Du bist fest entschlossen und willst dein Grundstück verkaufen? Dann solltest du diesen Beitrag lesen, denn es ist einiges vorzubereiten und zu beachten. Wichtig zu wissen ist, inwiefern die Fläche bebaut werden kann und was das Grundstück wert ist. Du benötigst bestimmte Unterlagen für den Verkauf und haben als Verkäufer:in Kosten zu tragen. Schritt für Schritt führen wir dich durch den Verkaufsprozess.
Du möchtest verkaufen? Prüfe ganz einfach, wie viel deine Immobilie wert ist.
- Was muss vor dem Grundstücksverkauf erledigt werden?
- Wie ermittle ich den Wert des Grundstücks?
- Grundstückswertermittlung für die Preisbestimmung
- Welche Unterlagen werden für den Grundstücksverkauf benötigt?
- Welche Kosten entstehen beim Grundstücksverkauf?
- Steuern beim Grundstücksverkauf: Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
- Grundstück verkaufen mit Makler oder privat?
- Wer sind deine potenziellen Käufer?
- Verkauf eines Grundstücks über Bieterverfahren
- Besichtigung und Vertragsvorbereitung
- Vorgehensweise: Wie läuft ein Grundstücksverkauf ab?
- Fazit: Grundstück verkaufen – gut Vorbereitung zahlt sich aus
- FAQ: Wichtige Fragen zum Grundstücksverkauf
Für den Grundstücksverkauf brauchst du u. a. Grundbuchauszug, Flurkarte und Bebauungsplan.
Spekulationssteuer fällt innerhalb von 10 Jahren nach Kauf an – Ausnahme bei Eigennutzung bebauter Grundstücke (im Verkaufsjahr + 2 Vorjahre).
Kosten entstehen z. B. für Notar:in, Gutachten und ggf. Maklerprovision.
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Eine gute Vorbereitung beim Grundstücksverkauf ist das A und O. Als Erstes empfiehlt sich ein Blick in den Grundbuchauszug, über den du Gewissheit über Eigentumsverhältnisse erhältst. Als alleinige:r Eigentümer:in kannst du das Grundstück verkaufen, besteht eine Eigentümergemeinschaft, benötigst du die Erlaubnis der Miteigentümer:innen.
Aus dem Grundbuchauszug entnimmst du ferner Eigenschaften wie Lage und Größe des Grundstücks. Darüber hinaus findest du in ihm unter Umständen Angaben zu Belastungen und Beschränkungen wie etwa Wegerechten, die auf den Verkaufspreis Einfluss nehmen können und daher – neben vielen anderen Parametern – auch benötigt werden, um den Wert des Grundstücks zu berechnen.
Gutachter:innen nutzen unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung eines Grundstücks. Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche Grundstücke herangezogen, um einen marktüblichen Wert zu bestimmen.
Darüber hinaus kommen Verfahren wie das Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren zum Einsatz. Je nach Methode werden dabei Faktoren wie Erträge, Herstellungskosten und der Bodenwert einbezogen, um den Verkehrswert zu ermitteln. Dieser hängt maßgeblich von der Lage des Grundstücks ab.
Der Verkehrswert eines Grundstücks informiert Eigentümer:innen darüber, zu welchem Preis sich das Grundstück verkaufen lässt. Deshalb ist eine Grundstückswertermittlung ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zum Grundstücksverkauf.
Folgende Faktoren spielen bei der Bewertung eine Rolle:
- Größe, Zuschnitt, Lage
- Grundbuchstand: Eigentümerverhältnisse und Belastungen z. B. durch Wegerechte
- Eignung als Bauland: die Bodenbeschaffenheit lässt sich über ein Bodengutachten abklären
- Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit: der Flächennutzungsplan der Gemeinde gibt Auskunft darüber.
- Erschließungsstand: Wasser, Strom, Telekommunikation
- Denkmalschutz: Überprüfe, ob ein altes Gebäude auf Ihrem Grundstück unter Denkmalschutz steht.
- Altlasten: belastete Böden müssen manchmal unter hohem Kostenaufwand von Chemikalien oder auch Abfällen befreit werden.
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Für viele ist beim Kauf eines Grundstücks interessant, ob und wie sich das Grundstück bebauen lässt. Deshalb sollte vorab geklärt sein, um welche Grundstücksart es sich handelt:
- Brachland: Darunter fallen Wald- und Wiesengrundstücke sowie ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Bodenqualität entspricht oft nicht den Anforderungen eines Baugrundstücks, weshalb sich der Kauf als problematisch gestalten kann.
- Bebautes Grundstück: Ist eine Weiternutzung der Immobilie möglich und erwünscht? Wenn nicht, kann sie abgerissen werden oder steht sie unter Denkmalschutz? Je nach Käufer:in kann ein bebautes Grundstück attraktiv sein. Für Großstädte gilt das ganz besonders, denn Bauland ist Mangelwaren und neue Baugebiete werden nur selten ausgewiesen.
- Bauerwartungsland: Das Grundstück steht in absehbarer Zeit als Bauland zu Verfügung. Vermerkt ist das bereits im Flächennutzungsplan der Gemeinde, nicht aber im Bebauungsplan. Der Anschluss an die öffentliche Wasser- und Stromversorgung sowie das Straßennetz steht noch aus. Dementsprechend fällt der Verkaufspreis auch deutlich geringer aus als bei erschlossenem Bauland.
- Nicht-erschlossenes Baugrundstück: Im Bebauungsplan ist die Fläche schon rechtsverbindlich als Bauland ausgewiesen. Sie darf jedoch noch nicht bebaut werden. Der Anschluss an das Straßen- und öffentliche Verkehrsnetz steht noch aus. Der Verkaufspreis fällt geringer aus als für ein erschlossenes Baugrundstück.
- Bauland/ erschlossenes Baugrundstück: Als Magnet für zukünftige Bauherren erzielt ein solches Grundstück einen hohen Verkaufspreis. Bauland wie dieses liegt oft in einer Neubausiedlung und ist bereits an die regionale Infrastruktur angeschlossen.
Wichtig ist, dass nur Bauland, also baureifes Land, direkt nach dem Kauf mit einer Baugenehmigung bebaut werden darf. In diesem Fall ist eine Finanzierung in der Regel einfacher, da eine zeitnahe Bebauung möglich ist. Nicht-erschlossenem Bauland, auch Rohbauland genannt, fehlen die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung. Der Zeithorizont bis zur Baugenehmigung kann im Fall von Bauerwartungsland im ungünstigsten Fall Jahrzehnte betragen.
Bei der Grundstückswertermittlung werden verschiedene Unterlagen und individuelle Faktoren berücksichtigt, um den Verkehrswert zu ermitteln. Diese Vorarbeit hilft, finanzielle Einbußen zu vermeiden oder einen zu hohen Angebotspreis zu verhindern.
Im ersten Schritt kannst du dich am Bodenrichtwert orientieren. Dieser basiert auf vergangenen Verkäufen vergleichbarer Grundstücke in ähnlicher Lage und dient als grobe Marktindikation. Er stellt jedoch nicht den konkreten Bodenwert deines Grundstücks dar, sondern einen durchschnittlichen Lagewert, den Städte und Gemeinden zur Verfügung stellen.
Der tatsächliche Bodenwert kann deutlich abweichen, da individuelle Eigenschaften wie Zuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung oder Mikrolage nicht vollständig berücksichtigt werden. Abweichungen von etwa 20 % oder mehr sind daher keine Seltenheit.
Neben Lage und Größe spielt auch die Käuferzielgruppe eine wichtige Rolle. Für Bauträger kann ein Grundstück beispielsweise deutlich wertvoller sein als für Privatpersonen. Bei bebauten Grundstücken kommt zusätzlich der Immobilienwert zum Bodenwert hinzu.
Planst du den privaten Verkauf ohne Makler:in, empfiehlt sich eine professionelle Bewertung durch Sachverständige, die den regionalen Markt genau kennen. So erhältst du eine realistische Einschätzung des erzielbaren Verkaufspreises.
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Neben einem möglichen Gutachten solltest du beim Grundstücksverkauf wichtige rechtliche Unterlagen vorbereiten. Dazu zählen insbesondere der aktuelle Grundbuchauszug, die Flurkarte sowie – je nach Fall – weitere Nachweise, etwa zu Altlasten, Erschließung oder bestehenden Rechten und Belastungen.
In dieser Checkliste siehst du, welche Dokumente du für den Grundstücksverkauf benötigst – je früher du diese vorbereitest, desto schneller läuft der Kaufprozess ab:
Dokumente und Unterlagen |
Bezugsquelle |
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Flurkarte oder Liegenschaftskarte |
Katasteramt |
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Bebauungsplan |
Fachbereich Stadtentwicklung oder Bauen in der Gemeinde |
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Grundbuchauszug |
Grundbuchamt |
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Baulastenverzeichnis |
Fachbereich Stadtentwicklung oder Bauen in der Gemeinde |
Weitere notwendige Unterlagen bzw. Unterlagen, die von Fall zu Fall sinnvoll sind:
- Grundsteuerbescheid vom Finanzamt
- Altlastenauskunft
- Nachweise über die Erschließung
- Flächennutzungsplan
- Bauvoranfrage
- Vermessungsunterlagen
- Abzuleistende Grundpfandrechte
- Außen- und Luftbildaufnahmen des Grundstücks
- Exposé
Ist das Grundstück bebaut, benötigst du für den Verkauf der Immobilie zusätzliche Unterlagen wie den Energieausweis und Baupläne.
Es fallen unterschiedliche Kosten an, wenn du dein Grundstück verkaufen möchtest. Diese werden teils von dir und teils von der Person, die dein Grundstück kauft, übernommen.
Anfallende Kosten |
Kostenträger/ Höhe der Kosten |
Notarkosten |
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Grundbuchauszug |
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Grunderwerbssteuer |
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Ggf. Wertgutachten |
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Ggf. Spekulationssteuer |
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Ggf. Vorfälligkeitsentschädigung |
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Maklerprovision |
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Ggf. Bauvoranfrage |
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Ggf. Vermessungskosten |
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Ggf. Vermarktung |
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Ggf. Löschung einer Grundschuld |
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Als Verkäufer:in entstehen beim Grundstücksverkauf in der Regel Kosten für die Löschung bestehender Grundschulden als Notarkosten sowie – je nach Vereinbarung – ein Anteil an der Maklerprovision. Die Grunderwerbsteuer trägt in Deutschland üblicherweise der Käufer. Auch die Notarkosten werden meist vom Käufer übernommen, während Verkäufer:innen nur für einzelne Zusatzkosten aufkommen.
Die Höhe und Aufteilung der Maklerprovision ist bei unbebauten Grundstücken frei verhandelbar. Anders als beim Verkauf von Häusern und Wohnungen gibt es hier keine gesetzliche Pflicht zur hälftigen Teilung.
Falls du lieber privat verkaufen möchtest, kannst du auch unsere kostenlose online Immobilien- und Grundstücksbewertung in Anspruch nehmen, das für konfliktfreie Verkäufe in der Regel ausreicht. Bei Streitigkeiten im Zuge von Scheidung oder Erbschaft vor Gericht muss hingegen ein ausführliches Wertgutachten von einem:einer qualifizierten Sachverständigen erstellt werden.
Bei der Spekulationssteuer handelt es sich eigentlich um eine Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG (Einkommenssteuergesetz). Gemeint sind dabei private Verkäufe von Immobilien, Grundstücke und Wertgegenstände wie Kunst und Antiquitäten.
Die Spekulationssteuer beim Verkauf unbebauter Grundstücke wird fällig, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf des Grundstücks weniger als zehn Jahre liegen. Dann wird auf den gesamten Gewinn nach Abzug der Werbungskosten Spekulationssteuer erhoben und du kannst bis zu 42 Prozent des Gewinns oder – wenn dein Gewinn mit der Reichensteur versteuert wird – bis zu 45 Prozent verlieren.
Bei geschenkten oder geerbten Grundstücken oder Immobilien darfst du die Jahre seit der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den:die Erblasser:in mitzählen, auch wenn das Grundstück noch nicht in deinem Besitz war.
Wenn es sich um einen gewerblichen Verkauf mit Gewinnabsicht handelt, fällt die Gewerbesteuer an, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs. Dies regelt § 15 EStG.
Der Verkauf wird als gewerblich eingestuft, wenn du innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte erwirbst, herrichtest und verkaufst. In diesem Fall solltest du dich mit gewerblichem Grundstückshandel beschäftigen. Gewerblich ist der Verkauf auch, wenn das Grundstück Teil eines gewerblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ist.
Versteuert werden muss der Gewinn. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab und erhöht Ihre Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit.
Steuermindernd wirken sich alle Kosten aus, die den Gewinn reduzieren wie die Grunderwerbssteuer, Notarkosten und die Maklerprovision.
Bei einem gewerblichen Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie kann auch die Umsatzsteuer eine Rolle spielen.
Ein Grundstücksverkauf kann zeitintensiv und mit einem komplexen Verkaufsprozess verbunden sein. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit einem:einer Makler:in empfehlenswert. Du ersparst dir Aufwand und Zusatzkosten für das Wertgutachten durch eine:n Sachverständige:n, die Erstellung eines Exposés, die Vermarktung deines Grundstücks über verschiedene Kanäle ist im Leistungspaket enthalten. Er:sie übernimmt außerdem die Besichtigungen und die Kaufpreisverhandlungen. Ein:e gute:r Makler:in erkennt das Potenzial des Grundstücks und weiß, für welche Zielgruppe es infrage kommt. Oft kann der:die Makler:in einen Kaufinteressenten seines:ihres Kundenstamms für dein Grundstück begeistern.
Ob du dein Grundstück an eine Privatperson oder einen Bauträger verkaufen möchtest, kommt auf die Gegebenheiten an. Privatpersonen kaufen vor allem Grundstücke, die mit ein bis zwei Einheiten bebaut werden können. Bauträger hingegen kaufen bevorzugt große Grundstücke, die sie bebauen, um die Immobilien anschließend selbst möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen.
IIndem du dein Grundstück an die entsprechende Zielgruppe vermarktest, erhöhst du deine Chancen auf einen schnellen und lukrativen Grundstücksverkauf.
Informiere dich auch darüber, welche Infrastruktur relevant ist. Familien werden nach Schulen und Tagesstätten sowie Grünflächen in der Nähe fragen, während für Bauträger vor allem relevant ist, ob das Grundstück schnell und günstig erschlossen werden kann.
Bereite ein überzeugendes Exposé vor
Ein gutes Exposé ist auch für den Verkauf von Bauland sehr wichtig. Damit Ihr Immobilien-Exposé überzeugt, solltest du dein Grundstück auf bestmögliche Weise präsentieren.
Ein gutes Exposé ist auch für den Verkauf von Bauland sehr wichtig. Damit Ihr Immobilien-Exposé überzeugt, sollten Sie Ihr Grundstück auf bestmögliche Weise präsentieren.
Beim Verkauf eines attraktiven Grundstücks in sehr guter Lage kann das sogenannte Bieterverfahren zu einem ansprechenden Verkaufspreis verhelfen.
Der Mindestpreis im Exposé bietet die Grundlage für den Verkauf, gleichzeitig werden Kaufinteressent:innen aufgefordert, ihre Gebote einzureichen. In der Regel werden alle Interessierte über das höchste Gebot informiert. Häufig gibt es mehrere Bieterrunden, deren Anzahl jedoch nicht festgelegt ist. Ist die Nachgebotsfrist abgelaufen, kann mit dem:der Höchstbietenden, sofern nach Bonitätsprüfung nichts dagegenspricht, der notarielle Grundstücksvertrag abgeschlossen werden.
Wenn du dir die Zeit für Recherche und Behördengänge sparen willst, dann kannst du mit der Grundstücksbewertung von ImmoScout24 auch direkt online den Grundstückswert ermitteln.
- Die Wettbewerbssituation reguliert den Verkaufspreis nach oben.
- Bei mehreren Interessent:innen kommt das höchste Angebot zum Tragen.
- Das strukturierte Verfahren beschleunigt den Verkaufsprozess.
Der:die Verkäufer:in ist nicht verpflichtet, sich für das höchste Angebot zu entscheiden, genauso wenig ist das Gebot des:der Interessent:in bindend.
Das Bieterverfahren ist komplex und zeitaufwendig. Ein:e Expert:in kann für dich einschätzen, ob sich dein Grundstück dafür eignet und das Bieterverfahren für dich durchführen. Profitiere von unserem Expertenpool und lass dir eine:n Makler:in empfehlen.
Die Besichtigung kann als Einzeltermin oder als offizieller Besichtigungstermin angesetzt werden, je nach Anzahl der Interessent:innen.
Zu diesem Anlass solltest du auf Fragen zu Infrastruktur und Erschließung vorbereitet sein. Damit sich die Interessenten ein möglichst genaues Bild machen können, gibst du ihnen ein ausführliches Exposé an die Hand mit Lageplan, Wertgutachten dem städtebaulichen Vertrag sowie den Bebauungsplan und Bodengutachten.
Wenn du dich mit einem Interessenten über den Kauf geeinigt hast, muss dies in Form eines Kaufvertragsentwurfs durch eine:n Notar:in festgehalten werden. Zu diesem Termin sind Käufer:in und Verkäufer:in anwesend, um Details und Bedingungen vor Ort miteinander abzustimmen.
Steht der Vertragsentwurf, sollten ihn beide Seiten gründlich prüfen. Ein:e Notar:in steht neutral und beratend zur Seite und vermittelt gleichzeitig zwischen dir und dem:der Käufer:in. Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit, den Vertragsentwurf zusätzlich von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Ein unerlässlicher letzter Schritt vor Vertragsunterzeichnung ist, dass du die Bonität deines:deiner Käufers:in prüfst. Dazu kannst du eine Selbstauskunft anfordern oder den Dienst einer Wirtschaftsauskunftei in Anspruch nehmen. Erst wenn du sicher bist, dass der:die Käufer:in den vertraglich vereinbarte Kaufpreis zahlen kann, wird der Vertrag von beiden Vertragspartner:innen abschließend bei einem erneuten Termin im Notariat unterzeichnet.
Nach der Unterzeichnung des Vertrags sind noch einige Schritte notwendig, um den Verkauf rechtswirksam abzuschließen. Es sind die gleichen wie bei der Veräußerung eines Hauses oder einer Immobilie.
- Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch durch den:die Notar.in. Damit ist der Besitz des Grundstücks dem Käufer zugesichert.
- Der:die Notar:in trägt die Grundschuld im Grundbuch ein, falls das Grundstück fremdfinanziert wurde. Die Bank ist damit für die Laufzeit des Darlehens Miteigentümer. Der Käufer erhält einen Beleg über die Auflassung und eine Grundschuldbestellungsurkunde.
- Zahlung des Kaufpreises: Nach der Auflassungsvormerkung erhält der:die Käufer:in die Zahlungsaufforderung durch den:die Notar:in.
- Eintragung des neuen Eigentümers: Sobald die Zahlung eingegangen ist, veranlasst der:die Notarin die endgültige Eigentumsüberschreibung im Grundbuch. Der Kaufprozess ist damit abgeschlossen.
Ein Grundstück zu verkaufen ist komplexer als viele erwarten. Baurecht, Erschließung, steuerliche Folgen und die richtige Käuferzielgruppe haben großen Einfluss auf den Verkaufserfolg. Wer den Wert realistisch einschätzt, alle Unterlagen frühzeitig zusammenträgt und steuerliche Fallstricke kennt, vermeidet Verzögerungen und unnötige Preisabschläge. Eine professionelle Wertermittlung und klare Verkaufsstrategie bilden die Grundlage für einen erfolgreichen Grundstücksverkauf.
FAQ: Wichtige Fragen zum Grundstücksverkauf
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Wie erfahre ich, was mein Grundstück wert ist?
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Eine erste Orientierung liefert der Bodenrichtwert, den du mit der Grundstücksfläche multiplizierst. So erhältst du einen groben Bodenwert als Richtgröße. Der tatsächliche Wert kann jedoch je nach Lage und Eigenschaften um etwa 20 % abweichen. Für eine realistische Preisermittlung empfiehlt sich daher eine professionelle Bewertung.
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Welche Steuern fallen an, wenn ich mein Grundstück verkaufe?
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Für Verkäufer:innen ist vor allem die Spekulationssteuer relevant: Sie entfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen oder nach einer Eigennutzung (bei bebauten Grundstücken) im Verkaufsjahr und in den beiden vorangehenden Jahren. Liegt die Frist darunter, wird der Gewinn versteuert. Ein gewerblicher Verkauf kann zusätzlich Gewerbe- und Umsatzsteuer auslösen. Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer.
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Wann kann ich ein Grundstück steuerfrei verkaufen?
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Ein Verkauf ist in der Regel steuerfrei, wenn seit dem Erwerb durch Sie oder den Erblasser mehr als 10 Jahre vergangen sind – dann entfällt die Spekulationssteuer. Wird der Verkauf nicht als gewerblich eingestuft, fallen auch keine Gewerbe- oder Umsatzsteuer an. Die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer.
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Welche Kosten fallen beim Grundstücksverkauf ohne Makler an?
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Ohne Maklerprovision tragen Verkäufer:innen vor allem eigene Kosten wie die Löschung von Grundschulden, ggf. Vermessung, Gutachten oder Vermarktung. Die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer übernimmt in der Regel der Käufer. Je nach Fall können zusätzlich Steuern wie die Spekulationssteuer anfallen.
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Wie günstig darf ich mein Grundstück verkaufen?
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Grundsätzlich können Käufer und Verkäufer den Preis frei vereinbaren – es gibt keine festen Vorgaben. Liegt der Preis jedoch deutlich unter dem Marktwert, kann das Finanzamt eine Schenkungsteuer prüfen. In solchen Fällen wird der Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert als (teilweise) Schenkung gewertet. Das ist besonders bei Verkäufen innerhalb der Familie relevant.
Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
Gute Vorbereitung ist beim Grundstücksverkauf besonders wichtig, um einen marktgerechten Preis zu erzielen. Werden Baurecht, Erschließung oder mögliche Altlasten nicht frühzeitig geklärt, kann das später zu Preisabschlägen oder sogar zu einem geplatzten Kauf führen. Ebenso entscheidend ist die Frage, ob das Grundstück für Eigennutzer:innen oder für Bauträger interessant ist – davon hängen Unterlagen, Preisansatz und Verkaufsstrategie maßgeblich ab.