Zu den häufigsten Streitigkeiten im Mietrecht gehört die Frage, ob und welche Haustiere ein:e Mieter:in in der Mietwohnung halten darf. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie als Vermieter:in beim Thema Tierhaltung beachten müssen und welche Regelungen Sie im Mietvertrag treffen sollten. Sie erhalten außerdem hilfreiche Musterformulierungen.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Es ist nicht möglich, die Tierhaltung im Mietvertrag uneingeschränkt zu verbieten.

  • Kleintiere dürfen fast immer gehalten werden, es sei denn, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen ihre Haltung spricht.

  • Es ist empfehlenswert, im Mietvertrag eine individuelle Einigung mit den Mieter:innen zu treffen oder einen Vorbehalt einzubauen.

  • Bedenken Sie, dass Ihre Formulierung zur Tierhaltung im Mietvertrag gesetzesgemäß sein muss.

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Darf ich die Tierhaltung uneingeschränkt verbieten?

Nein, Sie dürfen als Vermieter:in die Haustierhaltung in der Mietwohnung nicht einfach verbieten. Zwar ist es im Einzelfall möglich, ein Tierhaltungsverbot auszusprechen, aber dafür muss ein sehr guter Grund vorliegen. Dieser kann zum Beispiel in einer vorliegenden Atemwegserkrankung, einer starken Allergie oder in einem Denkmalschutz des Objektes bestehen. Gefährliche Tiere wie etwa Kampfhunde und Python-Schlangen dürfen Sie verbieten, aber wenn die Mieter:innen diese bereits angeschafft haben, ergeben sich normalerweise große Probleme in der Umsetzung des Verbots.

Üblich ist es, im Mietvertrag die Tierhaltung allgemein zu gestatten und dann individuelle Abmachungen einzugehen. So haben Sie als Vermieter:in eine gewisse Einflussmöglichkeit auf die Tierhaltung. Jedoch sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei Tieren bis zur Größe einer Katze nur selten Recht bei einem Verbot bekommen werden. Die Kleintierhaltung ist nämlich in Deutschland allgemein erlaubt.

Wie kann ich das Tierhaltungsverbot individuell vereinbaren?

Wenn Sie individuelle Abmachungen festhalten möchten, sollte Sie dafür einen zusätzlichen Vertrag aufsetzen. Es ist nicht möglich, durch eine formularmäßige Vereinbarung im Mietvertrag die Haustierhaltung auszuschließen oder einzuschränken. Sie können jedoch bei Abschluss des Mietvertrags das Thema ausführlich besprechen, eine Einigung treffen und diese dann individuell im Mietvertrag festhalten. Dafür sind Sie auf die Kooperation Ihrer Mieter:innen angewiesen.

In der Praxis ist eine Tierhaltung mit Erlaubnisvorbehalt verbreitet. Diese individuelle Formulierung besagt, dass die Tierhaltung nicht allgemein untersagt ist, sondern dass im Einzelfall entschieden wird. So können Sie als Vermieter:in Ihre Interessen zumindest in einem bestimmten Rahmen umsetzen. Auch hier gilt, dass Sie für das Verbot der Tierhaltung einen wichtigen Grund darlegen müssen. Die Entscheidung liegt also nicht einfach in Ihrem Ermessen. Zugleich dürfen Sie keine Klausel in den Vertrag aufnehmen, die angibt, dass die Erlaubnis zur Tierhaltung schriftlich vorliegen muss.

Mehr über ungültige Klauseln im Mietvertrag lesen Sie hier.

Welche Formulierungen zum Thema Tierhaltung sind empfehlenswert?

Damit Sie sich rechtlich auf der sicheren Seite befinden, sollten Sie den Mietvertrag sehr sorgfältig formulieren. Das gilt auch für das Thema Tierhaltung. Die folgenden Formulierungen sind denkbar

  • „Die Haltung von Haustieren bedarf der Erlaubnis der Vermieter:innen.“
  • „Die Vermieter:innenseite wird die Erlaubnis regelmäßig erteilen, wenn Belästigungen der Hausbewohner:innen und Nachbar:innen sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind. Die Vermieter:innenseite kann die Erlaubnis nur aus wichtigem Grund verweigern oder eine erteilte Erlaubnis nur aus wichtigem Grund widerrufen.“
  • „Die Mietpartei bedarf zur Haltung von Kleintieren keiner Erlaubnis, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.“

Formulierungen wie „Das Halten von Haustieren ist unzulässig“ oder „Jede Tierhaltung bedarf der Zustimmung der Vermieter:innenseite“ sind verboten. Zudem dürfen Sie Ihre Erlaubnis nicht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Auch ohne schriftliche Erlaubnis darf die Mietpartei Haustiere halten, die von Ihnen genehmigt wurden. Für Kleintiere wie Hamster, Schildkröten, Meerschweinchen, Zierfische, Katzen und kleine Hunde ist keine Genehmigung nötig. Deren Haltung dürfen Sie nur dann widersprechen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

hint
Was dürfen Vermieter:innen fragen?

Das Gesetz erlaubt es Mietinteressierten, auf bestimmte Fragen nicht zu antworten. Dazu gehört auch die Frage nach der Haltung von Kleintieren. Was Vermieter:innen fragen dürfen erfahren Sie in diesem Artikel.



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