Die meisten dieser Urteile drehen sich mehr oder weniger um die Frage: Wer muss was bezahlen, wenn es um Schönheitsreparaturen und Modernisierung geht. Während die Modernisierungsfrage relativ eindeutig geklärt ist, sind die Schönheitsreparaturklauseln im Einzelfall oft nur noch durch die fachlich-rechtliche Unterstützung durch den örtlichen Mieterverein oder gleich einen Rechtsanwalt zu lösen.
Sind die Entscheidungen zu den Kosten für Modernisierung und Renovierung noch nachzuvollziehen, wenngleich auch bisweilen kompliziert, so verkommen die Urteile zur Farbwahlklausel, die einst eindeutig, waren zum Schildbürgerstreich. Denn die rechtlich Unterscheidung zwischen „lackierten Holzteilen“ und „farbig gestrichenen Holzteilen“, die dabei ein entscheidende Rolle spielt, kann nämlich mit dem gesunden Menschenverstand leider nicht mehr nachvollzogen werden.
Allemal interessant ist aber die wegweisende Entscheidung, dass der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung nicht mehr verjährt.