Vor allem Wohnungssuchende mit geringem Einkommen haben es oft schwer, den Zuschlag für die passenden vier Wände zu bekommen. Dank eines Bürgen können auch sie sich den Traum von der eigenen Wohung erfüllen.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Bürgschaften ermöglichen Mietern mit niedrigem Einkommen den Zugang zu Wohnungen, indem sie Vermietern Sicherheit bieten.

  • Ausfallbürgschaften schützen sowohl den Vermieter als auch den Bürgen. Der Bürge haftet nur, wenn alle rechtlichen Mittel gegen den eigentlichen Schuldner ausgeschöpft sind.

  • Es gibt zwei Arten von Ausfallbürgschaften: einfache und modifizierte. Die modifizierte Form klärt klar, wann der Bürge verantwortlich ist, und minimiert das Risiko für den Bürgen im Vergleich zur selbstschuldnerischen Bürgschaft.

Kostenlos
Spare bis zu 42% bei deinem Umzug

  • Geprüfte Umzugsfirmen
  • Schnell & einfach
  • Die Ausfallbürgschaft schützt den Vermieter und den Bürgen

    Viele Vermieter scheuen sich, Studenten, Auszubildenden und Geringverdienern einen Mietvertrag auszustellen, weil sie Mietausfälle befürchten. Eine Bürgschaft schafft Vertrauen und Sicherheit beim Vermieter und der Umzug in die neue Wohnung kann kommen. Wenn sich eine Bürgschaft nicht umgehen lässt, sollte sich der Bürge jedoch genau über die Bedingungen und eventuell bevorstehenden Konsequenzen im Klaren sein. Denn spätestens, wenn die Miete nicht bezahlt wird, kann sich der Vermieter im Zweifelsfall sofort an den Bürgen wenden.


    Dein Umzug steht bevor? Vergleiche jetzt Umzugsunternehmen aus deiner Region!



    Berechne jetzt deine Umzugskosten


    Wohnfläche

    ca.

    Entfernung

    ca. km

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    10

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    10





    Ausfallbürgschaft – der Bürge haftet erst in letzter Konsequenz

    Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Formen der Ausfallbürgschaft: die einfache und die modifizierte Ausfallbürgschaft. Bei beiden Formen kann der Bürge erst zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Gläubiger alle rechtlichen Mittel gegen den tatsächlichen Schuldner ausgeschöpft hat. Sollte es zum Beispiel zu Mietrückständen kommen, muss der Vermieter also zunächst alle legalen Wege gehen, um an die ausstehenden Beträge zu gelangen. Erst wenn dies nachweislich scheitert, kann als letzte Konsequenz der Bürge belastet werden.

    Die modifizierte Form der Ausfallbürgschaft

    Ausfallbürgschaft für die Immobilienfinanzierung

    Da bei der Ausfallbürgschaft oft schwer festzustellen ist, wann der Gläubiger alle Möglichkeiten in Anspruch genommen hat, wird in der Praxis inzwischen beinahe ausschließlich eine modifizierte Form der Bürgschaft akzeptiert. In diesem Fall wird vertraglich geregelt, wann ein Ausfall spätestens als erwiesen gilt und der Gläubiger den Bürgen zur Kasse bitten darf. Bei der Ausfallbürgschaft geht es im Enddefekt wie bei jeder Bürgschaft um die Frage, ob das übernommene Risiko tatsächlich eintritt. Trotzdem ist sie für den Bürgen eine sehr sichere Variante, da das Risiko minimiert wird. Anders wäre es bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. In diesem Fall ist das Haftungsrisiko sehr hoch: Der Gläubiger ist berechtigt, ausstehende Schulden auf direktem Wege beim Bürgen einzufordern. Wer eine selbstschuldnerische Bürgschaft abschließt, ist also im wörtlichen Sinne leider auch selbst schuld. So sieht das jedenfalls der Gläubiger. Wer sich auf der sicheren Seite wissen will, sollte daher auf eine Ausfallbürgschaft bestehen.

    Wie gefällt Ihnen diese Seite?
    /5
    Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
    Artikel herunterladen
    Artikel melden
    Vielen Dank!
    Wir haben Ihr Feedback erhalten.
    Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

    War dieser Artikel hilfreich?
    Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
    Vielen Dank
    Wir haben die Bewertung erhalten.