebensumstände dazu führen, dass ein Unternehmer sein Gewerbe nicht mehr betreiben kann, muss die Gewerbeabmeldung nicht die einzige Antwort darauf sein. Denn während die Gewerbeabmeldung endgültig ist, gibt es noch eine bequeme Zwischenlösung. Ein ruhendes Gewerbe anzumelden kann ein möglicher Weg sein, wenn der Gewerbetreibende eine Pause braucht oder die Umstände ihn dazu drängen. Als ruhendes Gewerbe gilt ein Betrieb, der auf unbestimmte Zeit wirtschaftlich pausiert. Der Dauer der Pause sind keine Grenzen gesetzt – sie kann vom Unternehmer selbst festgelegt werden. Ein ruhendes Gewerbe zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es einen anderen steuerlichen Status genießt als ein laufendes Gewerbe. Gewinne und Erträge werden nicht erwartet und darum stärker versteuert als bei einem laufenden Gewerbe.

Welche Gründe für eine Ummeldung sprechen können

Eine Ummeldung kann für einen Unternehmer in unterschiedlichen Situationen sinnvoll sein. Einerseits kann sich die Ummeldung lohnen, wenn das Gewerbe schon länger keine Gewinne mehr erwirtschaften konnte. Ist dies über einige Jahre der Fall und besteht keine Aussicht auf Besserung, sollte der Gewerbetreibende sein Unternehmen in ein ruhendes Gewerbe ummelden, um Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen. Auch eine längere Krankheit oder die andauernde Suche eines Nachfolgers für ein Unternehmen können eine Ummeldung befürworten.

Ablauf der Ummeldung

Die Gewerbeummeldung muss beim zuständigen Finanzamt geschehen. Nach dem Ausfüllen des Ummeldeantrags wird dieser beim zuständigen Finanzamtsmitarbeiter eingereicht, welcher ihn daraufhin bearbeitet. Der weitere Ablauf erfolgt automatisch. Nach der Umstellung in den Daten des Finanzamtes bekommt der Gewerbetreibende eine Ummeldebestätigung, welche er zu seinen Akten zu legen hat. Sollte er nach einer Pause eine Wiederaufnahme seiner Geschäfte beantragen wollen, stellt er einen erneuten Antrag beim Finanzamt und nimmt seine wirtschaftlichen Tätigkeiten wieder auf. Entscheidet er sich jedoch für eine endgültige Gewerbeabmeldung, muss diese beim Gewerbeamt erfolgen.

Ein ruhendes Gewerbe kann Vorteile haben

Zwar verliert der Unternehmer im Fall der Gewerbeummeldung seine steuerlichen Vorteile, jedoch gibt es auch klare Vorteile eines ruhenden Gewerbes. Nun sind die jährliche Umsatzsteuererklärung und die Umsatzsteuervoranmeldung nicht mehr vonnöten. Ebenfalls entfällt die Einkommenssteuervorauszahlung, da ab der Anmeldung eines ruhenden Gewerbes keine Gewinne und Erträge mehr erwirtschaftet werden (dürfen). In einer herausfordernden Lebenslage kann die Entscheidung für ein ruhendes Gewerbe sicherlich vorteilhaft und für den Unternehmer dauerhaft entlastend sein.