Gewerbelexikon

Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht ist eine staatliche Überwachung des Arbeitsschutzes und des Immissionsschutzes in Gewerbebetrieben. Die Gewerbeaufsicht umfasst die Bereiche Gewerbe-, Fabrik- und Arbeitsinspektion und obliegt den 1878 eingeführten Gewerbeaufsichtsämtern.

Die Befugnisse der Gewerbeaufsicht sind vergleichbar mit denen der Ortspolizeibehörden, die Gewerbeaufsicht kann die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften durch Zwangsmaßnahmen erzwingen und jederzeit Betriebe revidieren.

So ist die Gewerbeaufsicht entstanden

Die Gewerbeaufsicht hat ihre Ursprünge in Großbritannien. Zu Beginn der Industrialisierung wurden hier oft Kinder zur Arbeit in den Fabriken und Bergwerken gezwungen und ausgebeutet. Um dies zu unterbinden und die Rechte der Arbeiter zu stärken, wurde 1833 mit der Erstarkung der Arbeiterverbände schließlich die staatliche Fabrikaufsicht per Gesetz eingeführt. Da die Industrialisierung in Deutschland jedoch einige Zeit später begann, wurden ähnliche Forderungen erst in den 1840er Jahren laut. Nach mehreren erfolglosen Forderungen nach mehr Schutz der Fabrikarbeiter, wurde mit einem 1853 erlassenen preußischen Gesetz schließlich der Grundstein für die deutsche Gewerbeaufsicht gelegt. Fabrikinspektoren wurden als Organe der Staatsbehörden eingesetzt. Gefestigt wurde deren Position durch eine 1878 erlassene Gewerbeordnungsnovelle, welche obligatorische Fabrikinspektionen festlegte. Seitdem hat sich der Wirkungskreis der Gewerbeaufsicht stetig ausgeweitet und umfasst in Deutschland heute die Überwachung und Überprüfung des gesamten Arbeits- sowie Immissionsschutzes. Weitere Aufgaben sind häufig die Registrierung von Gewerbetrieben sowie die Wettbewerbskontrolle.

Wie ist die deutsche Gewerbeaufsicht organisiert?

Jedes deutsche Bundesland muss laut Gewerbeordnung über eine eigene Gewerbeaufsicht verfügen. Der Name dieser Aufsichtsbehörde kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, ihre Hauptaufgaben sind jedoch die gleichen. Während in Berlin etwa das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) für die Überprüfung der Betriebe und Unternehmen zuständig ist, sind es in Niedersachsen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und in Bremen ist es das Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

Welche Aufgaben hat die Gewerbeaufsicht in Deutschland?

Die Hauptaufgaben der deutschen Gewerbeaufsichten sind grundsätzlich die gleichen. Dennoch können sich spezifische Unteraufgaben unterscheiden bzw. an andere Ämter oder Abteilungen ausgegliedert sein. Grundsätzlich fallen für die Gewerbeaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland jedoch folgende Aufgaben an:

  • Die Gewerbeaufsicht muss sicherstellen, dass alle Vorschriften zum Arbeitsschutz sowie Umweltschutz in den in Deutschland angemeldeten Betrieben und Unternehmen eingehalten werden. Bei Fragen berät sie deren Betreiber und informiert über neue Gesetze und Vorschriften.
  • Auch die Aufklärung von Mitarbeitern gehört zum Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht. Dazu gehören sowohl die Information über Gesundheitsgefahren als auch der technische sowie soziale Arbeitsschutz.
  • Weiterhin überwacht die Gewerbeaufsicht möglicherweise schädliche Umwelteinflüsse und informiert über mögliche Gefahren.
  • Letztlich übernimmt die Gewerbeaufsicht auch organisatorische Anliegen und ist für die Bearbeitung bestimmter Anträge und Beschwerden zuständig.

Wann kommen Gewerbetreibende mit der Gewerbeaufsicht in Kontakt

Vor der Aufnahme einer Gewerbetätigkeit sollten die Gewerbetreibenden immer sicherstellen, dass sie alle Auflagen der Gewerbeaufsicht bezüglich ihres Unternehmens einhalten. Da die Einhaltung dieser jedoch regelmäßig kontrolliert wird, sollten Gewerbetreibende zu jeder Zeit darauf achten, nicht gegen bestehende Regeln und Auflagen zu verstoßen. Verstöße können zu hohen Geldstrafen und sogar zum Verbot des Gewerbetriebs führen. Außerhalb der regelmäßigen Kontrollen kann die Gewerbeaufsicht auch als Beratungsstelle dienen. Gewerbetreibende können sich hier über neue rechtliche Vorschriften in Bezug auf den Arbeitsschutz oder die Arbeitssicherheit informieren. Auch die Aus- und Weiterbildung von Betriebsräten sowie Sicherheitsfachkräften obliegt den deutschen Gewerbeaufsichten.