Mit Abschluss des Mietvertrages übernimmt der Vermieter gegenüber dem Mieter die Pflicht zur Instandhaltung und Überwachung des Mietobjektes und des dazu gehörenden Anwesens.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Zustand der Mieträume bei Vertragsbeginn ist maßgeblich, und der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Mietobjekt dem aktuellen technischen Standard anzupassen oder zu modernisieren.

  • Der Vermieter muss für die Sicherheit des Gebäudes sorgen und die technischen Anlagen überwachen, aber nicht alle zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen wie Videoüberwachung nachrüsten.

  • Während der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, laufend die Geräte in den Mieträumen zu kontrollieren, muss er bei konkreten Anzeichen von Problemen handeln, z.B. bei Wasserschäden oder häufigen Kurzschlüssen.


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  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

Der vertragsgemäße Zustand wird durch den Zustand des Mietobjektes bei Abschluss des Mietvertrags bzw. Beginn des Mietverhältnisses festgeschrieben. Den Vermieter trifft grundsätzlich keine Pflicht zur Modernisierung. Er ist daher nicht verpflichtet, sein Mietobjekt mit veralteter Ausstattung dem gegenwärtigen Stand der Technik anzupassen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, sind die Normen maßgeblich, die bei Errichtung des Gebäudes vorgeschrieben waren. Ein Mieter, der eine Wohnung in einem 1956 errichteten Haus bezieht, muss sich darüber im Klaren sein, dass ein wesentlich erhöhter Beheizungsaufwand erforderlich ist.

Sicherheit und Technik

Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Immobilie verkehrssicher ist. Die Sicherheit des Gebäudes und dessen technischen Anlagen müssen vom Vermieter überwacht werden. Besteht ein konkreter Verdacht für einen Mangel am Objekt, muss der Vermieter dem nachgehen,

Videoüberwachung oder Sicherheitstüren gehören nicht dazu und müssen auch nicht nachgerüstet werden.

Diese Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auf den Zugang zu den Mieträumen und das Zubehör. So hat der Vermieter unter anderem für die gefahrlose Benutzbarkeit des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume zu sorgen.

Die Überprüfungspflichten des Vermieters dürfen jedoch nicht überspannt werden. Daher ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet, die in den Mieträumen befindlichen Geräte laufend zu kontrollieren, wenn sich an ihnen keine Unregelmäßigkeiten zeigen.

Wasserrohre, Elektroinstallationen, sanitäre Einrichtungen und Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen ohne konkreten Anlass nicht regelmäßig kontrolliert werden. Bei einem Wasserschaden oder gehäuften elektrischen Kurzschlüssen muss der Vermieter die Ursache prüfen. Wartungs- und Eichpflichten bleiben davon unberührt.

Für Elektrogeräte hat der Vermieter einen Mindeststandard zu schaffen, der eine Haushaltsführung auch unter Einsatz von gewöhnlichen technischen Hilfsmitteln erlaubt. Daher kann der Mieter einen Stromanschluss verlangen, der den Betrieb eines Großverbrauchers ermöglicht. Eine Wasch- oder Geschirrspülmaschine muss bei gleichzeitigem Gebrauch mit anderen Elektrogeräten, wie einem Staubsauger, betrieben werden können.

Rechenschaftspflicht

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichtet den Vermieter die umlegbaren Betriebskosten in einem üblichen und vernünftigen Rahmen zu halten. Werden die Betriebskosten mit dem Mieter abgerechnet, muss der Vermieter auf Verlangen Rechnungen und Belege für die einzelnen Kostenpunkte vorlegen. Kostensteigerungen muss der Vermieter erklären und belegen können. Steigt die Versicherungsprämie wegen eines Anbieterwechsels muss dies einen sachlichen Grund haben. Andererseits ist der Vermieter nicht verpflichtet stets das günstigste Angebot zu wählen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Vermieterpflichten

Hat der Vermieter eine Pflicht zur Modernisierung oder Anpassung an den aktuellen Stand der Technik?

Grundsätzlich hat der Vermieter keine Pflicht zur Modernisierung oder Anpassung des Mietobjekts an den aktuellen Stand der Technik. Die Beurteilung von Mängeln erfolgt anhand der Normen, die zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung galten.

Welche Sicherheits- und Technikverantwortung trägt der Vermieter?

Der Vermieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Immobilie verkehrssicher ist und technische Anlagen ordnungsgemäß funktionieren. Er muss die Sicherheit des Gebäudes und seiner Anlagen überwachen.

Welche Installationen müssen ohne konkreten Anlass nicht regelmäßig überprüft werden?

Wasserrohre, Elektroinstallationen, sanitäre Einrichtungen und Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen ohne konkreten Anlass nicht regelmäßig kontrolliert werden. Die Wartungs- und Eichpflichten bleiben davon unberührt.

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