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Für den Verkauf einer Immobilie, die Besteuerung, zum Festsetzen der Versicherungsbeiträge und verschiedene andere Zwecke ist es notwendig, den Verkehrswert zu kennen. Dieser wird in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt, der hierfür ein Wertgutachten erstellt, das unterschiedlich lang ausfallen kann.
Möchten Sie wissen, wie hoch der Verkehrswert einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist, beauftragen Sie einen Sachverständigen mit einer Immobilienbewertung. Dieser wird sich anhand bestimmter Merkmale wie dem Alter des Gebäudes und der Lage sowie im Rahmen einer Begehung des Objektes einen Eindruck über dessen Zustand verschaffen.
Unter anderem prüft er die Immobilie hinsichtlich eventueller Baumängel, Mängel an der Haustechnik und benötigter Reparaturarbeiten. Auch wertsteigernde Sachverhalte wie zum Beispiel eine neu eingebaute Heizung oder eine neue Dachbedeckung wird er in seine Bewertung einbeziehen. Auf der Basis der vorhandenen und durch die Begehung ermittelten Daten legt der Sachverständige den Verkehrswert der Immobilie fest und erstellt im Anschluss ein schriftliches Wertgutachten, das abhängig vom Auftrag nur wenige Seiten hat oder aber sehr umfangreich ist.
Für die Immobilienbewertung und die Erstellung des Wertgutachtens muss der Sachverständige die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beachten, in der die Ermittlung des Verkehrswerts bei Immobilien festgelegt wird. Die ImmoWertV regelt auch die Wertermittlungsverfahren, die der Sachverständige anwenden darf. Insbesondere handelt es sich um das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren angewandt wird, hat Einfluss auf die Gestaltung des Wertgutachtens. Bestimmte Formvorschriften hierfür gibt es allerdings nicht. In der Regel wird ein Wertgutachten für Immobilien die folgenden Angaben enthalten:
Auflistung der für die Immobilienbewertung genutzten Dokumente sowie Fotos der Immobilie
Beschreibung des Grundstücks und gegebenenfalls der Gebäude inklusive des Baujahres, der Bauweise und des aktuellen Zustands der Bausubstanz und der technischen Anlagen
Angabe des Bodenwertes, der von der zuständigen Kommune erfragt werden muss
Baukosten, die zum Zeitpunkt der Bewertung für den Neubau eines vergleichbaren Gebäudes anfallen würden
Wertverlust, der durch Abzug von Altersabschlägen von den Baukosten ermittelt wird
notwendige Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sowie die Kosten hierfür