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Welche Mieteinnahmen kann eine Immobilie langfristig erzielen? Diese Frage bildet die Grundlage des Ertragswertverfahrens. Das gesetzlich anerkannte Verfahren wird vor allem bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien eingesetzt und ermittelt den Verkehrswert anhand der nachhaltig erzielbaren Erträge. Welche Faktoren in die Berechnung einfließen und welche Grenzen das Verfahren hat, erfährst du in diesem Ratgeber.
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Mit dem Ertragswertverfahren wird der Immobilienwert vermieteter Wohn- und Gewerbeimmobilien ermittelt – auf der Basis erzielbarer Mieterträge.
Der Ertragswert ist die Summe aus Bodenwert und Gebäudeertragswert.
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- Was ist das Ertragswertverfahren?
- Wann eignet sich das Ertragswertverfahren?
- Wie funktioniert das Ertragswertverfahren?
- Ertragswertverfahren berechnen: Schritt für Schritt erklärt
- Häufige Fehler beim Ertragswertverfahren
- Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
- Warum Banken oft konservativer bewerten
- Fazit: Das Ertragswertverfahren liefert Orientierung – aber keinen garantierten Verkaufspreis
- FAQ: Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist eines der anerkannten Verfahren der Immobilienbewertung, bei dem die künftig erzielbaren Erträge einer Immobilie im Mittelpunkt stehen. Vereinfacht gesagt wird berechnet, welchen wirtschaftlichen Nutzen eine Immobilie langfristig erbringen kann.
Käufer:innen, Banken und Gutachter:innen nutzen das Verfahren, um abzuschätzen, welcher Kaufpreis durch die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen wirtschaftlich gerechtfertigt ist.
Während beim Sachwertverfahren primär der bauliche Wert der Immobilie im Fokus steht und beim Vergleichswertverfahren vergleichbare Objekte zur Wertermittlung herangezogen werden, geht es beim Ertragswertverfahren um die Frage:
Aus diesen Erträgen wird anschließend der Verkehrswert der Immobilie abgeleitet.
Zum Einsatz kommt das Verfahren vor allem bei vermieteten Immobilien – etwa bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekten.

Das Ertragswertverfahren eignet sich vor allem für Immobilien, bei denen dauerhaft Mieteinnahmen erzielt werden.
Dazu gehören insbesondere:
- vermietete Wohnimmobilien
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Büro- und Gewerbeimmobilien
- klassische Kapitalanlagen
Weniger geeignet ist das Verfahren dagegen für eigengenutzte Einfamilienhäuser, außergewöhnliche Liebhaberobjekte oder Immobilien ohne nachhaltig erzielbare Erträge.
In solchen Fällen kommen häufiger das Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren zum Einsatz.
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Das Grundprinzip des Ertragswertverfahrens ist einfach:
Die Immobilie wird danach bewertet, welche Nettoerträge sie langfristig erwirtschaften kann.
Dabei unterscheidet das Verfahren zwischen:
- dem Bodenwert des Grundstücks
- und dem Ertragswert des Gebäudes
Der Verkehrswert ergibt sich anschließend aus beiden Bestandteilen.
Ertragswert = Bodenwert + Gebäudeertragswert
Der Gebäudeertragswert ergibt sich wiederum aus dem Gebäudereinertrag und dem Vervielfältiger.
Für die Berechnung des Ertragswertes werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:
- nachhaltig erzielbare Mieteinnahmen: die langfristig marktübliche Nettokaltmiete
- Bewirtschaftungskosten: laufende Kosten, die nicht auf Mieter:innen umgelegt werden können
- Restnutzungsdauer: die wirtschaftlich verbleibende Nutzungszeit des Gebäudes
- Liegenschaftszins: die marktübliche Renditeerwartung für vergleichbare Immobilien
Der Bodenwert ist der reine Wert des Grundstücks ohne Gebäude. Er wird errechnet als das Produkt aus Bodenrichtwert und Grundstücksfläche.
Grundsätzlich gilt:
- Höhere Mieteinnahmen erhöhen meist auch den Immobilienwert.
- Höhere Kreditzinsen wirken dagegen häufig wertmindernd.
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Der:die Makler:in sieht 1,2 Millionen Euro Marktwert – das Gutachten kommt nur auf 980.000 Euro. Solche Unterschiede erleben Eigentümer:innen bei vermieteten Immobilien häufiger.
Der Grund liegt oft im Ertragswertverfahren. Während sich Makler:innen stärker an Angebotspreisen und aktueller Nachfrage orientieren, berechnen Gutachter:innen den Wert anhand der langfristig erzielbaren Mieteinnahmen.
Faktoren wie Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und insbesondere der Liegenschaftszins können den Verkehrswert deutlich verändern.
Zunächst wird der Wert des Grundstücks bestimmt. Grundlage dafür ist meist der Bodenrichtwert des örtlichen Gutachterausschusses.
Formel:
Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche
Der Bodenwert beschreibt den reinen Wert des Grundstücks – also ohne das darauf stehende Gebäude.
Im nächsten Schritt werden die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen ermittelt.
Wichtig dabei: Entscheidend ist nicht zwingend die aktuelle Ist-Miete, sondern die langfristig marktübliche Miete.
Formel:
Jahresrohertrag = Wohnfläche × Miete pro m² × 12 Monate
Der Jahresrohertrag zeigt, welche jährlichen Mieteinnahmen mit der Immobilie langfristig erzielt werden können.
Von den Mieterträgen werden nun die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Es handelt sich dabei um die laufenden Kosten, die nicht auf Mieter:innen umgelegt werden können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungskosten
- Mietausfallwagnis
Formel:
Reinertrag = Rohertrag – Bewirtschaftungskosten
Das Ergebnis ist der sogenannte Reinertrag der Immobilie.
Da auch das Grundstück selbst einen eigenständigen Wert besitzt, wird dessen Verzinsung vom Reinertrag abgezogen.
Hier kommt der sogenannte Liegenschaftszins ins Spiel. Er beschreibt die marktübliche Renditeerwartung vergleichbarer Immobilien.
Formel:
Bodenwertverzinsung = Bodenwert × Liegenschaftszins
Das Ergebnis ist der sogenannte Gebäudereinertrag.
Der Gebäudereinertrag wird nun über die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer, die Restnutzungsdauer, des Gebäudes kapitalisiert.
Dafür wird ein sogenannter Vervielfältiger verwendet.
Formel:
Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag × Vervielfältiger
Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich daraus anschließend der vorläufige Ertragswert der Immobilie.

Für die Berechnung des Ertragswerts werden verschiedene Markt- und Bewertungsdaten benötigt. Die wichtigsten Quellen sind:
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert wird von den örtlichen Gutachterausschüssen veröffentlicht. Viele Bundesländer stellen die Daten inzwischen kostenlos online über sogenannte Bodenrichtwertinformationssysteme (BORIS) zur Verfügung.
Ortsübliche Miete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich meist aus:
- dem örtlichen Mietspiegel,
- Vergleichsangeboten,
- Marktdaten von Makler:innen
- oder Gutachterausschüssen.
Entscheidend ist nicht zwingend die aktuelle Ist-Miete, sondern die langfristig marktübliche Nettokaltmiete.
Mietausfallwagnis
Das Mietausfallwagnis beschreibt das Risiko aus Leerständen oder Zahlungsausfällen. In der Praxis wird häufig mit pauschalen Erfahrungswerten gearbeitet, die je nach Objektart und Marktumfeld variieren.
Bei Wohnimmobilien liegen die Ansätze oft zwischen etwa 2 und 4 Prozent der Jahresnettomiete.
Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie viele Jahre ein Gebäude wirtschaftlich voraussichtlich noch genutzt werden kann.
Sie hängt unter anderem ab von:
- Baujahr,
- Zustand,
- Modernisierungen
- und technischer Ausstattung der Immobilie.
Je länger die verbleibende Nutzungsdauer, desto höher fällt in der Regel auch der Gebäudeertragswert aus.
Liegenschaftszins
Der Liegenschaftszins wird in der Regel von den örtlichen Gutachterausschüssen veröffentlicht. Er orientiert sich an der marktüblichen Rendite vergleichbarer Immobilien und gehört zu den wichtigsten Einflussfaktoren im Ertragswertverfahren.
Je nach Lage, Objektart und Marktphase können die Werte deutlich variieren.
Vervielfältiger
Der Vervielfältiger wird nicht direkt veröffentlicht, sondern aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer abgeleitet. In Gutachten erfolgt die Ermittlung meist anhand der Anlagen zur ImmoWertV oder mithilfe spezieller Bewertungssoftware.
Je länger die Restnutzungsdauer und je niedriger der Liegenschaftszins, desto höher fällt der Vervielfältiger aus.
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Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, wie sich das Verfahren in der Praxis auswirkt.
- 6-Parteienhaus in Leipzig
- Grundstücksfläche: 520 m²
- Bodenrichtwert: 320 €/m²
- Jahresnettokaltmiete: 54.000 €
- Bewirtschaftungskosten: 8.000 €
- Liegenschaftszins: 4,5 %
- Restnutzungsdauer: 35 Jahre
Schritt 1: Bodenwert berechnen
520 m² × 320 €/m² = 166.400 €
Der Bodenwert des Grundstücks beträgt damit 166.400 €.
Schritt 2: Reinertrag berechnen
54.000 € – 8.000 € = 46.000 €
Nach Abzug der Bewirtschaftungskosten ergibt sich ein jährlicher Reinertrag von 46.000 €.
Schritt 3: Bodenwertverzinsung berechnen
Da das Grundstück selbst einen Wert besitzt, wird dessen Verzinsung berücksichtigt.
166.400 € × 4,5 % = 7.488 €
Schritt 4: Gebäudereinertrag berechnen
46.000 € – 7.488 € = 38.512 €
Dieser Betrag steht rechnerisch dem Gebäudeertrag zur Verfügung.
Schritt 5: Gebäudeertragswert berechnen
Bei einem Vervielfältiger von rund 17 ergibt sich:
38.512 € × 17 = rund 654.700 €
Schritt 6: Vorläufigen Ertragswert berechnen
654.700 € + 166.400 € = rund 821.000 €
Der vorläufige Verkehrswert liegt damit bei etwa 821.000 €.
Je nach Zustand, Modernisierungsbedarf oder Mikrolage können zusätzlich Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden.
Ist-Miete mit Marktmiete verwechseln
Für die korrekte Berechnung des Ertragswertes, zählt nicht die bestehende Ist-Miete, sondern die langfristig erzielbare Marktmiete. Bei älteren Immobilien kann dies einen großen Unterschied machen. Damit das Ergebnis richtig eingeordnet werden kann, solltest du dich unbedingt an die Vorgabe halten und die langfristig erzielbare Marktmiete verwenden.
Sanierungskosten unterschätzen
Hohe Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten wirken sich direkt auf den Ertragswert aus. Vor allem energetischer Sanierungsbedarf kann den rechnerischen Verkehrswert deutlich reduzieren.
Einen ungeeigneten Liegenschaftszins ansetzen
Bereits kleine Änderungen beim Liegenschaftszins können große Auswirkungen auf den Ertragswert haben. Wird ein zu niedriger oder veralteter Zinssatz verwendet, fällt die Bewertung schnell unrealistisch hoch aus.
Die Lage zu stark vereinfachen
Nicht jede gute Stadtlage führt automatisch zu einem hohen Ertragswert. Entscheidend ist häufig das Verhältnis zwischen Kaufpreis, Nachfrage und nachhaltig erzielbarer Miete.
Das Ertragswertverfahren ist rechtlich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt und gehört zu den anerkannten Verfahren zur Verkehrswertermittlung in Deutschland.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in:
- §§ 27–34 ImmoWertV (Ertragswertverfahren)
- § 194 BauGB (Definition des Verkehrswerts)
Benötigte Daten wie Bodenrichtwerte oder Liegenschaftszinsen werden in der Regel von den örtlichen Gutachterausschüssen bereitgestellt.
Viele Eigentümer:innen wundern sich, wenn Bankbewertungen deutlich niedriger ausfallen als der erwartete Verkaufspreis.
Der Grund: Banken bewerten Immobilien vor allem unter Risikoaspekten. Dabei geht es weniger um den maximal erzielbaren Marktpreis als um die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie.
Berücksichtigt werden unter anderem:
- mögliche Mietausfälle
- Instandhaltungs- und Sanierungsrisiken
- regionale Marktentwicklungen
- Wiederverkaufsrisiken
- langfristig stabile Erträge
Dadurch fallen sogenannte Beleihungswerte häufig niedriger aus als marktübliche Angebotspreise oder Maklerbewertungen.
Wie viel ist deine Immobilie beim Verkauf wert?
Fazit: Das Ertragswertverfahren liefert Orientierung – aber keinen garantierten Verkaufspreis
Das Ertragswertverfahren gehört zu den wichtigsten Verfahren zur Bewertung vermieteter Immobilien. Es versucht, den Wert einer Immobilie wirtschaftlich nachvollziehbar herzuleiten – auf Basis nachhaltig erzielbarer Mieteinnahmen, laufender Kosten und marktüblicher Renditeerwartungen.
Genau darin liegt die Stärke des Verfahrens: Bewertungen werden reproduzierbar, vergleichbar und rechtlich belastbar. Deshalb spielt das Ertragswertverfahren eine zentrale Rolle bei Gutachten, Finanzierungen, Erbauseinandersetzungen oder steuerlichen Bewertungen. Als Schwäche kann man die Beeinflussbarkeit des Ergebnisses betrachten: Schon kleine Veränderungen bei Zinsen, Mieten oder Kosten können den rechnerischen Immobilienwert deutlich beeinflussen. Deshalb hängt die Aussagekraft des Verfahrens stark von der Qualität der zugrunde liegenden Daten ab.
Zudem zeigt die Praxis, dass rechnerischer Ertragswert und tatsächlich erzielbarer Kaufpreis teilweise deutlich voneinander abweichen können. Während Gutachter:innen standardisierte Bewertungsverfahren anwenden, orientieren sich Käufer:innen und Makler:innen häufig stärker an aktueller Marktnachfrage, Finanzierungskosten und tatsächlichen Mieteinnahmen.
Das Ertragswertverfahren liefert deshalb keine Preisgarantie – sondern einen wirtschaftlich begründbaren Orientierungswert unter normalen Marktbedingungen.
FAQ: Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren
-
Wie berechnet man das Ertragswertverfahren?
-
Beim Ertragswertverfahren werden die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen einer Immobilie den laufenden Kosten gegenübergestellt. Anschließend werden Faktoren wie Bodenwert, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins berücksichtigt, um den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln.
-
Was sagt das Ertragswertverfahren aus?
-
Das Verfahren zeigt, welchen wirtschaftlichen Wert eine vermietete Immobilie auf Basis ihrer langfristig erzielbaren Erträge besitzt. Es dient vor allem zur Bewertung von Kapitalanlagen und vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilien.
-
Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?
-
Beim vereinfachten Ertragswertverfahren wird der Immobilienwert vereinfacht aus Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten und einem Kapitalisierungsfaktor berechnet. Es dient vor allem zur überschlägigen Orientierung und ersetzt kein professionelles Gutachten.
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Ist der Ertragswert gleich der Verkehrswert?
-
Der Ertragswert dient zur Ermittlung des Verkehrswerts. Zusätzliche Faktoren wie Lage, Zustand oder besondere Objektmerkmale können den endgültigen Verkehrswert jedoch weiter beeinflussen.
-
Warum beeinflusst der Liegenschaftszins den Wert so stark?
-
Mit dem Liegenschaftszins werden zukünftige Mieterträge abgezinst. Steigt der Zinssatz, sinkt in der Regel der rechnerische Immobilienwert, weil Investor:innen höhere Renditen erwarten.
-
Was ist der Unterschied zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren?
-
Beim Ertragswertverfahren stehen die erzielbaren Mieteinnahmen im Mittelpunkt. Das Sachwertverfahren orientiert sich dagegen stärker am Gebäude- und Substanzwert der Immobilie.
Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Beim Verkauf orientieren sich Makler:innen und Käufer:innen häufig stärker an den tatsächlichen Mieteinnahmen als an theoretischen Mietpotenzialen. Viele Käufer:innen bezahlen lieber für bestehende Erträge als für mögliche zukünftige Mietsteigerungen. Deshalb unterscheiden sich rechnerischer Ertragswert und tatsächlich erzielbarer Kaufpreis teilweise deutlich.“