Die Hausordnung ist ein wichtiges Instrument zur Regelung des Zusammenlebens in einem Mehrfamilienhaus. Ob verpflichtend oder als Orientierungshilfe – gut formulierte Rechte und Pflichten sorgen für klare Verhältnisse. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Regelungen sinnvoll sind, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wo du Vorlagen für eine rechtssichere Hausordnung erhalten kannst.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Hausordnung. 

  • Die Hausordnung dient dem friedlichen Zusammenleben der Mieter:innen und sichert den pfleglichen Umgang mit der Immobilie.  

  • Als Teil des Mietvertrags ist die Hausordnung ein rechtsverbindliches Dokument, die allgemeine Hausordnung dient als Orientierung.  

  • Die Regelungen einer Hausordnung sind ungültig, wenn sie nicht gültigem Recht entsprechen. 

  • Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen. 

Was regelt die Hausordnung?

Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben der Hausbewohner eines Mehrfamilienhauses und setzt den Standard für das Verhalten untereinander.

1. Rechtsgrundlage: Die in der Hausordnung enthaltenen Rechte und Pflichten müssen dem geltenden Recht entsprechen und dürfen nicht im Widerspruch zu den Inhalten des Wohnungsmietvertrags 
stehen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Hausordnung. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist sie jedoch vorgeschrieben (§ 19 WEG). 

2. Durchsetzung der Hausordnung: Eine Hausordnung ist nicht zwingend Bestandteil des Mietvertrags, kann aber darin aufgenommen werden, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen. 

3. Welche Regeln gelten, wenn es keine Hausordnung gibt? Falls keine Hausordnung vorliegt, gelten allgemeine mietrechtliche Vorschriften und nachbarschaftliche Rücksichtnahme.


Mann arbeitet am Laptop

Was sollte in einer Hausordnung stehen?

Die Hausordnung regelt den Umgang der Bewohner:innen miteinander und mit der Immobilie.

Welche Regelungen sind üblich?

  • Ruhezeiten: Üblicherweise zwischen 22–6 Uhr sowie mittags von 12–15 Uhr.

  • Lüften & Heizen: Vorschriften zur Vermeidung von Schimmelbildung. 

  • Gemeinschaftsflächen: Nutzung von Garten bzw. Innenhof, Waschkeller oder Treppenhaus.

  • Sauberkeit & Ordnung: Regelungen zur Mülltrennung und Reinigungspflichten. 

  • Grillen: Einschränkungen auf Balkonen und Gemeinschaftsflächen.

  • Schnee- und Glatteisbeseitigung: Zeitliche Vorgaben, falls dies kein Dienstleister übernimmt 

  • Sicherheit: Vorgaben zum Abschließen von Haustüren.

  • Aufzüge: Nutzungsvorschriften, insbesondere für Kinder oder Lasten. 
     

Diese Regeln sorgen für ein faires und harmonisches Zusammenleben im Mietshaus.

Gibt es Regelungen in Hausordnungen, die nicht erlaubt sind?

Folgende Punkte dürfen nicht durch eine Hausordnung geregelt werden:

  • Besuchsverbote: Mieter:innen dürfen Besuch empfangen und übernachten lassen. 

  • Kinderlärm: Ist grundsätzlich zu akzeptieren.

  • Einschränkungen beim Duschen oder Baden: Körperpflege kann nicht untersagt werden, auch nicht nachts. 

  • Verbot des Waschens & Trocknens in der Wohnung: Dies darf nicht untersagt werden.

  • Generelles Haustierverbot: Nur mit Zustimmungsklauseln zulässig. 

  • Musizieren: Kann auf Ruhezeiten begrenzt, aber nicht grundsätzlich verboten werden.
     

Regelungen wie diese sind unwirksam. Mieter:innen brauchen sich nicht daran zu halten, selbst dann nicht, wenn sie die Hausordnung unterschrieben haben.  


Wer darf eine Hausordnung erstellen?

Die Erstellung einer Hausordnung liegt in der Verantwortung folgender Personen bzw. Institutionen:
 

  • Vermieter:in 

  • Hausverwaltung

  • Eigentümergemeinschaft
     

Diese drei sind berechtigt, eine allgemeine Hausordnung festzulegen, die das Zusammenleben im Mietobjekt regelt.

Mieter:innen werden in der Regel bei Abschluss des Mietvertrags über die geltende Hausordnung informiert. Sehr oft ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags und muss vom: von der Mieter:in unterschrieben werden. Allgemeine Hausordnungen werden zur Transparenz und leichteren Einsicht häufig gut sichtbar im Eingangsbereich oder Treppenhaus ausgehängt.

Lässt sich eine Hausordnung ändern?

Die Möglichkeit, eine Hausordnung zu ändern, hängt von ihrer rechtlichen Grundlage ab. Eine vertraglich festgelegte Hausordnung kann nur mit Zustimmung aller betroffenen Mietparteien geändert werden. Hingegen darf eine allgemeine Hausordnung, die nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, von der Vermieterseite angepasst werden.

Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass alle Mieter:innen über Änderungen informiert werden. Ein bloßer Austausch der alten Hausordnung durch eine neue Version am schwarzen Brett ist nicht ausreichend. Vielmehr sollte die Neufassung schriftlich mitgeteilt oder in den Mietverträgen entsprechend dokumentiert werden. 

Wichtig ist zudem, dass durch eine geänderte allgemeine Hausordnung keine neuen Verpflichtungen für Mieter:innen entstehen dürfen. Falls zusätzliche Pflichten eingeführt werden sollen, müsste dies über eine vertraglich bindende Hausordnung geschehen, für die die Zustimmung der Mieter:innen erforderlich ist.

Wann ist eine Hausordnung ungültig?

Nicht alle Regelungen einer Hausordnung sind automatisch gültig. Sie kann ungültige Bestimmungen enthalten, wenn sie:

  • Gesetzliche Mieterrechte einschränkt, z. B. Besuchsverbote oder Duschzeiten. 

  • Pflichten auferlegt, die nicht im Mietvertrag geregelt sind, z. B. Gartenpflege oder Winterdienst.

  • Gegen übergeordnete Gesetze verstößt, wie das allgemeine Mietrecht oder kommunale Vorschriften. 
     

Folgen unzulässiger Bestimmungen

  • Unzulässige Klauseln sind nicht bindend – Mieter:innen müssen sich nicht daranhalten. 

  • Die übrige Hausordnung bleibt gültig, wenn nur einzelne Regelungen unwirksam sind.

  • Eine nachträgliche Änderung der Hausordnung darf keine neuen Pflichten ohne Zustimmung des:der Mieters:in einführen. 

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Rechtsverbindlichkeit der allgemeinen Hausordnung

Allgemeine Hausordnungen sind für das gemeinschaftliche Zusammenleben hilfreich, aber nicht automatisch rechtsverbindlich. Nur wenn sie Teil des Mietvertrags sind, entfalten sie eine verbindliche Wirkung. 

Ist die Hausordnung verpflichtend für Mehrfamilienhäuser?

Eine gesetzliche Pflicht zur Hausordnung gibt es nicht. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist sie jedoch nach § 19 WEG vorgeschrieben. Für Mietshäuser bleibt sie eine freiwillige Regelung, die jedoch das Zusammenleben erheblich erleichtert.

Ohne eine Hausordnung fehlen klare Verhaltensregeln. Dies kann zu Unsicherheiten und Konflikten zwischen Mietparteien führen. Beispielsweise können Themen wie Ruhezeiten, Reinigungspflichten oder die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen ohne festgelegte Regeln immer wieder zu Diskussionen oder Unstimmigkeiten führen. 

Vermieter:innen haben die Möglichkeit, eine allgemeine Hausordnung nach ihren Vorstellungen zu formulieren. Diese darf jedoch keine gesetzlichen Mieterrechte einschränken und sollte sinnvoll strukturiert sein, um Streitigkeiten zu vermeiden. Während eine vertragliche Hausordnung im Mietvertrag festgehalten werden muss, kann eine allgemeine Hausordnung als Orientierungshilfe im Hausflur ausgehängt werden.

Obwohl nicht verpflichtend, trägt eine gut durchdachte Hausordnung dazu bei, Ordnung und ein angenehmes Miteinander in einem Mehrfamilienhaus zu gewährleisten. 

Unterschied vertragsgebundene Hausordnung vs. allgemeine Hausordnung

Allgemeine Hausordnung

Die allgemeine Hausordnung ist eine Sammlung von Regeln, die das Miteinander in einem Mehrfamilienhaus strukturieren. Sie kann vom:von der Vermieter:in oder der Hausverwaltung aufgestellt und ohne Zustimmung der Mieter:innen eingeführt werden. Da sie nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, darf sie keine zusätzlichen Verpflichtungen für die Mieter:innen enthalten, die über das allgemeine Mietrecht hinausgehen.
 

Typische Inhalte einer allgemeinen Hausordnung sind: 

  • Ruhezeiten und Lärmschutz

  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen 

  • Verhalten im Treppenhaus und auf Außenflächen

  • Müllentsorgung und allgemeine Sauberkeit 

  • Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Schließen von Haustüren
     

Die allgemeine Hausordnung dient der Orientierung und kann bei Verstößen abgemahnt werden, ist jedoch nur rechtsverbindlich, wenn Verstöße explizit im Mietvertrag sanktioniert sind.

Vertragliche Hausordnung

Eine vertragliche Hausordnung ist fester Bestandteil des Mietvertrags und bindend für alle Mietparteien. Sie kann Regelungen enthalten, die über allgemeine Ordnungsbestimmungen hinausgehen, beispielsweise spezifische Pflichten zur Reinigung oder Gartenpflege.
 

Typische Inhalte einer vertraglichen Hausordnung: 

  • Winterdienst und Treppenhausreinigung

  • Detaillierte Mülltrennungsvorgaben 

  • Regeln zur Tierhaltung oder Untervermietung

  • Vorgaben zur Nutzung von Stellplätzen oder Kellerräumen 
     

Da die vertragliche Hausordnung direkt mit dem Mietvertrag verknüpft ist, müssen Mieter:innen ihr explizit durch ihre Unterschrift zustimmen. Änderungen sind nur mit Einverständnis beider Parteien möglich.


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Hausordnung Muster zum Download

Eine Hausordnung ist eine privatrechtliche Vereinbarung, die nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Es existiert darum auch keine offizielle Vorlage. Grundsätzlich können Vermieter:innen die Hausordnung nach ihren eigenen Vorstellungen formulieren. Mietvertrags Muster enthalten häufig eine Hausordnung. Ein gut durchdachtes Muster kann auch bei VermietenPlus heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Was bedeutet die Hausordnung für Mieter und Vermieter?

Die Hausordnung dient als Rahmen für das Zusammenleben in einem Mietshaus. Sie regelt Rechte und Pflichten sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen. Doch nicht alle Bestimmungen sind gleichermaßen verbindlich – hier kommt es darauf an, ob es sich um eine allgemeine oder eine vertragliche Hausordnung handelt.

  • Die allgemeine Hausordnung ist eine Orientierungshilfe für das Miteinander im Haus. Sie ist nicht automatisch rechtsverbindlich, kann jedoch durch Abmahnungen und Sanktionen durchgesetzt werden, sofern Verstöße gegen bestehende gesetzliche oder mietvertragliche Pflichten vorliegen. 

  • Die vertragliche Hausordnung ist Teil des Mietvertrags und damit für Mieter:innen bindend. Verstöße dagegen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da sie als vertraglich vereinbarte Pflichten gelten.

Verstoß gegen die Hausordnung

Ein Regelbruch hat nicht immer sofortige Folgen, doch je nach Schwere des Verstoßes kann der:die Vermieter:in Maßnahmen ergreifen:

  • Leichte Verstöße (z. B. kurzfristige Nichteinhaltung der Ruhezeiten) führen in der Regel zu einer mündlichen oder schriftlichen Ermahnung. 

  • Wiederholte oder grobe Verstöße (z. B. illegale Untervermietung oder grobe Verschmutzung des Treppenhauses) können eine Abmahnung nach sich ziehen.

  • Verstöße gegen eine vertragliche Hausordnung können zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen, insbesondere wenn Mieter:innen wiederholt gegen ihre Pflichten verstoßen. 
     

Wichtig: Regeln, die rechtlich unwirksam sind (z. B. Besuchsverbote oder Einschränkungen bei Kinderlärm), müssen von Mieter:innen nicht beachtet werden.

Streitfälle

Konflikte rund um die Hausordnung entstehen oft durch unterschiedliche Interpretationen oder fehlende Transparenz. Häufige Streitpunkte sind:

  • Lärm und Ruhezeiten – Welche Geräusche sind wann erlaubt? 

  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen – Wer darf den Garten oder die Waschküche nutzen?

  • Sicherheitsmaßnahmen – Muss die Haustür immer abgeschlossen sein? 
     

Lösungsmöglichkeiten:

  • Direkte Klärung zwischen Mieter:innen 

  • Vermittlung durch den:die Vermieter:in oder die Hausverwaltung

  • Einbeziehung von Mietervereinen oder Schlichtungsstellen 

  • Als letzte Instanz: gerichtliche Klärung

Vermieter und Mieter wohnen in einem Haus – Was gilt hier?

Wenn Vermieter:innen und Mieter:innen im selben Gebäude wohnen, ergeben sich oft besondere Herausforderungen:

  • Gleichberechtigung: Der:die Vermieter:in darf sich keine Sonderrechte einräumen. 

  • Direkte Konfliktlösung: Missverständnisse lassen sich oft schneller klären.

  • Erhöhte Rücksichtnahme: Ein respektvoller Umgang ist essenziell, um das Mietverhältnis nicht zu belasten. 
     

Hier ist eine klar formulierte Hausordnung besonders hilfreich, um Unklarheiten und Spannungen zu vermeiden.

Vermieter und Mieter wohnen in einem Haus – Was gilt hier?

Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags, können Mieter:innen ihren Mietvertrag zur Hand nehmen, um sich zu informieren.  
 
Ob eine vertragliche Hausordnung oder eine allgemeine Hausordnung - Vermieter:innen oder deren Hausverwaltungen sollten die Hausordnung bei Bedarf herausgeben können. Das gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die grundsätzlich eine einheitliche Hausordnung für alle Eigentümer:innen und ihre Mieter:innen bereithalten sollten. 
Darüber hinaus werden Hausordnungen oft, für jeden einsehbar, am schwarzen Brett im Treppenhaus bzw. Eingangsbereich ausgehängt.

Fazit: Hausordnung zur Sicherung des Hausfriedens

Die Hausordnung soll ein friedliches und harmonisches Zusammenleben in einem Haus und einen pfleglichen Umgang mit der Immobilie sicherstellen. Außerdem sollen Vermieterinteressen und Mieterinteressen mit Hilfe der Hausordnung unter einen Hut gebracht werden. 
 
Vermieter:innen neigen mitunter zu einer übergenauen Formulierung der Hausordnung. Aber: Eine sehr strenge und detailreiche Hausordnung erzielt häufig nicht das gewünschte Ergebnis. Unter Umständen bewegst du dich sogar außerhalb des rechtskonformen Bereichs. Du umgehst das ganz einfach, indem du ein Hausordnung Muster verwendest.  
 
Mieter:innen hingegen sind häufig versucht, die Regeln der Hausordnung so weit wie möglich auszureizen. Im eigenen Interesse sollten sie aber die Hausordnung beherzigen, Rücksicht auf die anderen Mitmieter:innen nehmen, um damit allen Beteiligten Ärger zu ersparen. Im Idealfall wird die Hausordnung damit überflüssig. 
 
Die Rechtsverbindlichkeit ist bei einer Hausordnung gewährleistet, die als Bestandteil des Mietvertrags vom: von der Mieter:in unterschrieben wurde. Voraussetzung ist hier wie auch bei einer allgemeinen Hausordnung, dass die Mieter:innen nicht in ihren Rechten beschnitten werden oder zusätzliche Pflichten übernehmen müssen. Existiert eine allgemeine Hausordnung, können Sanktionen nur dann vorgenommen werden, wenn sie im Mietvertrag verankert sind oder auf Grundlage der aktuellen deutschen Rechtsprechung.



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* Pflichtangabe

FAQ: Häufige Fragen zur Hausordnung

Was ist in der Hausordnung geregelt? 

Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben in einem Mietshaus. Sie umfasst Themen wie Ruhezeiten, Reinigungspflichten, Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten in öffentlichen Bereichen des Gebäudes. 

Was sind Verstöße gegen die Hausordnung? 

Zu den typischen Verstößen gegen die Hausordnung zählen Lärmbelästigung außerhalb der Ruhezeiten, Missachtung der Reinigungspflichten, unerlaubte Nutzung von Gemeinschaftsräumen oder Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften wie das Offenlassen von Haustüren. 

Was darf ein Mieter nicht machen? 

Mieter dürfen keine baulichen Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen, keine dauerhafte gewerbliche Nutzung der Wohnung ohne Genehmigung betreiben und keine vertraglich oder gesetzlich verbotenen Handlungen ausführen, wie etwa das generelle Grillverbot auf dem Balkon zu missachten. 

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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