Gewerbelexikon

Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn jemand einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht, die auf Dauer angelegt ist. Wer allerdings zu den sogenannten Katalogberufen zählt, beispielsweise Steuerberater, Künstler oder Rechtsanwälte, gilt als Freiberufler und benötigt keine Gewerbeanmeldung.

So läuft die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ab

Zur Anmeldung eines Gewerbes sollten Neuunternehmer das Gewerbeamt aufsuchen. Dieses sitzt in den meisten Gemeinden in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, kann aber auch in den Ortsämtern der Bezirke ansässig sein. Bei der Gewerbeanmeldung ist vor allem ein amtlicher Identitätsnachweis wie der Personalausweis oder Reisepass samt Meldebescheinigung mitzubringen. Für die Anmeldung in einem nicht genehmigungspflichtigen Gewerbe ist dies ausreichend. Handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Unternehmen, so müssen mitunter weitere Dokumente vorgelegt werden, beispielsweise die Genehmigungen der zuständigen Stellen.

Im Regelfall wird die Gewerbeanmeldung persönlich beim jeweiligen Amt vorgenommen. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig. In vielen Gemeinden steht das entsprechende Formular online zum Download bereit und kann dann vorausgefüllt und unterschrieben per Post eingereicht werden. Den Gewerbeschein mit der zugehörigen Kostennote erhält der Anmeldende schließlich nach einigen Tagen mit der Post zugesandt.

Inhalte der Gewerbeanmeldung

Bei der Gewerbeanmeldung handelt es sich um ein Formular, das in den meisten Gemeinden einheitlich gestaltet ist. Der Betriebsinhaber muss hier unter anderem folgende Daten angeben:

  • Name und Rechtsform der Firma
  • Angaben zur Person
  • geschäftsführende Gesellschafter, gesetzliche Vertreter und vertretungsberechtigte Personen
  • Anschriften der Betriebsstätten
  • angemeldete Tätigkeit
  • Neben- oder Hauptgewerbe
  • Beginn der angemeldeten Tätigkeit
  • Art des Betriebes (Industrie, Handwerk, Handel etc.)
  • Zahl der tätigen Personen
  • Angaben zu einer notwendigen Erlaubnis oder zur Eintragung in die Handwerksrolle

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Mit der Gewerbeanmeldung wird der Unternehmer zunächst im Gewerbeamt als Gewerbetreibender erfasst. Darüber hinaus erfolgt allerdings auch eine Meldung der Geschäftsaufnahme an jene Stellen, für die die Anmeldung relevant ist. Dies betrifft unter anderem folgende Behörden:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
  • Statistisches Landesamt
  • Handelsregistergericht
  • Berufsgenossenschaft

Das Finanzamt reagiert auf diese Mitteilung mit der Zusendung des sogenannten „steuerlichen Erfassungsbogens“, in dem der Selbstständige Angaben zur Art seines Unternehmens, zu den Beschäftigten, zu den erwarteten Umsätzen und Gewinnen sowie zum Umgang mit der Umsatzsteuer machen muss. Die IHK bzw. die HWK wird sich zeitnah durch die Übersendung einer Gebührenrechnung für die Zwangsmitgliedschaft bemerkbar machen.

Der richtige Zeitpunkt für die Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist vor der Aufnahme der Geschäfte zu erledigen. Allerdings dürfen vor der Anmeldung durchaus bereits Vorbereitungshandlungen durchgeführt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Durchführung von Marktstudien, die Suche von Geschäftsräumen oder Vorüberlegungen zur individuellen Geschäftsstrategie. Sobald der angehende Unternehmer allerdings Tätigkeiten mit Außenwirkung ausführt, beispielsweise die Eröffnung eines Ladengeschäfts, Werbemaßnahmen oder die Einstellung von Personal, ist die Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich.

Welche Ausnahmen von der Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung gibt es?

Ausgenommen von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung sind Unternehmer, die im Bereich der sogenannten Urproduktion tätig werden. Gegenstand dieser Unternehmen ist es, rohe Naturprodukte zu gewinnen. Hierzu zählen beispielsweise die Fischerei, die Forst- und Landwirtschaft sowie der Bergbau. Zu den Tätigkeiten, für die keine Gewerbeanmeldung notwendig ist, zählen die Reinigung, die Verarbeitung und auch der Verkauf der erzeugten Waren an der Urproduktionsstätte (z. B. Hofladen auf einem Bauernhof).