Laut Gesetz ist die Maklerprovision immer verhandelbar, obwohl es in jedem Bundesland für den Verkauf von Immobilien empfohlene Sätze für die Courtage gibt. Hier erfahren Sie, wie hoch die Provision beim Verkauf und Vermieten von Immobilien normalerweise ist, wann Sie die Courtage festlegen sollten und mit welchen Argumenten Sie die Maklerprovision am besten reduzieren – und so bares Geld sparen.
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Beim Immobilienverkauf tragen Verkäufer:innen mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Seriöse Makler:innen halten sich an die Provisionsteilung.
Bei der Vermietung von Immobilien gilt das Bestellerprinzip. Hier tragen meist Vermieter:innen die Maklerprovision.
Trotz der empfohlenen Provisionen ist die Maklerprovision immer verhandelbar, bestimmte Argumente helfen Ihnen zum Verhandlungserfolg.
Die Höhe der Provision sollte unbedingt im Maklervertrag festgehalten sein.
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Sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung von Immobilien wird eine Maklerprovision fällig, wenn Sie sich entscheiden, die Hilfe eines Profis in Anspruch zu nehmen. Das ist vor allem für Immobilienverkäufer:innen, die selbst wenig Erfahrung auf dem Markt haben und sich Zeit und Mühe sparen möchten, eine gute Option. Grundsätzlich kann die Maklerprovision frei verhandelt werden.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, wird die Provision prozentual anhand des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises berechnet. Dabei gelten die marktüblichen Sätze des jeweiligen Bundeslands.
Tabelle: Maklerprovision in den einzelnen Bundesländern
Bundesland | Maklerprovision insgesamt |
Baden-Württemberg | 7,14 % |
Bayern | 7,14 % |
Berlin | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % |
Niedersachsen | 7,14 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % |
Saarland | 7,14 % |
Sachsen | 7,14 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % |
Thüringen | 7,14 % |
Seit Dezember 2020 ist ein neues Gesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft, das den Umgang mit der Maklerprovision regelt. Demnach muss der:die Auftraggeber:in bei einer erfolgreichen Vermittlung und bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags mindestens 50 Prozent der Provision übernehmen.
Käufer:innen müssen einem höheren Anteil oder gar einer Übernahme der gesamten Provision beim Kauf nicht mehr zustimmen. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Wettbewerb in den verkrusteten Markt zu bringen.
Das Gesetz zu Provisionsteilung verfehlt sein Ziel nicht, wenn es befolgt wird. Auf der Jagd nach einem lukrativen Geschäft haben Makler:innen auch schon Rückzahlungsvereinbarungen mit den Verkäufer:innen getroffen. Ein Teil des Geldes fließt nach erfolgreicher Transaktion entweder direkt oder über vermeintliche Tippgeber zurück an den:die Verkäufer:in. Diese gängige Praxis wird gesetzlich nicht sanktioniert, oft kann man den Makler:innen auch nichts nachweisen.
Setzen Sie darum von vornherein auf seriöse Immobilienmakler:innen und stellen Sie sicher, dass Ihr:e Makler:in einem Berufsverband angehört und damit auch einer Qualitätskontrolle unterzogen wird.
Bei Mietobjekten sind Tricksereien bei der Maklerprovision nicht gegeben. Hier gilt gemäß den gesetzlichen Regelungen das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Person, die den Makler beauftragt – meistens der:die Vermieter:in – dafür zuständig ist, die Provision zu bezahlen. Diese beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer von 19 Prozent, also 2,38 Kaltmieten. Auch hier ist aber Raum für Verhandlung.
Wichtig ist, dass Sie die Höhe der Maklercourtage schriftlich mit dem Makler vereinbaren – ob als Mieter:in oder Vermieter:in, als Käufer:in oder Verkäufer:in. Meistens haben sogar beide Parteien einen Vertrag mit dem Makler. Nach dem neuen Gesetz ist ein schriftlicher Maklervertrag bei privaten Immobilienverkäufen verpflichtend.
Grundsätzlich kann die Maklerprovision frei verhandelt werden, denn die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Verkaufen Sie zum Beispiel eine attraktive Immobilie mit hoher Nachfrage, sind Sie in einer guten Ausgangslage für Provisionsverhandlungen. Dabei sind die zu erbringenden Maklerleistungen zu betrachten: Hat der:die Makler:in leichtes Spiel mit einer Online-Anzeige und einer Massenbesichtigung oder muss er:sie viele Behördengänge für Sie erledigen, ein Wertgutachten durchführen und nimmt sich Zeit für die Interessent:innen bei Einzelbesichtigungen?
Unser Tipp: Holen Sie am besten Angebote von verschiedenen Maklerbüros ein.
Sobald die Höhe vertraglich beschlossen ist, lässt sich nur noch in Ausnahmefällen über die Maklerprovision verhandeln. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie nachweisen können, dass die Maklerprovision unverhältnismäßig hoch ist, also beispielsweise die gesetzlichen Sätze übersteigt. Mithilfe eines Gesetzesurteils können Sie die Provision dann trotz der bestehenden Vereinbarung auf einen angemessenen Beitrag herabsetzen lassen.
Das geht nur, bevor Sie die Provision bezahlt haben! Einen entrichteten Lohn können Sie laut § 655 des Bundesgesetzbuches (BGB) nicht mehr ändern.
Um die oben in der Tabelle genannten Richtwerte, die einen großen Prozentsatz des Gesamtpreises ausmachen, zu reduzieren, können Sie die Maklerprovision verhandeln. Dies sollte vor Abschluss des Maklervertrags geschehen – und natürlich sollten Sie die vereinbarte Provision schriftlich festhalten.
Diese Argumente helfen Ihnen bei der Verhandlung der Maklerprovision:
- Wettbewerb zu konkurrierenden Makler:innen: „Ihr Kollege hat mir ein besseres Angebot gemacht.“
- Beliebte Wohngegenden: Hier lassen sich Immobilien schnell und leicht auf potenzielle Käufer:innen vermitteln, was für Makler:innen auch bei geringerer Courtage sehr interessant und lukrativ ist.
- Hoher Kaufpreis: Bei teuren Objekten – sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück – haben Makler:innen den gleichen Aufwand, verdienen aber mehr an der Courtage. Selbst wenn diese reduziert wird, machen die Makler:innen einen guten Gewinn.
- Dauer der Vermittlung: Sowohl eine sehr lange Vermittlungsdauer als auch ein schneller Prozess sind gute Gründe dafür, mit dem:der Makler:in eine geringere Maklercourtage zu verhandeln.
- Schneller Vertragsabschluss: Wenn der Kaufpreis bereits festgelegt ist und der:die Verkäufer:in alle nötigen Dokumente zusammengesammelt hat, ist ein schneller Verkauf für alle Beteiligten von Interesse.
Auch die Art des Maklerauftrags kann die Höhe der Provision beeinflussen. Wenn Sie sich zu diesem Thema informieren, erarbeiten Sie sich eine gute Position, um über die Maklerprovision verhandeln zu können.
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Ist die Maklercourtage gesetzlich geregelt?
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Die Maklerprovision ist verhandelbar, was viele nicht wissen. Sie ist nicht gesetzlich festgeschrieben und kann frei ausgehandelt werden.
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Kann man die Maklerprovision verhandeln?
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Sie können eine Maklerprovision verhandeln, denn die Provisionshöhe sollte den Leistungen des Maklers entsprechen. Eine Online-Anzeige und eine Massenbesichtigung erfordert weniger Aufwand als eine Wertermittlung, ein aufwendiges Exposé und individuelle Einzelbesichtigungen.
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Wie verhandelt man mit einem Makler?
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Auf jeden Fall sollten Sie die vor Abschluss den Maklervertrags die Provisionshöhe verhandeln und die vereinbarte Provision vertraglich fixieren. Gute Argumente wie ein besseres Angebot des Wettbewerbes, der hohe Verkaufspreis oder die beliebte Wohngegend geben Ihrem Anliegen Gewicht.
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Was ist eine übliche Maklerprovision?
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Die Maklerprovisionen variieren je nach Bundesland und bewegen sich zwischen knapp 6 und gut 7 Prozent.
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Kann man eine Maklerprovision kürzen?
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Wer einen Maklervertrag abschließen möchte, sollte die Maklerprovision vorher mit dem: der Makler:in besprechen und verhandeln. Stellt sich diese Provision als unangemessen heraus, müssen Sie rechtlich gegen den:die Makler:in vorgehen. Nach Entrichtung der Provision ist die Herabsetzung nach § 655 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausgeschlossen.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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