Gewerbelexikon

Betriebsabrechnungsbogen (BAB)

Der Betriebsabrechnungsbogen ist ein Instrument des betrieblichen Rechnungswesens, das wichtigste der Kostenstellenrechnung. Er wird besonders in kleinen und mittleren Unternehmen verwendet. Der Betriebsabrechnungsbogen ist ein Kalkulationsschema für die interne Kostenverrechnung. Er wird genutzt, um die Gemeinkosten, also Kosten, die den Kostenträgern nicht direkt zurechenbar sind, auf Kostenstellen zu verteilen. Bei den Kostenträgern handelt es sich in der Regel um Produkte des Unternehmens. Kostenstellen sind einzelne Unternehmensbereiche.

Überblick zum Betriebsabrechnungsbogen

Der Betriebsabrechnungsbogen ist im internen Rechnungswesen meist ein Tabellen-Formular, das in der Regel innerhalb einer entsprechenden Tabellenkalkulations-Software verwendet wird. In den Zeilen der Tabelle sind die jeweiligen Kostenarten verzeichnet. Dies können unter anderem Kosten der Geschäftsführung sowie Kosten für Heizung oder Strom sein. Zusätzlich sind die Kostenstellen des Unternehmens aufgelistet. Durch einen festgelegten Umlageschlüssel lassen sich nur die anteiligen Kosten auf die Kostenstellen umlegen. Wichtig ist für den Betriebsabrechnungsbogen, dass auch wirklich sämtliche Kosten dem „Verursacher“, also den betreffenden Kostenstellen eindeutig zugeordnet werden müssen.

Was sind die Aufgaben eines Betriebsabrechnungsbogens

Ein Betriebsabrechnungsbogen kann ganz unterschiedliche Aufgaben innerhalb eines Unternehmens erfüllen. Die wesentliche Hauptaufgabe ist meist die Abrechnung der Gemeinkosten. Auch die zeitnahe Ist-Erfassung lässt sich durch einen Betriebsabrechnungsbogen realisieren. Die Berechnungen dienen oftmals gleichermaßen zur übersichtlichen Darstellung der Kostenentstehung. Dies ist die Grundlage, um Kosten kontrollieren zu können. Der Betriebsabrechnungsbogen lässt sich außerdem zur Bildung von Kostensätzen verwenden.

Kostenstellen eines Betriebsabrechnungsbogens

Bei den Kostenstellen eines Betriebsabrechnungsbogens lassen sich Hauptkostenstellen, allgemeine Kostenstellen und Hilfskostenstellen unterscheiden. Zu den Hauptkostenstellen zählen die wesentlichen Kostenstellen eines Unternehmens, denen sich eindeutig die tatsächlich entstandenen Kosten zurechnen lassen. Im Bereich der Fertigung könnten dies unter anderem die Bereiche Konstruktion, Montage, Teilefertigung oder Endkontrolle sein. Im Vertrieb lassen sich oft der Verkauf, die Werbung und die Vertreterprovision als Hauptkostenstellen nutzen. In der Verwaltung sind in einem Betriebsabrechnungsbogen die Hauptkostenstellen Direktion, Personalwesen, Organisation und Rechnungswesen üblich.

Hilfskostenstellen dienen dazu, die Kosten in einem Betriebsabrechnungsbogen zu erfassen, die sich nicht unmittelbar auf einen Kostenträger beziehen lassen. Dafür wird ein entsprechender Verteilungsschlüssel angewendet, wodurch die Kosten auf beteiligte Kostenstellen umgelegt werden.

Allgemeinen Kostenstellen werden in einem Betriebsabrechnungsbogen die Kosten zugerechnet, die in allen Unternehmensbereichen entstehen. Dazu zählen beispielsweise häufig die Energiekosten, der Fuhrpark des Unternehmens oder möglicherweise die Kosten für die Betriebskantine.

So werden die Kostenarten in einem Betriebsabrechnungsbogen unterschieden

Bei den Kostenarten in einem Betriebsabrechnungsbogen unterscheidet man zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten. Einzelkosten lassen sich unmittelbar mit einem Kostenträger in Verbindung bringen. Der Kostenträger kann ein Unternehmensbereich oder auch ein Produkt sein. So lassen sich durch die Einzelkosten die Gesamtkosten festhalten. Für ein Produkt können diese Einzelkosten beispielsweise Materiallöhne oder die Löhne der Mitarbeiter in der Fertigung umfassen.

Vorstufe zum Betriebsabrechnungsbogen

Die Vorstufe zur Verwendung des Betriebsabrechnungsbogens bildet die Betriebsergebnisrechnung. Bevor der Betriebsabrechnungsbogen angewendet werden kann, müssen die Aufwendungen und Erträge zusammengefasst und getrennt werden. Dabei lassen sich neutrale und betriebliche Kosten und Erlöse voneinander separieren. Auch werden nicht bilanzierungsfähige Kosten verrechnet, damit sich eine möglichst realistische Kostenverteilung erzeugen lässt. Dazu gehören unter anderem der kalkulatorische Unternehmerlohn, kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen.