Gewerbelexikon

Bauerwartungsland

In der Umgangssprache versteht man unter Bauerwartungsland solche Grundstücke, bei denen in Zukunft mit einer Bebaubarkeit zu rechnen ist. Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Land Bauerwartungsland ist, finden Sie im Flächennutzungsplan (FNP), wo Ihr Gebiet zum Beispiel als allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet sein kann. Ebenfalls lassen die allgemeine städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und das entsprechende Verhalten der planenden Behörden auf künftiges Bauland schließen, zum Beispiel durch Ausbau der Kanalisation und anderer Versorgungsleitungen.

Erwerb und Bebauung von Bauerwartungsland

Bauerwartungsland schlägt sich normalerweise in einem bereits höheren Preis am Markt nieder als beispielsweise Ackerland. In jedem Fall liegt es in der Hand der Gemeinde, ob solche Flächen, die im FNP als Baugrund vorgesehen sind, tatsächlich auch zu Bauland gemacht werden. Dazu müssen die Gemeinde oder ein Investor einen Bebauungsplan aufstellen oder das Gebiet muss von der Gemeinde zum Ortsteil erklärt werden. Eine Bebauung von Bauerwartungsland alleine aufgrund des FNP ist rechtlich nicht möglich. Entsprechende Fragen beantworten die Baubehörden in den Gemeinden. Auch wenn im Grundstückskaufvertrag der Begriff Bauerwartungsland verwendet wird, ist dies keine Garantie dafür, dass ein Grundstück erworben wird, das später tatsächlich bebaubar wird.

Bauerwartungsland im Vergleich

Die Grundstücksarten lassen sich in verschiedene Entwicklungsstadien gliedern: Ackerland, begünstigtes Ackerland, Bauerwartungsland, Rohbauland und reifes Bauland. Die Preise für entsprechende Grundstücke steigen von Stufe zu Stufe. Da Bauerwartungsland sehr unterschiedlich geartet sein kann, ein Kauf mit einem teils hohen Risiko verbunden ist und es außerdem keine Sicherheit vor Änderungen des Bebauungsplans gibt, liegen die Preise zwischen 25 und 60 Prozent baureifer Flächen, also Grundstücken, die nach öffentlich-rechtlichen Maßgaben als bebaubar einzustufen sind.

Bauerwartungsland: Nichts für den Privatgebrauch

Meist wird Bauerwartungsland von großen Investoren gekauft. Es wird ein entsprechender Bebauungsplan vorgelegt. Nur wenn dieser genehmigt wird, wird das Bauerwartungsland auch tatsächlich vom Investor erworben. Wer nur ein Haus bauen will, sollte sich besser für ein ausgewiesenes Baugrundstück oder eine Baulücke entscheiden. So kann garantiert darauf gebaut werden. Hierbei muss man sich allerdings vorher informieren, welche Arten von Bebauung zulässig sind. Es hängt beispielsweise vom Bebauungsplan ab, ob mehr- oder eingeschossige Gebäude gebaut werden dürfen oder ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind. Bauerwartungsland ist nur in Ausnahmefällen für einen privaten Kauf geeignet.