Gewerbelexikon

Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung gilt als sinnvolle Ergänzung zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und deckt Schäden ab, die durch folgende Naturgewalten verursacht werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Diese Schäden werden von den meisten Hausratversicherungen nicht abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die zum Beispiel durch direkte Blitzeinschläge, Explosionen, Hagel oder Leitungswasser entstehen. Für viele Schadensfälle, die hingegen beispielsweise durch natürliches Wasser verursacht werden, müssen Hauseigentümer eine Elementarschadenversicherung abschließen. Einige Anbieter von Wohngebäudeversicherungen bieten grundsätzlich einen ergänzenden Elementarschutz an, in anderen Fällen muss der Hauseigentümer eine separate Versicherung abschließen. Oftmals kann der entsprechende Versicherungsschutz auch in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Der Elementarschutz bringt Mehrkosten mit sich, kann im Ernstfall jedoch vor dem finanziellen Ruin bewahren. Er lohnt sich in erster Linie für Hauseigentümer in Risikogebieten. Elementarschäden werden im Versicherungswesen als sogenannte Kumulereignisse bezeichnet: In solchen Fällen bringt ein einziges Ereignis eine große Zahl an Schäden mit sich. Daher wird die Versicherung von Elementarschäden in der Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung separat vereinbart.

Risikoausgleich bei der Elementarschadenversicherung

Die Tarife richten sich dabei nach einer Zonierung, die die einzelnen Gebiete im Hinblick auf Überschwemmungs-, Erdrutsch- oder etwa Lawinengefahr einteilt. Nach dem Äquivalenzprinzip gilt: Je größer die Gefährdung des Versicherungsortes ausfällt, desto höher sind Versicherungsbeitrag und Selbstbehalt. Zudem sind in der sogenannten erweiterten oder kombinierten Elementarversicherung die Einzelgefahren nicht ab- oder zuwählbar. Weil der Risikoausgleich im Kollektiv gilt, sind Bürger oftmals gegen eine Einzelgefahr versichert, die sie nur sehr unwahrscheinlich benötigen. So verfügt etwa ein Fischer aus Schleswig-Holstein auch über eine Versicherung gegen Lawinenschäden.

Versicherer entscheiden: Ab wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Die Versicherer legen in ihren Vertragsbestimmungen fest, ab wann ein Versicherungsfall wie etwa eine Überschwemmung vorliegt. Einige Versicherer übernehmen die Regulierung nur für Überschwemmungen aus einer bestimmten Ursache – etwa nur durch Witterungsniederschläge oder bei einer Ausuferung von Flüssen, Meer und Seen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hat das sogenannte ZÜRS entwickelt, das Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen. Dabei wurden vier Gefährdungsklassen (GK) ermittelt:

  • GK 4: statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
  • GK 3: statistisch einmal in 10 bis 50 Jahren ein Hochwasser
  • GK 2: statistisch einmal in 50 bis 200 Jahren ein Hochwasser
  • GK 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

Mit dem ZÜRS kann für alle Gegenden in Deutschland eine genaue Risikoeinstufung im Bereich Hochwasser bzw. Überschwemmung vorgenommen werden. Das System ZÜRS public macht Informationen über Naturgefahren im Internet einfach und verständlich zugänglich. Nur in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung ist der Elementarschutz erhältlich. Oftmals erhalten allerdings Anwärter, die innerhalb der letzten fünf bis zehn Jahre einen Schaden zu verzeichnen hatten, keine Elementarschadenversicherung. Ist die betreffende Region bekannt für eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Naturkatastrophen, beispielsweise in Überschwemmungsgebieten, kann es für Hauseigentümer mitunter unmöglich sein, einen Elementarschutz abzuschließen.