Ein Makler:innenvertrag kommt mit der Unterschrift beider Parteien zustande. Normalerweise legt ein:e Makler:in zunächst ein Exposé vor, um einen Eindruck seiner:ihrer Fähigkeiten zu vermitteln. Hier erfahren Sie, worauf Sie im Makler:innenvertrag achten müssen. Außerdem geht es um die Fragen, ob ein mündlicher Makler:innenvertrag gültig ist und wann Sie die Makler:innenprovision zahlen müssen. 


Wann kommt ein Maklervertrag zustande

Das Wichtigste in Kürze

  • Der schriftliche Makler:innenvertrag kommt mit der Unterschrift beider Parteien zustande. 
  • Beim Verkauf ist der mündliche Makler:innenvertrag mit dem Makler:innengesetz von 2020 ausgeschlossen. 
  • Die Makler:innenprovision ist normalerweise dann fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben ist. 
  • Ein:e erfahrene:r Makler:in erzielt für Sie einen Top Verkaufspreis. Hier können Sie sich kostenlos drei Makler:innen aus Ihrer Region empfehlen lassen. 
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  • Wann kommt ein Maklervertrag zustande?

    Wie jeder Vertrag kommt auch der Maklervertrag zustande, sobald beide Parteien unterschrieben haben. Das heißt, dass sowohl Sie als Verkäufer:in, Käufer:in, Vermieter:in oder Mieter:in und auch der:die Makler:in den Vertrag unterschreiben müssen. Eine notarielle Beurkundung ist hier nicht nötig. Meistens schließt der:die Makler:in mit beiden Parteien einen Vertrag ab, also sowohl mit dem:der Käufer:in als auch mit dem:der Verkäufer:in, sowohl mit dem:der Mieter:in als auch mit dem:der Vermieter:in. 

    Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, gehen Sie so vor, dass Sie zunächst einen oder mehrere Makler:innen aus der Region kontaktieren. Diese erstellen für Sie ein erstes Exposé des Objektes, in dem auch die Provision enthalten ist. Indem Sie dieses Exposé oder den Objektnachweis unterzeichnen, kommt der Makler:innenvertrag zustande. Darüber hinaus hat der:die Makler:in einige Informationspflichten, etwa über die Höhe der Provision, einen möglichen Widerruf des Vertrags, seine:ihre Identität als Unternehmer:in und die genauen Inhalte des Makler:innenvertrags. 

    Es gibt drei verschiedene Arten von Makler:innenverträgen beim Verkauf von Immobilien: 

    Art des Maklervertrags Besonderheiten
    Einfacher Maklerauftrag Der:die Makler:in muss nicht tätig werden, erhält seine:ihre Provision jedoch nur im Erfolgsfall.
    Alleinauftrag Der:die Auftraggeber:in verzichtet auf andere Makler:innen und im Gegenzug wird der:die beauftragte Makler:in tätig. Wenn er:sie eine:n Käufer:in findet, erhält er:sie die Provision, aber der:die Auftraggeber:in darf auch privat suchen.
    Qualifizierter Alleinauftrag Der:die Auftraggeber:in verzichtet auf andere Makler:innen und wird auch nicht selbst in der Suche tätig. Damit hat der:die Makler:in die Garantie, die Provision zu erhalten, sobald er:sie eine:n Käufer:in findet.

    Worauf sollte ich im Maklervertrag achten?

    Wichtig sind im Makler:innenvertrag die Angaben zur Makler:innencourtage, denn diese stellt einen beträchtlichen Prozentsatz des Kauf- oder Mietpreises dar. Wenn der Makler:innenvertrag zustande kommt, achten Sie daher darauf, wann genau die Provision fällig wird und in welchen Fällen Sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Hauskauf nicht zustande kommt. Darüber können Sie in diesem Artikel mehr lesen.  

    Achten Sie auch auf diese Inhalte im Maklervertrag

    • Unterscheidung zwischen einfachem Makler:innenvertrag, Alleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag  
    • Laufzeit des Vertrags 
    • Nötige Aktivitäten des:der Maklers:in 
    • Höhe der Makler:innenprovision 
    • Zeitpunkt der Zahlung der Makler:innenprovision 
    • Frist des Provisionsanspruchs und mögliche Bindung 

    Ist auch ein mündlicher Maklervertrag gültig?

    Wann ein Maklervertrag zustandekommt, ist nicht immer leicht zu erkennen. Mit dem neuen Maklergesetz 2020 wurde jedoch beschlossen, dass ein mündlicher Vertrag mit einem:einer Immobilienmakler:in für den Immobilienverkauf nicht mehr gültig und wirksam ist. Der Vertrag in schriftlicher Form ist Pflicht. Seit dem 23.12.2020 gilt also für Immobilienmakler:innen: 

    • Schriftliche Vereinbarungen müssen geschlossen werden 
    • Unterschriften der Beteiligten müssen vorliegen  
    • Ansonsten keine Courtage für Vermittlung möglich 

    Durch die Änderungen möchte der Gesetzgeber für eine größere Rechtssicherheit sorgen. Sowohl für Makler:innen als auch für alle anderen Beteiligten wie Interessent:in und Kund:in soll dadurch ein Stück mehr Sicherheit geschaffen werden. 


    Wann kommt ein Maklervertrag zustande

    Wie hoch ist die Maklerprovision laut neuem Maklergesetz 2020?

    Die Höhe der Makler:innenprovision wird laut dem neuen Makler:innengesetz 2020 nicht bundesweit einheitlich festgelegt. Sie variiert von Bundesland zu Bundesland. Außerdem ist die Höhe der Makler:innencourtage verhandelbar. Zu den gängigen Makler:innenprovisionen inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer gehören: 

    • 7,14 Prozent: In den meisten Bundesländern 
    • 6,25 Prozent: In Hamburg 
    • 5,95 Prozent: In Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern 

    Wann kommt ein Maklervertrag zustande

    Aufgrund der Neuregelung der Kostenverteilung müssen Käufer:innen mit maximal der Hälfte der Makler:innenprovision rechnen. Das bedeutet, dass die Provision je nach Bundesland zwischen 2,975 und 3,57 Prozent liegt. In einem Rechenbeispiel haben wir das Ganze noch einmal veranschaulicht: 

    Kaufpreis der Immobilie 300.000 Euro
    Makler:innengebühr Verkäufer:in 3,57 Prozent 11.250 Euro
    Makler:innengebühr Käufer:in 3,57 Prozent 11.250 Euro
    Courtage gesamt 22.500 Euro

    Insgesamt muss also eine Courtage in Höhe von 22.500 Euro gezahlt werden. Aufgrund der Tatsache, dass beide Parteien zur Zahlung herangezogen werden, muss der:die Käufer:in nur noch die Hälfte bezahlen. 

    hint
    Maklercourtage

    Der:die Käufer:in muss erst dann den:die Makler:in bezahlen, wenn der:die Verkäufer:in nachweislich die Courtage gezahlt hat. Falls beispielsweise ein niedrigere Preis von dem:der Verkäufer:in zu zahlen ist, darf die Courtage für den:die Käuferin:in auch nicht höher ausfallen.

    Wann ist die Maklerprovision fällig?

    Die Fälligkeit der Makler:innenprovision ist normalerweise im Maklervertrag genau festgehalten. In den meisten Fällen ist es der notariell beurkundete Kaufvertrag oder der erfolgreich unterschriebene Mietvertrag, der für die Zahlung der Courtage ausschlaggebend ist. In diesem Vertrag ist auch die endgültige Höhe des Kauf- oder Mietpreises festgelegt, die wiederum die prozentuale Makler:innenprovision bestimmt. 

    Laut BGB sind Sie zur Zahlung verpflichtet, wenn der:die Immobilienmakler:in die ihm:ihr übertragenen Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit erfüllt hat (§653). Meistens wird wenige Tage nach Kaufvertragsabschluss der Beteiligten die Courtage fällig. 

    In diesem Artikel können Sie nachlesen, wann und wie Sie die Maklerprovision verhandeln können, um idealerweise zu sparen. 


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