Lesen Sie hier mehr zu Wertermittlungsverfahren und schlagen Sie im Glossar nach, um alles Wichtige zum Thema Immobilienwert zu erfahren.

Das Vergleichswertverfahren wird durch §15 der ImmoWertV geregelt. Hier wird zur Wertermittlung einer Immobilie eine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Objekten herangezogen. Abweichungen werden durch sogenannte Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten ausgeglichen. weiterlesen

Lesen Sie hier mehr zu allen Begriffen rund um die Immobilienbewertung.
Zum Glossar

Das Sachwertverfahren wird durch §21 ff. der ImmoWertV vorgeschrieben. Ausgehend von den Herstellungskosten und dem Bodenwert lässt sich der Immobilienwert bestimmen. Nutzbare und sonstige bauliche Anlagen werden mit eingerechnet. Altersbedingter Wertverfall wird durch die Alterswertminderung ermittelt. weiterlesen

Das Ertragswertverfahren ist in §17 ff. der ImmoWertV beschrieben. Sogenannte marktüblich erzielbare Erträge bilden Basis der Wertermittlung. Auch saisonale Schwankungen können hier mit einberechnet werden. Dieses Verfahren findet in erster Linie bei Renditeobjekten bzw. bei bewirtschafteten Objekten Andwendung. weiterlesen