Vor allem Wohnungssuchende mit geringem Einkommen haben es oft schwer, den Zuschlag für die passenden vier Wände zu bekommen. Dank eines Bürgen können auch sie sich den Traum von der eigenen Wohung erfüllen.
Viele Vermieter scheuen sich, Studenten, Auszubildenden und Geringverdienern einen Mietvertrag auszustellen, weil sie Mietausfälle befürchten. Eine Bürgschaft schafft Vertrauen und Sicherheit beim Vermieter und der Umzug in die neue Wohnung kann kommen. Wenn sich eine Bürgschaft nicht umgehen lässt, sollte sich der Bürge jedoch genau über die Bedingungen und eventuell bevorstehenden Konsequenzen im Klaren sein. Denn spätestens, wenn die Miete nicht bezahlt wird, kann sich der Vermieter im Zweifelsfall sofort an den Bürgen wenden.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
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5 Personen
6 Personen
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8 Personen
9 Personen
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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Formen der Ausfallbürgschaft: die einfache und die modifizierte Ausfallbürgschaft. Bei beiden Formen kann der Bürge erst zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Gläubiger alle rechtlichen Mittel gegen den tatsächlichen Schuldner ausgeschöpft hat. Sollte es zum Beispiel zu Mietrückständen kommen, muss der Vermieter also zunächst alle legalen Wege gehen, um an die ausstehenden Beträge zu gelangen. Erst wenn dies nachweislich scheitert, kann als letzte Konsequenz der Bürge belastet werden.

Da bei der Ausfallbürgschaft oft schwer festzustellen ist, wann der Gläubiger alle Möglichkeiten in Anspruch genommen hat, wird in der Praxis inzwischen beinahe ausschließlich eine modifizierte Form der Bürgschaft akzeptiert. In diesem Fall wird vertraglich geregelt, wann ein Ausfall spätestens als erwiesen gilt und der Gläubiger den Bürgen zur Kasse bitten darf. Bei der Ausfallbürgschaft geht es im Enddefekt wie bei jeder Bürgschaft um die Frage, ob das übernommene Risiko tatsächlich eintritt. Trotzdem ist sie für den Bürgen eine sehr sichere Variante, da das Risiko minimiert wird. Anders wäre es bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. In diesem Fall ist das Haftungsrisiko sehr hoch: Der Gläubiger ist berechtigt, ausstehende Schulden auf direktem Wege beim Bürgen einzufordern. Wer eine selbstschuldnerische Bürgschaft abschließt, ist also im wörtlichen Sinne leider auch selbst schuld. So sieht das jedenfalls der Gläubiger. Wer sich auf der sicheren Seite wissen will, sollte daher auf eine Ausfallbürgschaft bestehen.