Ähnliche Artikel
Die Antwort auf die Frage, wofür eine Immobilienbewertung benötigt wird, ist komplex, denn es kann eine ganze Reihe von Gründen hierfür geben. In vielen Fällen wird die Bewertung im Rahmen eines Verkaufs vorgenommen, um den Zeit-, den Ertrags- oder den Sachwert einer Immobilie zu bestimmen. Es gibt jedoch noch andere Zwecke, die wir in diesem Beitrag erläutern.
Durch eine Immobilienbewertung wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Hierfür wird ein Sachverständiger oder Gutachter bestellt, der über ausreichende Expertise im Bereich der Immobilienbewertung verfügt. Die Gründe für den Wunsch nach der Bewertung und der anschließenden Ausstellung eines Wertgutachtens sind vielfältig. In den meisten Fällen dient die Immobilienbewertung den folgenden Zwecken:
Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
Tausch eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
Ermittlung des Verkaufswertes in Folge einer Ehescheidung oder Trennung bei eheähnlicher Gemeinschaft
Wertermittlung in Folge von Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften oder sonstiger Erbstreitigkeiten
Wertermittlung zur Reduzierung der Erbschaftssteuer
Ermittlung des Immobilienwertes für die Festsetzung des Einheitswertes für bebaute und unbebaute Grundstücke
Ermittlung des Immobilienwertes für die Festsetzung des Einheitswertes für den Grundwert und damit die Besteuerung
Ermittlung des Immobilienwertes für die Versicherung, zum Beispiel Grundstücks- oder Gebäudeversicherung
Wertermittlung zum Zweck der Kreditaufnahme oder der Aufnahme einer Hypothek
Ermittlung des Immobilienwertes vor einer Zwangsversteigerung
Zwar wird die Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen vorgenommen, aber dieser benötigt für eine korrekte Wertermittlung die Zuarbeit des Auftraggebers durch die Bereitstellung verschiedener Unterlagen. Der Wert einer Immobilie hängt schließlich von verschiedenen Kriterien wie den eigentumsrechtlichen Verhältnissen, den Eigenschaften der Lage, der Grundstücksform, dem Bauordnungs-, Planungs- und Erschließungsrecht vor Ort sowie unter Umständen Altlasten und Umwelteinflüssen ab. Insbesondere sollten Sie dem Sachverständigen folgendes vor Beginn der Immobilienbewertung aushändigen beziehungsweise mitteilen:
maximal drei Monate alter Grundbuchauszug
Liegenschaftsplan (amtlicher Katasterplan)
Energieausweis
vorhandene Bauunterlagen, die zum Beispiel den Schnitt, Grundrisse und Ansichten der Immobilie beinhalten
bauplanungsrechtliche Auskunft, die beim Bauplanungsamt des Wohnorts erhältlich ist
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, der Auskunft über Verpflichtungen des Grundstückeigentümers gegenüber der zuständigen Baubehörde gibt
Angaben zum Baujahr, zur Grundstücksgröße und zur Wohnfläche
Angaben und Unterlagen zu Modernisierungsvorhaben der letzten fünfzehn Jahre, beispielsweise zur Erneuerung von Dächern, Fenstern und Heizungsanlagen sowie zur energetischen Sanierung
Denkmalbescheid bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen
bei vermieteten oder verpachteten Immobilien eine Aufstellung der Nettokaltmieten oder der Pacht sowie die Miet- beziehungsweise Pachtverträge
bei Eigentumswohnungen oder Teileigentum Aufteilungspläne, Teilungserklärungen und gegebenenfalls die Gemeinschaftsordnung
Abhängig von der individuellen Immobilie wird Ihnen der Sachverständige mitteilen, welche dieser Unterlagen und Angaben in Ihrem Fall tatsächlich relevant sind.