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Welche Mieteinnahmen kann eine Immobilie langfristig erzielen? Diese Frage bildet die Grundlage des Ertragswertverfahrens. Das gesetzlich anerkannte Verfahren wird vor allem bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien eingesetzt und ermittelt den Verkehrswert anhand der nachhaltig erzielbaren Erträge. Welche Faktoren in die Berechnung einfließen und welche Grenzen das Verfahren hat, erfährst du in diesem Ratgeber.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit dem Ertragswertverfahren wird der Immobilienwert vermieteter Wohn- und Gewerbeimmobilien ermittelt – auf der Basis erzielbarer Mieterträge.

  • Der Ertragswert ist die Summe aus Bodenwert und Gebäudeertragswert.  

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  • Was ist das Ertragswertverfahren?

    Das Ertragswertverfahren ist eines der anerkannten Verfahren der Immobilienbewertung, bei dem die künftig erzielbaren Erträge einer Immobilie im Mittelpunkt stehen. Vereinfacht gesagt wird berechnet, welchen wirtschaftlichen Nutzen eine Immobilie langfristig erbringen kann. 

    Käufer:innen, Banken und Gutachter:innen nutzen das Verfahren, um abzuschätzen, welcher Kaufpreis durch die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen wirtschaftlich gerechtfertigt ist.

    Standardverfahren der Verkehrswertermittlung:

    Während beim Sachwertverfahren primär der bauliche Wert der Immobilie im Fokus steht und beim Vergleichswertverfahren vergleichbare Objekte zur Wertermittlung herangezogen werden, geht es beim Ertragswertverfahren um die Frage:

    Welche Mieteinnahmen lassen sich langfristig nachhaltig erzielen?

    Aus diesen Erträgen wird anschließend der Verkehrswert der Immobilie abgeleitet.

    Zum Einsatz kommt das Verfahren vor allem bei vermieteten Immobilien – etwa bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekten.


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    Wann eig­net sich das Ertragswertverfahren?

    Das Ertragswertverfahren eignet sich vor allem für Immobilien, bei denen dauerhaft Mieteinnahmen erzielt werden

    Dazu gehören insbesondere: 

    • vermietete Wohnimmobilien 
    • Mehrfamilienhäuser 
    • Wohn- und Geschäftshäuser 
    • Büro- und Gewerbeimmobilien 
    • klassische Kapitalanlagen 

    Weniger geeignet ist das Verfahren dagegen für eigengenutzte Einfamilienhäuser, außergewöhnliche Liebhaberobjekte oder Immobilien ohne nachhaltig erzielbare Erträge. 

    In solchen Fällen kommen häufiger das Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren zum Einsatz. 


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    Wie funk­tio­niert das Ertragswertverfahren?

    Das Grundprinzip des Ertragswertverfahrens ist einfach: 

    Die Immobilie wird danach bewertet, welche Nettoerträge sie langfristig erwirtschaften kann

    Dabei unterscheidet das Verfahren zwischen: 

    • dem Bodenwert des Grundstücks 
    • und dem Ertragswert des Gebäudes

    Der Verkehrswert ergibt sich anschließend aus beiden Bestandteilen.

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    Formel des Ertragswertverfahrens

    Ertragswert = Bodenwert + Gebäudeertragswert 

     

    Der Gebäudeertragswert ergibt sich wiederum aus dem Gebäudereinertrag und dem Vervielfältiger.

    Für die Berechnung des Ertragswertes werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:

    • nachhaltig erzielbare Mieteinnahmen: die langfristig marktübliche Nettokaltmiete 
    • Bewirtschaftungskosten: laufende Kosten, die nicht auf Mieter:innen umgelegt werden können 
    • Restnutzungsdauer: die wirtschaftlich verbleibende Nutzungszeit des Gebäudes 
    • Liegenschaftszins: die marktübliche Renditeerwartung für vergleichbare Immobilien


    Der Bodenwert ist der reine Wert des Grundstücks ohne Gebäude. Er wird errechnet als das Produkt aus Bodenrichtwert und Grundstücksfläche.

    Expertenkommentar

    „Beim Verkauf orientieren sich Makler:innen und Käufer:innen häufig stärker an den tatsächlichen Mieteinnahmen als an theoretischen Mietpotenzialen. Viele Käufer:innen bezahlen lieber für bestehende Erträge als für mögliche zukünftige Mietsteigerungen. Deshalb unterscheiden sich rechnerischer Ertragswert und tatsächlich erzielbarer Kaufpreis teilweise deutlich.“

    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung
    Nadine Kunert

    Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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    Wie be­ein­flus­sen Zin­sen und Miet­er­trä­ge den Er­trags­wert?

    Der Ertragswert einer Immobilie hängt vor allem davon ab, welche Mieteinnahmen langfristig erzielt werden können und wie attraktiv diese Erträge aus Sicht von Käufer:innensind.

    Grundsätzlich gilt: 
    • Höhere Mieteinnahmen erhöhen meist auch den Immobilienwert. 
    • Höhere Kreditzinsen wirken dagegen häufig wertmindernd. 
       
    Besonders seit der Zinswende ab 2022 beobachten Gutachter:innen teilweise deutliche Bewertungsunterschiede bei Mehrfamilienhäusern und anderen Kapitalanlagen. 
     
    Der Grund: Steigende Finanzierungskosten sowie höhere Material- und Energiekosten führen dazu, dass Käufer:innen vorsichtiger kalkulieren und höhere Renditen erwarten. Dadurch sinkt häufig die Zahlungsbereitschaft für vermietete Immobilien.
     
    Eine wichtige Rolle spielt dabei der sogenannte Liegenschaftszins. Er beschreibt die marktübliche Renditeerwartung vergleichbarer Immobilien und zählt zu den wichtigsten Einflussfaktoren im Ertragswertverfahren.  

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    War­um Gut­ach­ter und Mak­ler oft zu un­ter­schied­li­chen Immobilienwerten kom­men

    Der:die Makler:in sieht 1,2 Millionen Euro Marktwert – das Gutachten kommt nur auf 980.000 Euro. Solche Unterschiede erleben Eigentümer:innen bei vermieteten Immobilien häufiger. 

    Der Grund liegt oft im Ertragswertverfahren. Während sich Makler:innen stärker an Angebotspreisen und aktueller Nachfrage orientieren, berechnen Gutachter:innen den Wert anhand der langfristig erzielbaren Mieteinnahmen
    Faktoren wie Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und insbesondere der Liegenschaftszins können den Verkehrswert deutlich verändern. 

    Haus mit Mietertrag für Ertragswertverfahren

    Ertragswertverfahren be­rech­nen: Schritt für Schritt er­klärt

    1. Bo­den­wert er­mit­teln

    Zunächst wird der Wert des Grundstücks bestimmt. Grundlage dafür ist meist der Bodenrichtwert des örtlichen Gutachterausschusses. 

    Formel: 
    Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche

    Der Bodenwert beschreibt den reinen Wert des Grundstücks – also ohne das darauf stehende Gebäude. 

    2. Jahresrohertrag be­rech­nen

    Im nächsten Schritt werden die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen ermittelt.

    Wichtig dabei: Entscheidend ist nicht zwingend die aktuelle Ist-Miete, sondern die langfristig marktübliche Miete. 

    Formel: 
    Jahresrohertrag = Wohnfläche × Miete pro m² × 12 Monate

     Der Jahresrohertrag zeigt, welche jährlichen Mieteinnahmen mit der Immobilie langfristig erzielt werden können.

    3. Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten ab­zie­hen

    Von den Mieterträgen werden nun die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Es handelt sich dabei um die laufenden Kosten, die nicht auf Mieter:innen umgelegt werden können.

    Dazu gehören beispielsweise: 

    • Verwaltungskosten 
    • Instandhaltungskosten 
    • Mietausfallwagnis 
       

    Formel: 
    Reinertrag = Rohertrag – Bewirtschaftungskosten 

    Das Ergebnis ist der sogenannte Reinertrag der Immobilie.

    4. Bodenwertverzinsung be­rück­sich­ti­gen

    Da auch das Grundstück selbst einen eigenständigen Wert besitzt, wird dessen Verzinsung vom Reinertrag abgezogen.

    Hier kommt der sogenannte Liegenschaftszins ins Spiel. Er beschreibt die marktübliche Renditeerwartung vergleichbarer Immobilien. 

    Formel: 
    Bodenwertverzinsung = Bodenwert × Liegenschaftszins 

    Das Ergebnis ist der sogenannte Gebäudereinertrag.

    5. Gebäudeertragswert be­rech­nen

    Der Gebäudereinertrag wird nun über die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer, die Restnutzungsdauer, des Gebäudes kapitalisiert. 

    Dafür wird ein sogenannter Vervielfältiger verwendet. 

    Formel: 
    Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag × Vervielfältiger 

    Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich daraus anschließend der vorläufige Ertragswert der Immobilie. 

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    Wo­her stam­men die Da­ten für das Ertragswertverfahren?

    Für die Berechnung des Ertragswerts werden verschiedene Markt- und Bewertungsdaten benötigt. Die wichtigsten Quellen sind:


    Bodenrichtwert
    Der Bodenrichtwert wird von den örtlichen Gutachterausschüssen veröffentlicht. Viele Bundesländer stellen die Daten inzwischen kostenlos online über sogenannte Bodenrichtwertinformationssysteme (BORIS) zur Verfügung. 


    Ortsübliche Miete 
    Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich meist aus: 

    • dem örtlichen Mietspiegel, 
    • Vergleichsangeboten, 
    • Marktdaten von Makler:innen 
    • oder Gutachterausschüssen. 

    Entscheidend ist nicht zwingend die aktuelle Ist-Miete, sondern die langfristig marktübliche Nettokaltmiete.


    Mietausfallwagnis 
    Das Mietausfallwagnis beschreibt das Risiko aus Leerständen oder Zahlungsausfällen. In der Praxis wird häufig mit pauschalen Erfahrungswerten gearbeitet, die je nach Objektart und Marktumfeld variieren. 

    Bei Wohnimmobilien liegen die Ansätze oft zwischen etwa 2 und 4 Prozent der Jahresnettomiete. 


    Restnutzungsdauer
    Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie viele Jahre ein Gebäude wirtschaftlich voraussichtlich noch genutzt werden kann. 

    Sie hängt unter anderem ab von: 

    • Baujahr, 
    • Zustand, 
    • Modernisierungen 
    • und technischer Ausstattung der Immobilie. 

    Je länger die verbleibende Nutzungsdauer, desto höher fällt in der Regel auch der Gebäudeertragswert aus.


    Liegenschaftszins
    Der Liegenschaftszins wird in der Regel von den örtlichen Gutachterausschüssen veröffentlicht. Er orientiert sich an der marktüblichen Rendite vergleichbarer Immobilien und gehört zu den wichtigsten Einflussfaktoren im Ertragswertverfahren. 

    Je nach Lage, Objektart und Marktphase können die Werte deutlich variieren.


    Vervielfältiger
    Der Vervielfältiger wird nicht direkt veröffentlicht, sondern aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer abgeleitet. In Gutachten erfolgt die Ermittlung meist anhand der Anlagen zur ImmoWertV oder mithilfe spezieller Bewertungssoftware. 

    Je länger die Restnutzungsdauer und je niedriger der Liegenschaftszins, desto höher fällt der Vervielfältiger aus. 



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    Bei­spiel: So wird der Er­trags­wert ei­nes Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses be­rech­net

    Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, wie sich das Verfahren in der Praxis auswirkt.

    Ausgangsdaten
    • 6-Parteienhaus in Leipzig 
    • Grundstücksfläche: 520 m² 
    • Bodenrichtwert: 320 €/m² 
    • Jahresnettokaltmiete: 54.000 € 
    • Bewirtschaftungskosten: 8.000 € 
    • Liegenschaftszins: 4,5 % 
    • Restnutzungsdauer: 35 Jahre

    Schritt 1: Bodenwert berechnen 
    520 m² × 320 €/m² = 166.400 € 

    Der Bodenwert des Grundstücks beträgt damit 166.400 €. 

    Schritt 2: Reinertrag berechnen 
    54.000 € – 8.000 € = 46.000 € 

    Nach Abzug der Bewirtschaftungskosten ergibt sich ein jährlicher Reinertrag von 46.000 €.  

    Schritt 3: Bodenwertverzinsung berechnen 
    Da das Grundstück selbst einen Wert besitzt, wird dessen Verzinsung berücksichtigt. 

    166.400 € × 4,5 % = 7.488 €  

    Schritt 4: Gebäudereinertrag berechnen 
    46.000 € – 7.488 € = 38.512 € 

    Dieser Betrag steht rechnerisch dem Gebäudeertrag zur Verfügung.  

    Schritt 5: Gebäudeertragswert berechnen 
    Bei einem Vervielfältiger von rund 17 ergibt sich: 

    38.512 € × 17 = rund 654.700 €  

    Schritt 6: Vorläufigen Ertragswert berechnen 
    654.700 € + 166.400 € = rund 821.000 € 

    Der vorläufige Verkehrswert liegt damit bei etwa 821.000 €. 

    Je nach Zustand, Modernisierungsbedarf oder Mikrolage können zusätzlich Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. 

    Häu­fi­ge Feh­ler beim Ertragswertverfahren

    Ist-Miete mit Marktmiete verwechseln 
    Für die korrekte Berechnung des Ertragswertes, zählt nicht die bestehende Ist-Miete, sondern die langfristig erzielbare Marktmiete. Bei älteren Immobilien kann dies einen großen Unterschied machen. Damit das Ergebnis richtig eingeordnet werden kann, solltest du dich unbedingt an die Vorgabe halten und die langfristig erzielbare Marktmiete verwenden.  

    Sanierungskosten unterschätzen 
    Hohe Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten wirken sich direkt auf den Ertragswert aus. Vor allem energetischer Sanierungsbedarf kann den rechnerischen Verkehrswert deutlich reduzieren.  

    Einen ungeeigneten Liegenschaftszins ansetzen 
    Bereits kleine Änderungen beim Liegenschaftszins können große Auswirkungen auf den Ertragswert haben. Wird ein zu niedriger oder veralteter Zinssatz verwendet, fällt die Bewertung schnell unrealistisch hoch aus.  

    Die Lage zu stark vereinfachen 
    Nicht jede gute Stadtlage führt automatisch zu einem hohen Ertragswert. Entscheidend ist häufig das Verhältnis zwischen Kaufpreis, Nachfrage und nachhaltig erzielbarer Miete.  


    Haus mit Mietertrag für Ertragswertverfahren

    Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen gel­ten?

    Das Ertragswertverfahren ist rechtlich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt und gehört zu den anerkannten Verfahren zur Verkehrswertermittlung in Deutschland. 

    Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in: 

    Benötigte Daten wie Bodenrichtwerte oder Liegenschaftszinsen werden in der Regel von den örtlichen Gutachterausschüssen bereitgestellt.

    War­um Ban­ken oft kon­ser­va­ti­ver be­wer­ten

    Viele Eigentümer:innen wundern sich, wenn Bankbewertungen deutlich niedriger ausfallen als der erwartete Verkaufspreis. 

    Der Grund: Banken bewerten Immobilien vor allem unter Risikoaspekten. Dabei geht es weniger um den maximal erzielbaren Marktpreis als um die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie. 

    Berücksichtigt werden unter anderem: 

    • mögliche Mietausfälle 
    • Instandhaltungs- und Sanierungsrisiken 
    • regionale Marktentwicklungen 
    • Wiederverkaufsrisiken
    • langfristig stabile Erträge


    Dadurch fallen sogenannte Beleihungswerte häufig niedriger aus als marktübliche Angebotspreise oder Maklerbewertungen. 


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  • Fa­zit: Das Ertragswertverfahren lie­fert Ori­en­tie­rung – aber kei­nen ga­ran­tier­ten Ver­kaufs­preis

    Das Ertragswertverfahren gehört zu den wichtigsten Verfahren zur Bewertung vermieteter Immobilien. Es versucht, den Wert einer Immobilie wirtschaftlich nachvollziehbar herzuleiten – auf Basis nachhaltig erzielbarer Mieteinnahmen, laufender Kosten und marktüblicher Renditeerwartungen. 

    Genau darin liegt die Stärke des Verfahrens: Bewertungen werden reproduzierbar, vergleichbar und rechtlich belastbar. Deshalb spielt das Ertragswertverfahren eine zentrale Rolle bei Gutachten, Finanzierungen, Erbauseinandersetzungen oder steuerlichen Bewertungen. Als Schwäche kann man die Beeinflussbarkeit des Ergebnisses betrachten: Schon kleine Veränderungen bei Zinsen, Mieten oder Kosten können den rechnerischen Immobilienwert deutlich beeinflussen. Deshalb hängt die Aussagekraft des Verfahrens stark von der Qualität der zugrunde liegenden Daten ab. 

    Zudem zeigt die Praxis, dass rechnerischer Ertragswert und tatsächlich erzielbarer Kaufpreis teilweise deutlich voneinander abweichen können. Während Gutachter:innen standardisierte Bewertungsverfahren anwenden, orientieren sich Käufer:innen und Makler:innen häufig stärker an aktueller Marktnachfrage, Finanzierungskosten und tatsächlichen Mieteinnahmen. 

    Das Ertragswertverfahren liefert deshalb keine Preisgarantie – sondern einen wirtschaftlich begründbaren Orientierungswert unter normalen Marktbedingungen. 

    FAQ: Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren

    Wie berechnet man das Ertragswertverfahren? 

    Beim Ertragswertverfahren werden die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen einer Immobilie den laufenden Kosten gegenübergestellt. Anschließend werden Faktoren wie Bodenwert, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins berücksichtigt, um den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. 

    Was sagt das Ertragswertverfahren aus? 

    Das Verfahren zeigt, welchen wirtschaftlichen Wert eine vermietete Immobilie auf Basis ihrer langfristig erzielbaren Erträge besitzt. Es dient vor allem zur Bewertung von Kapitalanlagen und vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilien.

    Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?

    Beim vereinfachten Ertragswertverfahren wird der Immobilienwert vereinfacht aus Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten und einem Kapitalisierungsfaktor berechnet. Es dient vor allem zur überschlägigen Orientierung und ersetzt kein professionelles Gutachten.

    Ist der Ertragswert gleich der Verkehrswert? 

    Der Ertragswert dient zur Ermittlung des Verkehrswerts. Zusätzliche Faktoren wie Lage, Zustand oder besondere Objektmerkmale können den endgültigen Verkehrswert jedoch weiter beeinflussen. 

    Warum beeinflusst der Liegenschaftszins den Wert so stark? 

    Mit dem Liegenschaftszins werden zukünftige Mieterträge abgezinst. Steigt der Zinssatz, sinkt in der Regel der rechnerische Immobilienwert, weil Investor:innen höhere Renditen erwarten. 

    Was ist der Unterschied zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren? 

    Beim Ertragswertverfahren stehen die erzielbaren Mieteinnahmen im Mittelpunkt. Das Sachwertverfahren orientiert sich dagegen stärker am Gebäude- und Substanzwert der Immobilie.

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

    Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

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