Gewerbelexikon

Exposé

Als Exposé werden in der Immobilienwirtschaft gestaltete Druckwerke bezeichnet, die Makler oder Immobilienverkäufer den Interessenten zur Verfügung stellen, um diesen einen ersten Eindruck von der Immobilie zu vermitteln.

Grundsätzlich enthält ein Exposé die Grunddaten zum Objekt, einen Lageplan und Fotos. Darüber hinaus werden häufig auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers aufgeführt.

Exposés sind darauf ausgerichtet, das Interesse potenzieller Käufer zu wecken und werden dementsprechend vermarktungstechnisch aufbereitet. Daher sind Exposés in der Regel kein Bestandteil des späteren notariellen Kaufvertrags.

Grundlage des Kaufvertrags bilden laut deutschem Recht vielmehr neutrale Daten, beispielsweise des amtlichen Lageplans, des Grundbuchs, des Baulastenverzeichnisses oder des Baurechts. Daher sollten vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags die relevanten Daten sorgfältig geprüft werden. 

Grundlegende Elemente eines Exposés

Um Interessenten einen ersten umfassenden Eindruck von der Gewerbeimmobilie zu vermitteln, umfasst ein Exposé neben den allgemeinen Angaben, wie etwa Fläche, Baujahr und Kaufpreis bzw. Miete, im Allgemeinen auch eine Lagebeschreibung, eine ausführliche Objektbeschreibung und eine Grundrisszeichnung.

Genauso sind Angaben zu den Nutzungsmöglichkeiten der Gewerbeimmobilie sowie zur Ausstattung und zum Zustand des Gebäudes häufig Bestandteil eines Exposés.

Ergänzt werden diese grundlegenden Daten oft durch Fotos. Neben der Innen- und Außenansicht sind in vielen Exposés Bilder von der näheren Umgebung enthalten.

Da in der Immobilienbranche kein einheitliches Format für ein Exposé vorgeschrieben ist, können Verkäufer und Makler frei entscheiden, wie das Exposé gestaltet wird und welche Informationen aufgenommen werden.

Pflichtangaben im Exposé laut EnEV 2014

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Anforderungen an Immobilien-Exposés deutlich verschärft. Seit dem 1. Mai 2014 müssen laut EnEV 2014 alle Exposés, die in kommerziellen Medien wie Immobilienportalen oder Zeitungen veröffentlicht werden, bestimmten Angaben aus dem Energieausweis enthalten. Zu den Pflichtangaben zählen:

  • Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis)
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung (z. B. Gas oder Öl)
  • Wert des Endenergieverbrauchs oder Endenergiebedarfs für das Gebäude
  • Energieeffizienzklasse
  • Baujahr

Exposé unerlässlich für die Baufinanzierung

Immobilien-Exposés dienen nicht nur dazu, Interessenten ein umfassendes Bild von der jeweiligen Gewerbeimmobilie zu vermitteln. Auch Banken bestehen in der Regel auf die Vorlage eines Exposés, bevor sie eine Immobilienfinanzierung gewähren. Denn um die Finanzierungsrisiken und den Wert der Immobilie besser abschätzen zu können, benötigen Banken die in dem Exposé aufgeführten Objektdaten.