Ein:e Verkäuferin kann grundsätzlich eine Immobilie über mehrere Makler:innen anbieten. Erfolgreicher und schneller ist in der Regel die Strategie mit nur einem:einer Makler:in. Erfahren Sie hier mehr über die Gründe, warum es nicht sinnvoll ist, mehrere Immobilienmakler:innen zu beauftragen und was der Alleinauftrag für Vorteile mit sich bringt.

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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Immobilie über mehrere Makler:innen anzubieten, ist grundsätzlich erlaubt. Dabei ist keiner der Dienstleister:innen zur Leistung verpflichtet.

  • Für die Alleinbeauftragung eines einzigen Maklers ist ein sogenannter Alleinauftrag erforderlich. Damit sichern Sie sich das hohe Engagement des Immobilienprofis.

  • Ein Profi erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Lassen Sie sich hier kostenlos passende Makler:innen aus Ihrer Region empfehlen.

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  • Mehrere Makler beauftragen

    Grundsätzlich ist es erlaubt, mehrere Makler durch einfachen Maklerauftrag mit der Vermittlung einer Immobilie zu beauftragen. Allerdings ist diese Vorgehensweise nicht immer empfehlenswert. Sind mehrere Makler:innen mit der Vermittlung beauftragt, sinkt für jede:n einzelne:n die Wahrscheinlichkeit eine Provision zu erhalten und damit auch das Engagement des:der Maklers:in bei der Vermittlung.

    Wer mehrere Makler:innen beauftragt, verzichtet auf Service: Sie erhalten in der Verkaufsphase kein Feedback durch den:die Makler:in und Ihnen fehlt der Überblick. Auch arbeiten mehrere Makler:innen in der Regel als reine Nachweismakler. Nach dem Verkauf durch den:die Notar:in sind Sie meist auf sich selbst gestellt.

    Die Provisionsfrage kann bei den Kaufinteressent: innen für Verunsicherung sorgen. Sie wissen nicht, wer die Provision erhält und mit welcher Höhe der Zahlung sie rechnen müssen. Dabei kann es sogar passieren, dass mehrere Makler:innen bei Kaufvertragsabschluss rechtmäßig auf die volle Provision bestehen.

    hint
    Provisionsfrage vorab klären

    Damit Provisionszahlungen nicht durch die Mehrfachbeauftragung mehrfach anfallen, sollten Sie die Provisionsfrage unbedingt vorab klären. Ganz besonders hoch ist das Risiko, wenn sowohl Käufer:in als auch Verkäufer:in eine:n Makler:in beauftragen.


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    Nur einen Makler mit Alleinauftrag beauftragen

    Natürlich sind Alleinaufträge für Makler:innen attraktiver. Denn mit einem Alleinauftrag ist sichergestellt, dass keine Konkurrenz mit der Vermittlung derselben Immobilie beauftragt wird. Solch ein Alleinauftrag bringt aber nicht nur für den:die Makler:in, sondern auch für den:die Verkäufer:in diverse Vorteile mit sich.

    So gibt es zum Beispiel bei der Vereinbarung der Ausschließlichkeit manchmal kostenlose Zusatzangebote wie die Analyse vergleichbarer Objekte.

    Grundsätzlich ergeben sich aus dem Alleinauftrag für beide Seiten Vorteile:

     

    • Sie erhalten die vollen Maklerleistungen.
    • Die vereinbarte Provisionszahlung motiviert den Immobilienprofi, er arbeitet erfolgsorientiert.
    • Die Vermarktung geschieht professionell und einheitlich (Preise und Fakten).
    • Käufer:innen fühlen sich gut beraten mit Ihrer Ansprechperson.
    • Der:die Makler:in hält Sie während der Verkaufsphase auf dem Laufenden.  
    • Die Verkaufsphase ist straff organisiert und führt nach wenigen Besichtigungsterminen zum Erfolg.
    • Nur im Erfolgsfall wird eine Maklerprovision fällig.
    tipp
    Tipp: Begrenzen Sie die Vertragslaufzeit

    Wählen Sie eine Vertragslaufzeit von maximal sechs Monaten. So bleiben Sie flexibel und können den:die Makler:in noch einmal wechseln. In allen anderen Fällen sind Sie an eine Laufzeitvereinbarung mit den ausgewiesenen Kündigungsfristen gebunden.

    Vertragsarten: Makleraufträge im Vergleich

    Der einfache Maklerauftrag/ Allgemeinauftrag ist die offenste der drei Vertragsarten. 

    • Mehrere Makler:innen können gleichzeitig beauftragt werden, haben allerdings keine Leistungsverpflichtung
    • Der:die Verkäufer:in kann auch selbst nach einem:einer passenden Käufer:in suchen.  Ist er:sie erfolgreich, entfällt die Provision. 
    • Ein Provisionsanspruch entsteht im Erfolgsfall. Alle Makler:innen, die für das Objekt tätig geworden sind, können sich jedoch ihre Aufwendungen für Inserate und das Exposé erstatten lassen.  
    • Die Laufzeit des Vertrags ist unbegrenzt. Da seitens der Makler:innen wenig Motivation vorhanden ist, sollten Sie diesen Vertrag nur dann wählen, wenn der Verkauf keine Eile hat.

    Erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite mehr zum Thema

    Der Alleinauftrag oder die Alleinbeauftragung führt zu einer exklusiven Dienstleistung durch eine:n einzigen Makler:in.

    • Der:die Makler:in ist durch den Vertragsabschluss verpflichtet für den:die Auftraggeberin aktiv zu werden.
    • Der:die Verkäufer:in darf zwar keine weiteren Makler:innen beauftragen, aber selbst aktiv nach Käufer:innen suchen. Ist er:sie erfolgreich und verkauft die Immobilie, fällt keine Maklerprovision an.
    • Die Vertragslaufzeit liegt in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten

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    Ist die Käufersuche zu 100 Prozent Sache des:der Makler:in, spricht man von einem qualifizierten Alleinauftrag

    In diesem Fall muss der:die Verkäufer:in zwingend alle Interssent:innen an den Immobilienprofi verweisen. Verkauft der:die Eigentümer:in die Immobilie ohne den:die Makler:in, macht er sich schadenersatzpflichtig. 

    Da dieser Vertrag dem:der Makler:in die größte Sicherheit bietet, erhält der:die Auftraggeber:in in der Regel auch die beste Vermittlungstätigkeit. Oft reicht eine dreimonatige Vertragslaufzeit aus, um das Objekt zu verkaufen. Sollte dies nicht gelingen, läuft der Vertrag kostenfrei aus. Wenn die Maklerleistungen zum Vertragsabschluss führen, wird die zuvor vertraglich vereinbarte Provision fällig.


    Makler hilft bei Immobilienverkauf

    Provisionsanspruch: muss ich nur einen oder mehrere Makler bezahlen?

    Damit der:die Makler:in Anrecht auf die Provisionszahlung erhält, muss nach § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages vorliegen, sofern dieser Vertrag schließlich tatsächlich formwirksam (durch notarielle Beurkundung) abgeschlossen wird. 

    Sofern der:die Makler:in einen neuen Kontakt zu einem:einer Interessent:in generiert und diesen Kontakt vermittelt, handelt es sich um eine bis dahin unbekannte Vertragsgelegenheit. Als Vermittlung genügt es, dafür zu sorgen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem:der Verkäufer:in stattfinden kann mittels Lage des Grundstücks und Namen und Anschrift des:der Verkäufer:in.

    Der Allgemeinauftrag kann in puncto Maklerprovision zu Problemen führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn mehrere Makler:innen nachweisen können, dass sie das Objekt ebenfalls vermittelt haben. Daraus ergibt sich unter Umständen, dass der:die Verkäufer:in mehrere Maklerprovisionen zahlen muss. Hat der:die Käufer:in beispielsweise mit einem:einer anderen Makler:in weiterverhandelt, so kann es dennoch sein, dass der:die erste Makler:in eine Provision berechnet. Eine Provision wird auch dann fällig, wenn der:die Käufer:in nach dem Besichtigungstermin mit dem:der Besitzer:in weiterverhandelt hat. Ein erhöhtes Risiko für mehrfache Provisionsansprüche besteht auch, wenn sowohl Käufer:in als auch Verkäufer:in ein:e Makler:in beauftragt haben. Klären Sie die Provisionsfrage daher am besten noch vor Auftragserteilung: Über eine Freistellungsvereinbarung im Kaufvertrag kann verhindert werden, dass beide Makler:innen in voller Höhe entlohnt werden müssen. Die volle Höhe beläuft sich je nach Bundesland auf 5,95 bis 7,14 Prozent als ortsübliche Provision, die aber verhandelt werden kann. Die Provision wird nach gesetzlichen Vorgaben hälftig auf beide Vertragspartner aufgeteilt.

    Kooperationsarten von mehreren Maklern

    Wenn Makler:innen Kooperationen bilden, vergrößern sie ihr Angebot und Spektrum an Immobilien, aber auch den Kreis der Interessent:innen. Sucht ein Klient von Makler:in A in einer anderen Stadt nach einer Immobilie oder nach einer Wohnung, die er:sie nicht im Repertoire hat, so kann eine Kooperation mit Makler:in B die Lösung sein. In der Immobilienbranche wird zwischen drei verschiedenen Kooperationsmodellen unterschieden.

    Gemeinschaftsgeschäft

    Zwei oder mehr Immobilienmakler:innen nehmen einen Auftrag an. Wenn es zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss kommt, teilen sich die Dienstleister die zuvor schriftlich fixierte Provision, unabhängig von den Tätigkeiten, die jeweils übernommen worden sind. 

    Zubringergeschäft

    Es ist eigentlich kein Gemeinschaftsgeschäft, sondern eine Form der Zuarbeit, die nicht selten vorkommt. Der:die Makler:in agiert als Tippgeberin. Von einem Zubringergeschäft spricht man, wenn ein:e Makler:in eine:n Kolleg:in über eine:n am Verkauf interessierte:n Eigentümer:in informiert und dadurch ein Geschäftsabschluss zustande kommt. Die Tippgeber-Provision kann sehr unterschiedlich ausfallen und sollte vor Auftragsannahme schriftlich geregelt werden

    Untermaklervertrag

    Beauftragt ein Immobilienmakler eine:n sogenannten Untermakler:in, liegt zumeist eine besondere Situation vor. Häufig wird der:die Makler mit der Vermittlung eines Objekts in einer Region beauftragt, in der er anderenfalls nicht zuständig ist. Für dieses Gebiet beauftragt der Branchenvertreter den:die Untermakler:in und vereinbart mit ihm eine Provisionsbeteiligung. Der:die Untermakler:in nimmt keine aktive Rolle bei diesem Auftrag ein und unterhält auch keinen Kontakt zu Auftrageber:in oder Interessent:in. 

    Es entsteht im Idealfall eine Win-Win-Situation für Makler:innen und Auftraggeber:innen. Die Details der Kooperation sollten allerdings im Vorfeld genau geklärt und schriftlich werden.

    FAQ:
 Häufige Fragen zur gleichzeitigen Beauftragung mehrerer Makler

    Kann man beim Hausverkauf mehrere Makler beauftragen?

    Ja, rein rechtlich gesehen ist das durchaus möglich, mehrere Makler:innen für ein Objekt zu beauftragen. Mehrere Makler:innen führen allerdings nicht automatisch zu schnellerem Erfolg. Es ist eher das Gegenteil der Fall. Die Summe potenzieller Käufer für Objekt und Lage bleibt zudem immer gleich groß.

    Zwei Makler beauftragt: Wer bekommt die Provision?

    Grundsätzlich sollte die Provisionsvereinbarungen schriftlich im Maklervertrag fixiert werden. Normalerweise erhält der:die jenige die Provision, der:die den Verkaufsvertrag zustande gebracht hat. Können beide Makler:innen eine Beteiligung an dem Geschäft nachweisen, kann die Provision sogar zweimal fällig werden.

    Kann man mehr als einen Makler beauftragen?

    Ja. Jedoch wird die Beauftragung mehrere Makler:innen durch die Vermittlung dadurch weder schneller noch ergibt sich ein besserer Verkaufspreis. Viele Makler:innen arbeiten mit Kollegen in Kooperationen und haben dadurch Zugriff auf mehr Interessent:innen und Angebote.

    Ist man an einen Makler gebunden?

    Schließt man einen Alleinauftrag ab, ist man so lange daran gebunden, bis der Vertrag ausläuft. Daher ist es sinnvoll, die Vertragslaufzeit von vornherein möglichst auf drei oder maximal sechs Monate zu begrenzen.

    Ist es sinnvoll, mehrere Makler zu beauftragen?

    Auch wenn man glauben könnte, dass mehr Dienstleister :innen zu schnellerem Erfolg verhelfen. Makler:innen arbeiten dann besonders engagiert, transparent und schnell, wenn sie den Alleinauftrag haben und die Provision nach erfolgreichem Vertragsabschluss einstreichen können. Es ist also nicht sinnvoll, mehrere Makler:innen zu beauftragen, wenn die Ansprüche sehr hoch sind.


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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

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