Grundstück verkaufen
Verkaufen Sie in wenigen Schritten und kürzester Zeit Ihr Grundstück. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps und Hinweise zum erfolgreichen Grundstücksverkauf.
Verkaufen Sie in wenigen Schritten und kürzester Zeit Ihr Grundstück. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps und Hinweise zum erfolgreichen Grundstücksverkauf.
Um erfolgreich ein Grundstück zu verkaufen, ist es ratsam, unterschiedliche Faktoren zu bedenken. Fakt ist: Vorbereitung zahlt sich aus. So können Sie einen realistischen Verkaufspreis sowie Kosten, die rund um den Verkauf entstehen, besser einschätzen. Dazu gehört es auch, möglichst viele Informationen über das Grundstück einzuholen.
Wenn es bebaut werden soll, muss beispielsweise geprüft werden, wie viel Last der Untergrund verträgt oder ob bereits ein Bebauungsplan vorliegt. Gerade in städtischen Lagen ist die Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken besonders hoch, sodass die Verkaufsaussichten hier sehr positiv sind.
Die Angabe grundlegender Informationen ist die Voraussetzung für eine Erfolg versprechende Insertion eines Grundstücks. Dabei gilt es zu allererst zu klären, um was für eine Art Grundstück es sich handelt.
Ob Sie Ihr Grundstück an eine Privatperson oder einen Bauträger verkaufen möchten, kommt auch auf die Gegebenheiten an. Privatpersonen kaufen vor allem Grundstücke, die mit einer bis zwei Einheiten bebaut werden können. Bauträger hingegen kaufen vor allem große Grundstücke, die sie bebauen, um die Immobilien anschließend selbst weiterzuverkaufen.
Um abzuschätzen, welchen Verkaufspreis Sie beim Grundstücksverkauf erzielen können, bieten die Bodenrichtwerte eine gute Annäherung. Die Richtwerte werden von den Gemeinden auf Basis von Verkaufspreisen, die in der Vergangenheit erzielt wurden, ermittelt.
Tatsächlich kann der erzielbare Preis beim Verkauf des Grundstücks aber auch bis zu 20 Prozent über oder unter dem angegebenen Richtwert liegen. Gründe dafür sind zum einen individuelle Gegebenheiten, die den Wert beeinflussen, zum anderen gerade bei kleineren Gemeinden zu geringe Fallzahlen.
Je mehr Wohnfläche sich auf dem Grundstück errichten lässt, desto höher liegt der zu erzielende Verkaufspreis. Im Bebauungsplan werden Baubestimmungen wie die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl aufgeführt. Hieraus lässt sich ableiten, wie viel Wohnfläche errichtet werden kann.
Für den Verkauf eines unbebauten Grundstücks bildet der Bodenwert die Grundlage des Kaufpreises. Die Bodenrichtwerte für die Grundstückswertermittlung werden zum Jahresende von Gutachterausschüssen festgelegt.
Sollten Sie ein bebautes Grundstück zum Kauf anbieten, kommt zum Bodenwert noch der Wert des Bauwerks hinzu. Bei schwer einzuschätzenden Grundstückswerten gibt ein Verkehrswertgutachten sichere Auskunft über den zu veranschlagenden Gesamtkaufpreis.
Wenn Sie sich die Zeit für Recherche und Behördengänge sparen wollen, dann können Sie mit der Grundstücksbewertung auch direkt online den Grundstückswert ermitteln. Auf Basis von Gutachterausschussdaten erhalten Sie hier ein fundiertes neutrales Ergebnis.
Preisermittlung bebaute Grundstücke | Preisermittlung unbebaute Grundstücke |
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Mit dem Verkauf eines Grundstücks sind einige Behördengänge verbunden. Um den Wert des Grundstücks festzustellen, empfiehlt es sich, ein unabhängiges Gutachten durch einen Sachverständigen für Grundstückswertermittlung ausstellen zu lassen. Dieses Gutachten hält nicht nur die Eigenschaften des Grundstücks fest und bestimmt demzufolge seinen Wert, sondern ist gleichzeitig auch als Steckbrief für einen potenziellen Käufer interessant.
Gutachter nutzen unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung eines Grundstücks. Beim Vergleichsverfahren werden ähnliche Grundstücke zu dem eigenen zu Rate gezogen, um einen vergleichbaren Wert zu ermitteln. Darüber hinaus eignen sich auch weitere Verfahren, wie zum Beispiel das Ertrags- oder Sachwertverfahren, die durch Angaben über den Bodenwert und Grundstückspreis einen Kaufpreis ermitteln. Dieser ist gleichzeitig auch von der Lage des Grundstücks abhängig. Stadtnahe oder sogar innerstädtische Grundstücke erzielen in der Regel höhere Preise als jene, die ländlich gelegen sind.
Möchten Sie Ihr Grundstück verkaufen, fallen unterschiedliche Kosten an. Zum Teil werden diese vom Verkäufer übernommen, zum Teil vom Käufer.
Anfallende Kosten |
Kostenträger |
Grunderwerbssteuer |
Verkäufer & Käufer |
Notarkosten |
Käufer |
Evtl. Wertgutachten |
Verkäufer |
Evtl. Spekulationssteuer |
Verkäufer |
Evtl. Vorfälligkeitsentschädigung |
Verkäufer |
Maklerprovision |
Abhängig vom Bundesland |
Anzeige im Verkaufsportal |
Verkäufer |
Evtl. Bauvoranfrage |
Verkäufer / Käufer |
Evtl. Vermessungskosten |
I.d.R. Käufer |
Ist das Gutachten erstellt, so hat der potenzielle Käufer bereits eine Grundlage, um sich ein Bild vom Grundstück zu machen. Ein Notar steht dem Verkäufer beratend zur Seite und vermittelt gleichzeitig zwischen Verkäufer und Käufer. Die Notarkosten sind an eine entsprechende Gebührenordnung gebunden und belaufen sich auf rund 1,5 Prozent des Grundstückswertes.
Auch den Entwurf des Kaufvertrages nimmt der Notar bei einem Termin vor, zu dem Käufer und Verkäufer anwesend sind. Ist die Einigung der beiden Parteien erfolgt, so ist der letzte Schritt die Umtragung der Besitzverhältnisse im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung wird durch den Notar im Grundbuch eingetragen. Diese sichert dem Käufer das Grundstück zu, das dann vom Verkäufer nicht mehr zurückgezogen werden kann.
Gleichzeitig wird auch die Grundschuld im Grundbuch festgehalten. Da Grundstücke zum Großteil fremdfinanziert werden, muss der Wert des Darlehens eingetragen werden, das den Grundstückspreis abdecken soll. Bis zur vollständigen Grundschuldbegleichung ist so die Bank Miteigentümer des Grundstücks.
Wenn es um den richtigen Zeitpunkt geht, das eigene Grundstück zu verkaufen, sollten immer mehrere Aspekte und Kriterien entscheiden: zum Beispiel die passende Jahreszeit, die aktuelle Konjunktur oder das Niedrigzins-Umfeld sowie steuerliche Fristen.
Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Punkte anzeigen können, dass der richtige Zeitpunkt zum Verkauf für Ihr Grundstück da ist.
Die Grundstückswertermittlung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, um den Wert eines Grundstücks zu bestimmen. Meist werden hierfür das Vergleichswertverfahren oder die Bodenwertermittlung genutzt. Erfahren Sie hier mehr zu den unterschiedlichen Möglichkeiten einen Grundstückswert zu ermitteln.
Möchten Sie ein Haus auf einem Grundstück bauen und verkaufen, werden Sie sicherlich einige Kaufinteressenten finden. Leute, die an bebauten Immobilien interessiert sind, haben meistens keine Lust oder keine Zeit dazu, selbst zu bauen. Der Zeit- und Kostenaufwand für eine Bebauung ist allerdings nicht zu unterschätzen.
Wie sinnvoll ist es, ein Haus auf ein Grundstück zu bauen und zu verkaufen? Welche Vor- und Nachteile zu beachten sind, welche Besonderheiten hinsichtlich der Wertermittlung wichtig sind und wie Sie an die richtige Zielgruppe gelangen erfahren Sie in diesem Beitrag.
Als Privatperson ist es häufig lukrativer, das eigene Grundstück an einen Bauträger zu verkaufen. Das gilt insbesondere für große Grundstücke, auf denen mehrere Gebäude errichtet werden können und die nur schwer einen privaten Käufer finden. Dafür sollten Sie allerdings wissen, welche Art von Bebauung auf Ihrem Grundstück erlaubt ist. Diese Information finden Sie im Bebauungsplan der Gemeinde, der Aufschluss darüber gibt, ob zum Beispiel Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbegebäude auf Ihrem unbebauten Grundstück errichtet werden können. So fällt es leichter, das Grundstück an die passende Zielgruppe zu vermitteln.
In diesem Artikel erfahren Sie, warum ein Bauvorbescheid wichtig ist, welche Vorteile ein Makler mit sich bringt und ob beim Verkauf eines Grundstücks an Bauträger Spekulationssteuer anfällt.
Zur Vermeidung von unklaren Rechtsverhältnissen an Grundstücken wird beim jeweils zuständigen Amtsgericht ein Grundbuch geführt. Im Grundbuch sind umfassende Informationen zu einem Grundstück wie Eigentümer, Lasten und bestimmte Rechte vermerkt. Weitere Informationen zum Grundbuch finden Sie hier.
Bei der Spekulationssteuer handelt es sich eigentlich um eine Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte, die in § 23 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt wird. Die Spekulationssteuer fällt bei privaten Veräußerungen von Immobilien immer dann an, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf eines Objekts nicht mehr als zehn Jahre liegen.
Eine Ausnahme besteht dem Gesetz nach, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst nutzt oder mindestens in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf genutzt hat. Ob dies auch für die Nutzung unbebauter Grundstücke gilt, erfahren Sie hier.
Bei einem Grundstücksverkauf stellt sich manchmal die Frage, wer den Notar bestellt. Aus verschiedenen Gründen wird das meistens der Käufer tun. Warum das so ist, lesen Sie hier.