Ob du Maklerkosten steuerlich absetzen kannst, hängt von deinem speziellen Fall ab. Je nachdem, ob es um Miete, Vermietung, Hauskauf oder Hausverkauf geht, kann die Maklerprovision unter Umständen steuerlich abgesetzt werden.
Die Maklerprovision ist abhängig vom Wert des Hauses oder der Wohnung. Erfahre hier kostenlos den Wert deiner Immobilie.
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Maklergebühren absetzen: Die Provision ist nur in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar.
Vermietete Objekte: Erfolgt nach dem Verkauf sofort der Kauf einer neuen Mietimmobilie, können die Maklerkosten als Werbungskosten anerkannt werden.
Eigennutzung & Umzug: Bei berufsbedingten Umzügen in Mietwohnungen sind Maklergebühren teilweise steuerlich absetzbar.
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- Maklerkosten absetzen als Verkäufer
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- Maklerkosten absetzen als Vermieter
- Maklerkosten absetzen als Mieter
- Übersicht: Wer darf Maklerkosten absetzen?
- Welche anderen Kosten rund um den Hausverkauf kann ich steuerlich absetzen?
- Fazit: Wann lässt sich die Maklerprovision steuerlich absetzen?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Maklerkosten absetzen
Wenn du ein Haus verkaufst, kannst du die Maklerkosten leider nicht steuerlich absetzen. Sie gelten als Teil der Nebenkosten für den Verkauf.
Ein neues Gesetz von Dezember 2020 hat außerdem festgelegt, dass du als Verkäufer:in nach dem Bestellerprinzip mindestens 50 Prozent der Provision tragen musst, wenn du den:die Makler:in beauftragt hast – ein „Abwälzen“ der gesamten Courtage auf die Kaufenden ist nach dieser Regel nicht mehr möglich.
Allerdings gibt es eine Ausnahme:
Wenn du ein Mietobjekt besitzt und dieses verkaufst, kannst du den Verkaufserlös nutzen, um direkt ein neues Objekt zu kaufen, das du ebenfalls vermieten willst.
In diesem Fall kannst du die Maklerprovision als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hier prüft das Finanzamt allerdings sehr genau, weshalb du frühzeitig alle nötigen Beweise und Belege zusammenstellen solltest.
Auch beim Hauskauf sind die Kosten für die Maklergebühren nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den Anschaffungsnebenkosten gehören. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn du das Haus oder die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern das Objekt nach dem Kauf vermietest. Dann gehört die Maklerprovision nämlich zu den Gesamtanschaffungskosten und wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen. So mindern sich die Steuern bei der Abschreibung der Immobilie für dich. In unserem Beitrag erfährst du mehr über das Absetzen von Kosten beim Hauskauf.
Als Vermieter:in einer Immobilie darfst du die Maklerprovision von der Steuer absetzen. Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip in Deutschland, was bedeutet, dass du als Auftraggeber die volle Maklerprovision für Mietobjekte tragen musst. Diese Kosten kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung ansetzen, da sie im Zusammenhang mit der Suche nach neuen Mieter:innen entstehen.
Wenn du als Mieter:in eine Maklerprovision zahlen musst, was dank Bestellerprinzip nur in wenigen Fällen zutrifft, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Das gilt vor allem dann, wenn du das Haus oder die Wohnung beruflich nutzt. In folgenden Fällen gilt die berufliche Nutzung:
- Versetzung durch den:die Arbeitgeber:in.
- Rückkehr aus dem Ausland: Du bist aus dem Ausland zurückgekehrt oder hast einen neuen Job in Deutschland angenommen.
- Du sparst durch die neue Wohnung mindestens eine Stunde Anfahrt pro Tag.
- Die neue Immobilie verschafft dir deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, die durch ihre Nähe zum Arbeitsplatz eine bessere Versorgung der Patient:innen gewährleisten können.
- Eine Zweitwohnung oder eine zusätzliche Dienst- bzw. Hausmeisterwohnung aufgrund der Arbeitsstelle wird notwendig. Wenn dir dies als doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, kannst du die Maklerprovision steuerlich absetzen.
Alles, was du über Maklerprovisionen wissen solltest, erfährst du in unserem Ratgeber zur Maklerprovision.
Als Mieter:in hast du die Möglichkeit, bestimmte Nebenkosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Dazu zählen zum Beispiel die sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ und Handwerkerleistungen, die im Auftrag von Vermieter:innen durchgeführt und von dir über die Betriebskostenabrechnung bezahlt wurden. Sie werden in der Steuererklärung entsprechend unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“ eingetragen.
| Position | Absetzbar ja / nein? |
| Verkäufer:in | Nein. Ausnahme: Wenn ein Mietobjekt durch ein neues Mietobjekt ersetzt wird. |
| Käufer:in | Nein. Ausnahme: Wenn das Kaufobjekt vermietet wird und in bestimmten Fällen auch bei beruflich bedingten Umzügen. |
| Vermieter:in | Ja, als Werbungskosten. |
| Mieter:In | Nein. Ausnahme: Berufliche Nutzung der Immobilie. |
Neben den Maklergebühren gibt es noch weitere anfallende Kosten, die im Rahmen eines Hausverkaufs beglichen werden müssen. Einige lassen sich im Gegensatz zur Courtage dabei durchaus von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Kosten für die Wertermittlung
- Kosten für eventuell anstehende Reparaturen
- Kosten für Dokumente wie den Energieausweis
- Notarkosten
Wenn du die Kosten beim Verkauf einer Immobilie reduzieren willst, solltest du die Spekulationssteuer nicht außer Acht lassen. Je nach individuellem Steuersatz kann sie sich mit gut 40 Prozent auf den erzielten Gewinn auswirken und diesen beträchtlich schmälern.
Je nach deiner persönlichen Situation kannst du die Maklerprovision absetzen. Verkäufer:innen können die Last der Spekulationssteuer durch die Maklerprovision reduzieren. Oder auch, wenn sie ein Mietobjekt direkt durch ein anders ersetzen. Käufer:innen können die Maklerprovision steuerlich absetzen, wenn sie das Objekt vermieten oder sich die Immobilie wegen einer beruflichen Veränderung zugelegt haben. Bei Vermieter:innen geht die Maklerprovision als Posten in den Werbungskosten durch und bei Mieter:innen ist für den Umzug ein beruflicher Anlass notwendig.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Maklerkosten absetzen
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Kann man Maklergebühren von der Steuer absetzen?
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Ja, bei berufsbedingten Umzügen oder wenn Vermietende die Maklerprovision als Werbungskosten absetzen. Käufer:innen können die Gebühr absetzen, wenn sie das Objekt vermieten. Verkäufer:innen, indem sie umgehend ein anderes kaufen.
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Wo muss ich die Maklerprovision in der Steuererklärung eintragen?
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Beim Kauf eines Mietobjektes gehört die Provision zu den Anschaffungskosten. Beim Verkauf eines Mietobjektes, das durch ein Neues ersetzt wird, handelt es sich um Werbungskosten. Vermieter:innen tragen sie als Werbungskosten ein, genauso wie Mietende, die berufsbedingt umgezogen sind.
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Wie kann ich Maklerkosten steuerlich absetzen?
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Je nachdem, ob es sich um Kauf oder Verkauf handelt, musst du die Maklerprovision steuerlich absetzen. Kaufst du ein Mietobjekt, gehört die Provision zu den Anschaffungskosten. Bei Verkauf eines Mietobjektes, das durch ein neues ersetzt wird, handelt es sich um Werbungskosten.
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Sind Maklerkosten Werbungskosten oder Anschaffungskosten?
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Das kommt auf die Art der Immobilienvermittlung an. Beim Erwerb gehören sie zu den Anschaffungskosten, bei Verkauf, Vermietung und Anmietung zu den Werbungskosten.
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Welche Kosten kann man beim Immobilienkauf absetzen?
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Bei privat genutzten Immobilien kannst du bis zu 1.200 Euro im Jahr an Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Bei vermieteten Immobilien kommen sehr viel mehr Ausgaben für die Steuer in Frage.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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In der Regel kann nur der:die Käufer:in die Maklerkosten steuerlich absetzen. Eine Ausnahme gilt, wenn beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt: Dann kannst du den steuerpflichtigen Gewinn mindern, indem du Makler- und Notargebühren, Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Grundbucheintrag sowie wertsteigernde Modernisierungs- und Reparaturkosten ansetzt.