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Jeder Verkäufer möchte gern den besten Preis für seine Immobilie erzielen und jeder Käufer möchte gern möglichst wenig bezahlen. Damit der Verkaufspreis einer Immobilie realistisch ist, wird daher meistens ein Gutachter eingeschaltet, der den Preis anhand eines von drei anerkannten Verfahren ermittelt.
Vor dem Verkauf einer Immobilie muss ihr Marktwert bestimmt werden, der von verschiedenen Aspekten abhängt. Unter anderem spielen eine entscheidende Rolle:
aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt
Lage des Objektes
Art des Objektes, beispielsweise unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen
Alter, Bauweise und bauliche Zustand der Immobilie
durchgeführte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Wohnfläche und Grundstücksgröße
gegebenenfalls Nebengebäude und Außenanlagen
erzielte Verkaufspreise für vergleichbare Immobilien
Die ungenaueste Methode ist es, den Verkaufspreis eines Hauses zu schätzen. Der Verkäufer kann dadurch unter Umständen viel Geld verlieren oder der Käufer gibt viel zu viel aus. Wer sich erst einmal einen kurzen Überblick über den möglichen Verkaufspreis seines Hauses verschaffen möchte, kann stattdessen eine Online-Immobilienbewertung vornehmen lassen. Diese ist zumeist kostenlos sowie schnell und bietet zumindest eine Richtlinie für die Kalkulation des Verkaufspreises einer Immobilie.
Am genauesten lässt sich der Immobilien-Kaufpreis jedoch nach der Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen festlegen. Dieser erstellt nach der Besichtigung und Prüfung aller relevanten Unterlagen ein Wertgutachten, das sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer Sicherheit hinsichtlich des Zustands der Immobilie und dessen Wert gibt. Ein Wertgutachten für ein Haus sorgt für einen realistischen Verkaufspreis. Der ursprüngliche Angebotspreis und der Verkaufspreis von Immobilien können jedoch stark voneinander abweichen, wenn sich zunächst kein Käufer findet.
Wenn ein Sachverständiger die Immobilienbewertung vornimmt, wird er sich in der Regel für eines von drei Bewertungsverfahren entscheiden, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung normiert sind, und zwar:
das Vergleichswertfahren, bei dem der Wert der Immobilie im Vergleich mit anderen Objekten vorgenommen wird, die ähnlich hinsichtlich der Größe, der Lage und der Bausubstanz sind, wie zum Beispiel Reihenhäuser.
das Ertragswertverfahren, das häufig bei Mietobjekten oder Gewerbeimmobilien hinsichtlich der erzielbaren Erträge angewendet wird.
das Sachwertverfahren, bei dem insbesondere der Wert der Gebäude und Nebengebäude betrachtet wird und das daher häufig bei der Bewertung von Einfamilienhäusern Anwendung findet.