Was passiert, wenn dem Vermieter der Untermieter nicht gefällt? Wer ist verantwortlich, wenn der Untermieter einen Schaden anrichtet oder sich nicht an die Hausordnung hält? Ein Recht auf Untervermietung wird dem Mieter nur selten im Mietvertrag zugestanden. Will der Mieter die ganze Wohnung oder auch nur einzelne Räume untervermieten, braucht er die Erlaubnis des Vermieters. Doch nur bei der Untervermietung einzelner Räume hat er gesetzlichen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters.
Diese Regeln müssen Sie bei der Untervermietung beachten:
- Keine Untervermietung ohne Erlaubnis, sonst riskieren Sie eine fristlose Kündigung. Der Vermieter muss die unerlaubte Untervermietung allerdings beweisen. Hierfür reicht aber eventuell schon das Vorhandensein eines Namensschildes des Untermieters an Tür oder Briefkasten aus. Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte beim Vermieter grundsätzlich schriftlich und unter Fristsetzung beantragt werden.
- Wurde die Erlaubnis erteilt und betrifft sie nur eine bestimmte Person, so muss der Mieter jede weitere Untervermietung neu genehmigen lassen. Wenn der Vermieter eine generelle und nicht personengebundene Berechtigung zur Untervermietung ausgesprochen hat, so muss ihm nur der Name des jeweiligen Untermieters mitgeteilt werden.
- Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, kann er dies notfalls gerichtlich durchsetzen.
- Ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung ist dann gegeben, wenn der Mieter "vernünftige und nachvollziehbare" wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe anführen kann. Solche Gründe liegen vor, wenn der Mieter nicht mehr über dieselben finanziellen Mittel wie zur Zeit des Mietvertragsabschlusses verfügt, der Ehepartner oder ein Familienmitglied aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, während einer längeren Abwesenheit, ein Lebenspartner in die Wohnung einziehen soll. Wichtig ist, dass dieses Interesse erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein darf.
Aus diesen Gründen darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern:
- Wenn die Person des Untermieters die Untervermietung für den Vermieter unzumutbar macht.
- Wenn die Wohnung durch die Untervermietung "übermäßig belegt" werden würde.