Gewerbelexikon

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuerart, die ausschließlich Unternehmen betrifft und von den Gemeinden erhoben wird. Sie beträgt mindestens 7 Prozent des Ertrags. Die genaue Höhe wird jedoch durch die Gemeinden festgelegt. In anderen Ländern gibt es keine vergleichbare Steuerart. Die Gewerbesteuer basiert vor allem auf dem Gewerbesteuergesetz (GewStG). Für die Durchführung sind aber auch die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung und die Gewerbesteuer-Richtlinien relevant.

Wer unterliegt der Gewerbesteuer?

Steuerpflichtig in der Gewerbesteuer sind grundsätzlich alle Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, die gewerblich tätig sind. Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen unterliegen nur dann der Gewerbesteuer, wenn sie pro Jahr einen Umsatz von mindestens 5.000 Euro im Bereich der gewerblichen Dienstleistungen tätigen, oder aber im Handelsregister eingetragen sind. Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, was jedoch in den vergangenen Jahren immer wieder zu Kontroversen und Diskussionen in der Politik führte und weiterhin umstritten bleibt.

Um die finanzielle Belastung für kleinere Betriebe gering zu halten, gibt es in der Gewerbesteuer einen Freibetrag. Natürliche Personen und Personengesellschaften können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 Euro geltend machen. Mit nur 5.000 Euro liegt der Freibetrag für nicht rechtsfähige Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und sonstige juristische Personen des privaten Rechts deutlich niedriger.

So berechnet sich die Gewerbesteuer

Als Grundlage für die Gewerbesteuer wird der einkommensteuer- bzw. körperschaftsteuerrechtlich zu ermittelnde Gewinn herangezogen. Dieser kann jedoch gemäß §§ 8, 9 GewStG durch Hinzurechnungen oder Kürzungen erhöht bzw. gesenkt werden. Der Gewerbeertrag wird mit nachfolgender Formel ermittelt:

Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen - Kürzungen - Gewerbeverlust aus Vorjahren

Vom auf volle 100 Euro gerundeten Gewerbeertrag wird der Freibetrag von 5.000 bzw. 24.500 Euro abgezogen. Der gekürzte Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl multipliziert, die seit 2008 einheitlich 3,5 Prozent beträgt. Der Betrag wird nun mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die festzusetzende Gewerbesteuer zu ermitteln. Grundsätzlich kommt folgende Formel zum Einsatz:

Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x 3,5 Prozent x Hebesatz der Gemeinde

Die Höhe des Hebesatzes für die Gewerbesteuer

Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, entscheidet jede Gemeinde selbst. Der Gesetzgeber gibt jedoch vor, dass der Hebesatz mindestens 200 Prozent betragen muss (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG). In der Praxis bestehen sehr starke Schwankungen je nach Region. In großen Gemeinden ist der Hebesatz gewöhnlich deutlich höher als in kleinen Gemeinden. So gilt in Berlin ein Hebesatz von 410 Prozent. In vielen Großstädten liegen die Hebesätze etwa bei rund 350 Prozent. Nur etwa 100 der über 11.100 Gemeinden in Deutschland orientieren sich am Minimum von 200 Prozent. Durch eine Erhöhung des Hebesatzes können Gemeinden ihre Steuereinnahmen erhöhen. Allerdings müssen sie dann um die Abwanderung von Gewerbebetrieben fürchten.

Werden die Einnahmen auf alle deutschen Gemeinden umgelegt, so macht die Gewerbesteuer durchschnittlich einen Anteil von rund 13 Prozent des Gemeindehaushaltes aus. Für die Gemeinden handelt es sich um eine der wenigen Einnahmequellen, die sie direkt beeinflussen können.

Legt man die Einnahmen auf alle deutschen Gemeinden um, so macht die Gewerbesteuer durchschnittlich einen Anteil von rund 13 Prozent des Gemeindehaushaltes aus. Für die Gemeinden handelt es sich um eine der wenigen Einnahmequellen, die sie direkt beeinflussen können.