Ob du deinen Maklervertrag kündigen und privat verkaufen kannst, hängt von der Art des Maklervertrags ab. Es gibt drei Arten von Makleraufträgen, die das Engagement und die Leistungen des Maklers bestimmen und sich zusätzlich in den Kündigungsbedingungen unterscheiden.

Hier erfährst du mehr über die verschiedenen Auftragsarten, ihre Kündigungsbedingungen und wie du korrekt vorgehst, um dein Haus ohne Makler zu verkaufen.

Du möchtest deine Immobilie verkaufen? Spare jetzt Zeit beim Verkaufsprozess und profitiere von der Expertise regionaler Profis.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Beim einfachen Maklerauftrag sowie beim einfachen Makleralleinauftrag darfst du selbst Käufer finden, während du beim qualifizierten Makleralleinauftrag alle Interessent:innen direkt an den:die Makler:in verweisen musst.

  • Trotz Kündigung des:der Makler:in kann eine Aufwandsentschädigung oder sogar die Provision anfallen.

  • Befristete Maklerverträge lassen sich nur schwer kündigen; Du solltest daher eine kurze Laufzeit vereinbaren und diese auslaufen lassen, bevor du den:die Makler:in darüber informierst, dass du bereits eine:n Käufer:in gefunden hast.

  • Ein Profi erzielt für dich einen guten Verkaufspreis. Lass dir hier kostenlos passende Makler:innen aus deiner Region empfehlen.


Der kostenlose Maklervergleich
Erhalten Sie kostenlos & unverbindlich passende Maklervorschläge aus Ihrer Region.
Tipp
Verkauf zum attraktiven Preis

  • Kostenloser Maklervergleich
  • Schnell & einfach verkaufen
  • Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

    Die Frage ist deshalb so relevant, weil zwei von drei Maklerverträgen dir den Spielraum lassen, dein Haus ohne Makler:in zu verkaufen.


    Frau sitzt mit gerunzelter Stirn vor dem Laptop mit Smartphone in der Hand

    Diese Freiheit spielt dir in die Karten, wenn du dich nicht so recht entscheiden kannst, ob du dein Haus mit oder ohne Makler:in verkaufst. Vielleicht erhältst du aber auch durch eigene Bemühungen ein sehr gutes Kaufangebot, dass du nicht verfallen lassen möchtest.

    Wählst du die Komfortvariante, den qualifizierten Makleralleinauftrag, musst du alle Interessent:innen an den: die Makler:in weiterleiten und zusätzlich bist du
     

    • im Erfolgsfall zur Provisionszahlung verpflichtet.
    • über einen bestimmten Zeitraum an den Vertrag gebunden.


    Weniger exklusive Vertragsmodelle erlauben dir:
     

    • selbst nach Käufer:innen zu suchen.
    • relativ problemlos zu kündigen.
    • und die Provision bestenfalls zu sparen.

    Der (qualifizierte) Makleralleinauftrag

    Der Maklervertrag kann ein Exklusivangebot sein mit Wertermittlung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungsterminen und anderen Maklerleistungen. Du verpflichtest dich im Gegenzug, den Aufwand über eine Provision zu bezahlen, wenn der:die Makler:in erfolgreich ist.

    In der Regel ist das auch der Fall, denn Makler:innen arbeiten effizient und zielorientiert, um am Ende für ihre Arbeit auch entlohnt zu werden. Man spricht hier von einem qualifizierten Makleralleinauftrag, der dich dazu verpflichtet, jede:n Interessent:in an den:die Makler:in zu verweisen. Deine Entscheidung, dein Haus mit Makler zu verkaufen, hat bei diesem Vertrag die höchste Verbindlichkeit.

    Der einfache Makleralleinauftrag unterscheidet sich vom qualifizierten Auftrag darin, dass du parallel zu den Bemühungen des:der einen beauftragen Makler:in ebenfalls nach einem:einer Käufer:in suchen darfst. Bist du erfolgreich, kannst du den Vertrag kündigen und das Haus trotz Makler:in privat verkaufen. Es fällt dann keine Provision an, aber je nach vertraglicher Vereinbarung eventuell eine Aufwandsentschädigung.

    Der allgemeine Maklerauftrag

    Der allgemeine Maklerauftrag ist im Gegensatz zu den Alleinaufträgen zeitlich unbegrenzt und wird häufig mündlich abgeschlossen. Er eignet sich für beliebte Immobilien in guter Lage. Für Makler:innen besteht keine Verpflichtung, aktiv zu werden. Es steht dir außerdem frei, deine Immobilie über mehrere Makler anzubieten und auch selbst nach Käufer:innen zu suchen.


    Verkaufen Sie mit einem Makler zum Top-Preis!

    Expertenkommentar

    Der Maklervertrag regelt alle Bedingungen und Kosten einer Immobilienvermittlung. Unter anderem kann er auch Regelungen zu deinen Ungunsten enthalten, wie eine Aufwandsentschädigung, selbst wenn kein Verkauf zustande kam. Es ist aus diesem Grund ratsam, den Maklervertrag individuell und schriftlich auszuarbeiten.

    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung
    Nadine Kunert

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

    ×

    Ist es möglich, ein Haus trotz Maklerauftrag privat zu verkaufen?

    Ja, bestimmte Maklerverträge, der einfache Makleralleinauftrag und der Maklerallgemeinauftrag, lassen es zu, dass du dein Haus trotz Maklerauftrag privat verkaufst.

    Am besten überprüfst du für dich, ob es sich wirklich lohnt. Bist du bereit, mehrere Monate an deinem Ziel zu arbeiten und dir neues Wissen anzueignen? Wenn du dich informieren möchtest, wie du dein Haus privat verkaufst oder wie du den Verkauf abwickelst, wenn du schon eine:n Käufer:in hast, dann besuche unseren Ratgeber zum Thema Haus privat verkaufen.

    Wie gehe ich vor, wenn ich selbst einen Käufer gefunden habe?

    Wenn du privat Kaufinteressierte für dein Objekt gefunden hast, hängt das weitere Vorgehen deutlich vom Maklervertrag ab. Der qualifizierte Alleinauftrag, der bei Makler:innen besonders beliebt ist, verbietet es dir, ohne Mitarbeit der Immobilienprofis den Verkauf zu organisieren. In diesem Fall musst du die Interessent:innen daher in Kontakt zu den Makler:innen bringen. Diese erhalten dann die vereinbarte Provision.


    Mann sucht Käufer und informiert sich zur Maklerkündigung

    Verkauf nach Ende des Maklervertrags

    Alternativ ist es möglich, den qualifizierten Alleinauftrag auslaufen zu lassen. Dieser ist meistens auf drei Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit kannst du ohne Mitarbeit des:der Maklers:in und somit ohne Courtage den Verkauf abwickeln. Allerdings besteht auch nach Ablauf des Maklervertrags eine mindestens viermonatige Bindungsfrist, die gegebenenfalls zu einer Provisionszahlung führen kann. Hier erfährst du mehr über Themen rund um den Maklervertrag.

    hint
    Wie du den besten Verkaufspreis erzielst

    Wenn du dich auf dem Immobilienmarkt nicht auskennst, kann es hilfreich sein, mit einem:einer Makler:in zusammenzuarbeiten. Denn so ersparst du viel Zeit und Mühe und erzielst den besten Verkaufspreis. Wir empfehlen dir gute Makler:innen aus deiner Region.

    Privatverkauf trotz Maklervertrag

    Beim einfachen Maklerauftrag sowie beim Makleralleinauftrag darfst du trotz bestehendem Vertrag selbst nach Käufer:innen suchen und den Verkauf ohne Unterstützung des:der Maklers:in abwickeln. Wichtig ist dann allerdings, dass diese:r Käufer:in wirklich durch dich und nicht durch den:die Makler:in auf das Objekt aufmerksam geworden sind.

    Auch nach Ablauf dieser einfachen Maklerverträge besteht die Kundenbindung, die gegebenenfalls zu einer Provisionszahlung führen kann. Ob das bei dir der Fall ist, kannst du im Maklervertrag nachlesen.

    Wenn du die Dienste des:der Maklers:in nicht mehr benötigst, kannst du den Vertrag einfach auslaufen lassen. Es reicht, wenn du dem:der Makler:in Bescheid gibst, dass diese:r die Bemühungen einstellen kann.

    Wie kann ich den Maklervertrag kündigen?

    Du hast eine:n Makler:in beauftragt, aber selbst den:die Käufer:in gefunden. Zu Recht fragst du dich, ob du den Maklervertrag kündigen kannst, um den Verkauf der Immobilie an den:die Interessent:in selbst vorzunehmen.

    Vertragsbeendigung durch Widerruf

    Eine Möglichkeit zur Beendigung des Vertrags ist der Widerruf: Die normale Widerrufsfrist des Maklervertrags beträgt 14 Tage. Hat der Makler vergessen, dich darüber zu belehren, hast du sogar zwölf Monate und zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

    So kündigst du unbefristete Verträge

    Unbefristete Maklerverträge, die meistens einfache Verträge sind, darfst du ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Die Kündigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und der:die Makler:in muss seine:ihre Bemühungen direkt einstellen. Andernfalls endet der unbefristete Vertrag erst mit Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags.

    Beachte auch hier die Bindungsfrist, die ursprünglich vom:von der Makler:in akquirierte Interessent:innen für weitere sechs Monate ab dem Kündigungszeitpunkt an den:die Makler:in provisionspflichtig binden. Weitere Informationen zum Immobilienkaufvertrag haben wir dir in unserem Beitrag zusammengestellt.

    So kündigst du befristete Verträge

    Befristete Verträge hingegen, wie der qualifizierte Alleinauftrag, enthalten normalerweise eine Klausel zur Laufzeit und zur möglichen Art der Kündigung.

    Beispielsweise ist es möglich, dass sich der Vertrag nach den vereinbarten drei oder fünf Monaten automatisch verlängert, solange du keinen Widerspruch einlegst, bis die Immobilie verkauft ist. Eine ordentliche Kündigung lässt sich erst zum Endzeitpunkt der Laufzeit umsetzen. Andere befristete Verträge laufen automatisch aus, sodass gar keine Kündigung nötig ist.

    Wenn du eine:n Makler:in beauftragt, aber den:die Käufer:in selbst gefunden hast, ist die Kündigung der erste Schritt. Allerdings bedeutet eine Kündigung nicht zwangsläufig, dass du kostenfrei aus dem Vertrag kommst. Bei der Kündigung eines Maklerauftrags kann eine Aufwandsentschädigung anfallen. Dies ist der Fall, wenn der Immobilienprofi bereits aktiv geworden ist.

    Findet der Verkauf innerhalb der Bindungsfrist mit einem Kaufinteressierten des:der Makler:in statt, kann dennoch eine Provisionszahlung fällig werden. Grundsätzlich gilt hier, dass Nebenabreden wie diese im Vertrag schriftlich vereinbart werden müssen.

    Die außerordentliche Kündigung bei gravierenden Pflichtverletzungen

    Um einen befristeten Maklervertrag außerordentlich zu kündigen, muss ein besonderer Grund vorliegen, beispielsweise:
     

    • gravierende Pflichtverletzungen
    • Vertragsverletzungen
    • zerrüttetes Vertrauen


    In dem Fall, dass du selbst einen Käufer gefunden hast, ist die außerordentliche Kündigung daher nicht möglich.


    Expertenkommentar

    Erkundige dich vor der Kündigung des Maklervertrags auf jeden Fall nach den rechtlichen Fallstricken. Unter Umständen hast du bei unsachgemäßen Kündigungen mit Schadensersatzforderungen des:der Makler:in zu rechnen. Unser Ratgeber zum Thema Maklervertrag kündigen stellt die wichtigsten Informationen für dich zusammen.

    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung
    Nadine Kunert

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

    ×

    Fazit: Maklervertrag kündigen und privat verkaufen

    Das Kündigen eines Maklervertrags, wenn du selbst eine:n Käufer:in gefunden hast, kann je nach Vertragsart unterschiedlich komplex sein. Während einfache Makler- und Makleralleinaufträge dir mehr Freiheiten bieten, erfordert ein qualifizierter Makleralleinauftrag strikteres Vorgehen.

    Es ist wichtig, die Bedingungen deines Vertrags genau zu prüfen und die rechtlichen Fallstricke zu kennen. Ein privat organisierter Verkauf kann dir viel Geld sparen, erfordert jedoch Eigeninitiative und Marktkenntnisse.

    Wenn du unsicher bist, empfiehlt es sich, weiterhin die Dienste eines:einer Maklers:in in Anspruch zu nehmen, um den besten Verkaufspreis zu erzielen und rechtliche Probleme zu vermeiden.


    Der kostenlose Maklervergleich
    Erhalten Sie kostenlos & unverbindlich passende Maklervorschläge aus Ihrer Region.

    FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung des Maklervertrags, wenn man selbst einen Käufer gefunden hat

    Kann man einen Maklervertrag vorzeitig kündigen?

    Ja, einen unbefristeten Maklervertrag kannst du jederzeit ohne Angabe eines Grundes kündigen. Besonders typisch ist es, den Maklervertrag zu kündigen, wenn man selbst einen Käufer gefunden hat. Bei einem befristeten Maklervertrag kannst du nur fristgerecht zum Ablauf der Laufzeit kündigen oder von deinem „außerordentlichen Kündigungsrecht“ Gebrauch machen.

    Kann ich trotz Maklervertrags mein Haus privat verkaufen?

    Bei einem qualifizierten Alleinauftrag musst du alle Kaufinteressent:innen an den:die Makler:in weiterleiten. Ein einfacher Makleralleinauftrag oder ein einfacher Maklerallgemeinauftrag ermöglicht es dir jedoch, selbst nach Käufer:innen zu suchen. In diesem Fall kannst du den Maklervertrag kündigen, wenn du selbst einen Käufer gefunden hast.

    Wie komme ich aus einem Maklervertrag wieder heraus?

    Du kannst vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hat keine Belehrung durch den:die Makler:in stattgefunden, erlischt das Widerrufsrecht erst 12 Monate und 2 Wochen nach Vertragsabschluss. Bei empfindlichen Störungen des Vertragsverhältnisses kannst du außerordentlich kündigen, ansonsten gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

    Kann man als Verkäufer vom Maklervertrag zurücktreten?

    Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen oder bei triftigen Gründen für eine außerordentliche Kündigung kannst du vom Maklervertrag zurücktreten. In allen anderen Fällen gelten die vertraglichen Vereinbarungen und deren Kündigungsfristen.


    Wie gefällt Ihnen diese Seite?
    /5
    seit 11.05.2022
    Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank

    Diese Makler-Themen könnten dich auch interessieren

    Artikel herunterladen
    Artikel melden
    Vielen Dank!
    Wir haben Ihr Feedback erhalten.
    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

    Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

    War dieser Artikel hilfreich?
    Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
    Vielen Dank
    Wir haben die Bewertung erhalten.