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Bar und Lounge pachten, mieten oder kaufen


Der Besuch der liebsten Bar oder Lounge gehört für viele Menschen zur regelmäßigen Wochenendbeschäftigung. Einige Personen wagen mit diesen Lokalitäten den Sprung in die Selbständigkeit und erwählen die Objekte durch Miete, Pacht oder Kauf zur beruflichen Perspektive. Neben der Kenntnis über die wichtigsten Rahmenbedingungen ist vor allem die Wahl eines passenden Objektes der entscheidende Faktor zum Erfolg.



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Was zeichnet Lounges und Bars aus?


Obwohl die Bezeichnungen Bar und Lounge oft synonym verwendet werden, unterscheiden sie sich doch in einigen Punkten. Gemeinsam haben sie die Eigenschaft einer gastronomischen Lokalität, deren primärer Charakter im Ausschank von Getränken liegt.

Bar


Der Begriff Bar bezeichnet im eigentlichen Sinne die Theke samt zugehörigen Regalen, an der alkoholfreie wie alkoholische Getränke zubereitet und getrunken werden. Wenn jedoch vom Besuch einer Bar die Rede ist, so sind in der Regel Lokale gemeint, die sich seit einigen Jahrzehnten auch als eigenständiges Gastronomiekonzept etabliert haben. Zu den Hauptgeschäftszeiten von Bars gehören die Abend- und Nachtstunden, wobei viele Bars auch schon zu Tageszeiten Getränke und teilweise meist weniger aufwendige Speisen anbieten. Neben klassischen Bars positionieren sich einige Konzepte mit Besonderheiten. Dazu gehören beispielsweise Shisha-Bars, in Hochhäusern angesiedelten Sky-Bars, strandnahe Beach-Bars oder musikalisch inspirierte Konzepte wie Jazz- und Karaoke-Bars.

Lounge


Ihren Namen verdankt die Lounge dem englischen Wort für „faulenzen“ oder „fläzen“ (to lounge). Der Name ist Programm und so sind Lounges vor allem durch gemütliche Sitzgelegenheiten geprägt, in denen die häufig elektronisch inspirierte, sogenannte Lounge-Musik spielt. Früher meist nur im Premium-Bereich von Flughäfen sowie den Eingangsbereichen von Hotels und Restaurants zu finden, haben sich Lounges als autonome Lokale etabliert, die häufig schon zu Tagesstunden geöffnet sind. Neben der Bewirtung mit alkoholfreien und alkoholischen Getränken sowie meist einfachen Speisen liegt das primäre Ziel im komfortablen Aufenthalt der Gäste. Zusätzlich zu typischen Lounge-Konzepten finden sich viele Sonderformen wie Sky-Lounges oder Outdoor-Varianten.

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Welche Kriterien sollten Bar oder Lounge erfüllen?


Die Kriterien, die eine Bar oder Lounge erfüllen sollten, hängen von verschiedensten Faktoren wie dem zur Verfügung stehenden Budget, dem angestrebten Stil oder der Zielgruppe ab. Einrichtung und Dekoration sollten beispielsweise zweckdienlich, doch gleichzeitig an einem ausgesuchten Konzept orientiert sein, über das im Vorfeld zu entscheiden ist. Trotz individueller Vorstellungen und Ansprüche sind vor allem Lage, Größe und Ausstattung entscheidend.

Lage


Die Wahl der Lage entscheidet bei Bars und Lounges maßgeblich über den Erfolg der Lokalität. In stark frequentierten Straßen, die innenstadtnah oder in beliebten Feiermeilen liegen, können sich Besitzer oder Mieter einer großen Zahl von potenziellen Besuchern sicher sein. Dem stehen jedoch meist hohe Miet- und Kaufpreise sowie eine starke Konkurrenz entgegen. Mit zunehmender Entfernung von Ballungsräumen sinken die Preise meist, doch ist es gleichwohl schwieriger genügend Publikum anzulocken. Interessenten müssen diese Faktoren individuell nach Konzept und Zielsetzung abwägen. Zusätzlich sollten auch Verkehrsanbindung oder Parkplatzsituation in die Entscheidung einfließen. 

Größe


Die Größe von Bar und Lounge ist in erster Linie eine Frage der zu bewirtenden Personenzahl, hängt jedoch auch maßgeblich mit Lage und Preis der Immobilie zusammen. Als eine Art Faustregel hat sich bei Bars und Lounges etabliert, dass pro Gast und Sitzplatz mindestens ein Quadratmeter zur Verfügung stehen sollte. In die Überlegungen zur Größe sollten jedoch auch Möglichkeiten für Stehtischen sowie der benötigte Platz für Möbel und Wege zu Türen und sanitären Einrichtungen einfließen. Auch der benötigte Raum für Küche, Theken und gesonderte Gegenstände wie Billardtische spielen eine Rolle.  

Ausstattung


Sowohl die bestehende Ausstattung als auch die Möglichkeit zur Implementierung eigener Ausstattung sollte in den Entscheidungsprozess einfließen. Wird ein gastronomisches Angebot angestrebt, so sollte eine geeignete Küche oder eine Möglichkeit zum Einbau vorhanden sein. Auch fest installierte Möbel wie Theken oder elektronische Einrichtungen sollten wie alle Ausstattungsmerkmale, ob bestehend oder noch einzubringend, passend zu Budget und Konzept abgewogen werden.

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Was muss bei der Gewerbeanmeldung beachtet werden?


Um eine Bar oder Lounge zu betreiben, ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich. Unabhängig von Rechtsform und erwarteten Umsätzen bietet nur ein bewilligter Gewerbeschein die Berechtigung zum Geschäftsbetrieb. Diesen können Gründer durch einen Antrag beim zuständige Gewerbeamt erhalten. Das Formular kann zum Teil online ausgefüllt werden, erlangt jedoch erst durch eine handschriftliche Unterschrift seine Rechtsgültigkeit. Im Wesentlichen umfassen die Formulare Angaben zur Person sowie zum Betrieb. Wenn, wie in Bars und Lounges meist üblich, auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, ist zudem eine Konzession beziehungsweise Schanklizenz erforderlich.

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Welche rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden?


Die rechtlichen Vorgaben gehören zu den wichtigsten Rahmenbedingungen, mit denen sich Interessenten vor Kauf, Miete oder Pacht auseinandersetzen müssen. Für den Betrieb einer Bar oder Lounge ist der Erhalt der Konzession eine wesentliche Zulassungsbestimmung. Wer alkoholische Getränke und Essen zum Verzehr in den Gasträumen anbietet, benötigt die sogenannte Gaststättenkonzession. Diese ist beim zuständigen Ordnungsamt der betreffenden Stadt oder Gemeinde einzuholen. Zu den Vorrausetzungen für den Erhalt einer solchen Gaststättenkonzession zählen beispielsweise Unterlagen zum Antragssteller, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Nachweise zur Gesundheitsbelehrung oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Doch auch objektbezogene Unterlagen zur Anmeldung der Gaststätte sowie Grundbuch-, Pacht oder Mietvertrag sind nötig.

Weitere wichtige rechtliche Vorgaben betreffen zum Beispiel die Hygienevorschriften sowie den Lärmschutz. Erstere sind mit Regelungen zu Wareneingang, Personal- und Küchenhygiene sehr umfangreich nach EU-Recht geregelt und zwingend einzuhalten. Der Lärmschutz wird ebenfalls durch zahlreiche Vorschriften geordnet, variiert jedoch in mancher Hinsicht zwischen den Bundesländern. So muss im Allgemeinen die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr eingehalten werden, doch gelten teilweise Sonderregelungen. In Nordrheinwestfalen dürfen Biergärten beispielweise bis 24 Uhr innerhalb der Lärmgrenzen geöffnet bleiben. Weitere Sonderregelungen gelten ferner an Feiertagen wie Karfreitag oder zu Großereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft. Die Allgemeinen Bedingungen sind durch die Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt.

Tipp: Sachverständigen hinzuziehen

Eine nicht ausreichende Schalldämmung kann schon bei normalem Betrieb zu erheblichem Lärm führen. Bei der Planung sollte daher immer ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Anforderungen an den Schallschutz kennt und nötige Schritte empfehlen kann.

 

Nicht zuletzt ist die Einhaltung von Jugendschutzgesetzen entscheidend. So dürfen sich in Raucherkneipen, die als solche auch gekennzeichnet sein müssen, keine Kinder und Jugendlichen aufhalten. Weitere essentielle Bestimmungen regeln den Aufenthalt und Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche.

  • Besuch

Unter 16 Jahren ist der Besuch einer Bar oder Lounge nur mit einer erziehungsberechtigten Person zwischen 5 und 23 Uhr erlaubt.

Über 16 Jahren darf die Bar oder Lounge zwischen 24 und 5 Uhr nur in Begleitung besucht werden.

  • Alkohol

Ist eine Person unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschänkt werden.

Bis unter 18 Jahren ist der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln verboten.

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Kaufen, mieten oder pachten: Welche Variante lohnt sich?


Interessenten von Bars und Lounges müssen entscheiden, welche der Optionen von Kauf, Miete oder Pacht sich für ihre individuellen Ziele lohnen. Beim Kauf des Objektes übernimmt der Besitzer die Räumlichkeit samt Inventar vollständig. Dadurch entfallen viele Verpflichtungen, die sie sonst auf Vermieter oder Verpächter entfallen. Dem stehen jedoch ein größerer finanzieller Aufwand und ein höheres Risiko gegenüber. Interessenten, die sich für eine zeitweise Überlassung des Objektes entscheiden, haben die Wahl zwischen Pacht und Miete.

Ein Pachtvertrag ermöglicht die Fruchtziehung und neben den Räumlichkeiten auch die Nutzung des Inventars über die Dauer des geschlossenen Vertrags. Sollte der Wunsch bestehen, vorhandene Einrichtung, Kühlschränke, Küchen oder Musikanlagen zu nutzen, empfiehlt sich in der Regel ein Pachtvertrag. Besteht lediglich Interesse an der eigentlichen Immobilie, bietet sich häufig ein mietvertragliches Arrangement an. In dieses können bisweilen auch vereinzelte Elemente, wie Theken oder ähnliche Möbel, integriert sein.

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Eine eigene Bar oder Lounge eröffnen: Welche Vor- und Nachteile gibt es?


Vor dem Kauf einer Bar oder Lounge müssen sich Interessenten mit zahlreichen rechtlichen Bestimmungen, Konkurrenz- sowie Standortanalysen, Konzept, Ausstattung und vielen weiteren Faktoren auseinandersetzen. Durch die Eröffnung der eigenen Bar oder Lounge wird der Traum von der Selbstständigkeit wahr und Besitzer, aber auch Mieter oder Pächter, sind mit einem gelungenen Unternehmen Schmied ihres eigenen Glücks. Allen voran ist es die Wahl der richtigen Immobilie, die über den Erfolg der Existenzgründung entscheidet.

Nachteile der Eröffnung einer eigenen Bar oder Lounge können durch höhere finanzielle Risiken, Fehlinvestitionen oder eine unzureichende Auseinandersetzung mit rechtlichen oder baulichen Bestimmungen entstehen. Auch ein weniger sichereres Einkommen, fehlende Sonderleistungen oder eine höhere zeitliche Belastung können zu den Nachteilen gehören.

Es ist jedoch möglich, vielen dieser Gefahren entgegenzuwirken, wenn von Beginn an die Zusammenarbeit mit Experten und Sachverständigen angestrebt wird. So können alle Aspekte rund um Finanzierung, Immobilie und Auflagen auf ein sicheres Fundament gestellt werden. Typische Anlaufstellen sind das Gastronomie Beratungszentrum oder die zuständigen Industrie- und Handelskammern.

Werden Kauf, Miete oder Pacht von Bar oder Lounge bedacht angegangen und vom Konzept bis zur Ausführung gut geplant, so genießen die Neu-Betreiber alle Vorteile eines eigenen Gewerbes. Ein unabhängiges Arbeitsumfeld, in dem selbstständig Entscheidungen getätigt werden und die eigene Leistung sich voll entfalten kann, sind nur einige dieser Vorzüge. Mit der Wahl des passenden Objektes winkt die Erfüllung des Traums der eigenen Bar oder Lounge und eine neue berufliche Perspektive.




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