Vor allem Wohnungssuchende mit geringem Einkommen haben es oft schwer, den Zuschlag für die passenden vier Wände zu bekommen. Dank eines Bürgen können auch sie sich den Traum von der eigenen Wohung erfüllen.
Bürgschaften ermöglichen Mietern mit niedrigem Einkommen den Zugang zu Wohnungen, indem sie Vermietern Sicherheit bieten.
Ausfallbürgschaften schützen sowohl den Vermieter als auch den Bürgen. Der Bürge haftet nur, wenn alle rechtlichen Mittel gegen den eigentlichen Schuldner ausgeschöpft sind.
Es gibt zwei Arten von Ausfallbürgschaften: einfache und modifizierte. Die modifizierte Form klärt klar, wann der Bürge verantwortlich ist, und minimiert das Risiko für den Bürgen im Vergleich zur selbstschuldnerischen Bürgschaft.
Viele Vermieter scheuen sich, Studenten, Auszubildenden und Geringverdienern einen Mietvertrag auszustellen, weil sie Mietausfälle befürchten. Eine Bürgschaft schafft Vertrauen und Sicherheit beim Vermieter und der Umzug in die neue Wohnung kann kommen. Wenn sich eine Bürgschaft nicht umgehen lässt, sollte sich der Bürge jedoch genau über die Bedingungen und eventuell bevorstehenden Konsequenzen im Klaren sein. Denn spätestens, wenn die Miete nicht bezahlt wird, kann sich der Vermieter im Zweifelsfall sofort an den Bürgen wenden.
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Umzugsfirma findenGrundsätzlich gibt es zwei verschiedene Formen der Ausfallbürgschaft: die einfache und die modifizierte Ausfallbürgschaft. Bei beiden Formen kann der Bürge erst zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Gläubiger alle rechtlichen Mittel gegen den tatsächlichen Schuldner ausgeschöpft hat. Sollte es zum Beispiel zu Mietrückständen kommen, muss der Vermieter also zunächst alle legalen Wege gehen, um an die ausstehenden Beträge zu gelangen. Erst wenn dies nachweislich scheitert, kann als letzte Konsequenz der Bürge belastet werden.
Da bei der Ausfallbürgschaft oft schwer festzustellen ist, wann der Gläubiger alle Möglichkeiten in Anspruch genommen hat, wird in der Praxis inzwischen beinahe ausschließlich eine modifizierte Form der Bürgschaft akzeptiert. In diesem Fall wird vertraglich geregelt, wann ein Ausfall spätestens als erwiesen gilt und der Gläubiger den Bürgen zur Kasse bitten darf. Bei der Ausfallbürgschaft geht es im Enddefekt wie bei jeder Bürgschaft um die Frage, ob das übernommene Risiko tatsächlich eintritt. Trotzdem ist sie für den Bürgen eine sehr sichere Variante, da das Risiko minimiert wird. Anders wäre es bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. In diesem Fall ist das Haftungsrisiko sehr hoch: Der Gläubiger ist berechtigt, ausstehende Schulden auf direktem Wege beim Bürgen einzufordern. Wer eine selbstschuldnerische Bürgschaft abschließt, ist also im wörtlichen Sinne leider auch selbst schuld. So sieht das jedenfalls der Gläubiger. Wer sich auf der sicheren Seite wissen will, sollte daher auf eine Ausfallbürgschaft bestehen.
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