Gewerbelexikon

Joint Venture

Unter einem Joint Venture wird eine gemeinsame, aber rechtlich selbstständige Unternehmung verstanden, an der sich zwei oder mehr Partner mit ihrem Kapital sowie ihrem Know-how beteiligen. Der Begriff ist eine Entlehnung aus dem Englischen und setzt sich aus den beiden Wörtern „joint“, also gemeinsam, und „venture“, was so viel wie Projekt, Wagnis oder Unternehmen bedeutet, zusammen. Die am gemeinsamen Unternehmen beteiligten Partner teilen sich die Führungsfunktion, tragen aber auch gemeinsam das finanzielle Risiko der Investition. Fällt die Kapitalbeteiligung unterschiedlich hoch aus, wird in der Regel auch die Entscheidungsbefugnis dementsprechend angepasst. Doch auch wenn das Joint Venture kooperativ gegründet und geführt wird, ist es rechtlich selbstständig und handelt unabhängig, hat also einen autonomen Status. Die Stärken eines Joint Ventures liegen damit einerseits in der Kooperation, andererseits in der Autonomie.

Immobilien-Joint-Ventures

Bei der Realisierung von Immobilienprojekten gewinnen Joint Ventures zunehmend an Bedeutung. Die häufigste Form von Immobilien-Joint-Ventures sind solche zwischen Projektentwicklern und Eigenkapitalgebern. Die Projektentwickler profitieren von der Schaffung einer umfangreichen Kapitalbasis, einer Verringerung des Risikos sowie der Einwerbung von Immobilien-Know-how. Die Eigenkapitalinvestoren (z. B. Banken oder Private Equity Fonds) können bereits zu einem frühen Zeitpunkt in ein Projekt einsteigen. Sie werden zwar am unternehmerischen Risiko beteiligt, aber auch an der Projektsteuerung und am unternehmerischen Gewinn. Um Immobilienprojekte mithilfe einer Joint-Venture-Finanzierung umsetzen zu können, muss zunächst eine Projektgesellschaft gebildet werden, an der die Projektpartner, also Projektentwickler, Kreditinstitute und weitere Partner (z. B. Baugesellschaften) als Anteilseigner beteiligt sind.

Motive für eine Joint-Venture-Gründung

Dass sich die Partnerunternehmen zur Gründung eines Joint Ventures entschließen, kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Die wesentliche Motivation ist die Aufteilung des unternehmerischen Risikos und der Gefahren auf mehrere Parteien. Zudem können mit einer gemeinsamen Unternehmung die jeweiligen Marktkenntnisse des Partnerunternehmens genutzt werden. Indem die Stärken des eigenen Unternehmens mit den Vorzügen des Partnerunternehmens kombiniert werden, können Synergieeffekte und Wettbewerbsvorteile realisiert werden. Ein weiteres Motiv für ein Joint Venture ist etwa, dass ein Unternehmen im Ausland aktiv werden möchte. So gründen viele deutsche Firmen, die in China Fuß fassen wollen, mit dort ansässigen Unternehmen Joint Ventures.

Gefahren eines Joint Ventures

Zwar bringt ein Joint Venture sehr viele Vorteile mit sich, allerdings dürfen auch die Gefahren dieser Unternehmensform nicht außer Acht gelassen werden. Als problematisch können sich beispielsweise wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, der Know-how-Abfluss, der hohe Koordinationsaufwand sowie interkulturelle Probleme erweisen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Instabilität, die sich nicht selten in der begrenzten Lebensdauer von Joint Ventures widerspiegelt. Das Risiko liegt vor allem in einer unzureichenden Definition und Kommunikation der jeweiligen Ziele und Erwartungen aller Parteien, was schnell zu Missverständnissen und Zerwürfnissen führen kann.