Bei der Wohnungssuche achten nur wenige darauf, ob am neuen Wohnort auch alle bisherigen Telekommunikationstechniken vorhanden sind.
Nicht immer kann der DSL-Anschluss mit umziehen. Die DSL-Technik ist noch nicht in jeder Region verfügbar. (Foto: ©iStockphoto.com/Talaj)
Nicht jede Ortschaft verfügt über DSL-Technik und entsprechende Leitungen. Hat man in der alten Wohnung einen DSL-Vertrag abgeschlossen und zieht an einen Ort um, an dem es kein DSL gibt, kann man deshalb einen abgeschlossenen DSL-Vertrag nicht außerordentlich kündigen und muss die Monatsgebühren bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit weiter bezahlen. Ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht gemäß §§ 314, 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Bundesgerichtshof kürzlich abgelehnt und an seiner Rechtsprechung diesbezüglich festgehalten.
Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund dahin gehend voraus, dass dem Kunden eine Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Bei der Abwägung, ob ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, müssen alle Umstände des Einzelfalls und die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall fiel die Entscheidung des III. Zivilsenats zugunsten der Telekommunikationsfirma aus. Denn sie hatte keinen Einfluss auf den Umzug des Kunden und daher auch nicht auf den Grund, warum der Kunde im neuen Wohnort kein DSL mehr nutzen konnte.
Ein Umzug fällt allein in den Risiko- und Verantwortungsbereich des Kunden. Weiter ist das Telekommunikationsunternehmen nicht verpflichtet, innerhalb ganz Deutschlands flächendeckend an jedem Ort entsprechende DSL-Leitungen zur Verfügung zu stellen. Es ist auch allgemein bekannt, dass bestimmte Regionen noch nicht mit DSL-Technik ausgestattet sind. Außerdem musste der Kunde gerade wegen der langen Vertragslaufzeit nur eine vergleichsweise geringe monatliche Grundgebühr bezahlen. (WEL)
(Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.11.2010, Az.: III ZR 57/10)
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Wer in Orte ohne DSL-Technik zieht, sollte bei den Umzugskosten auch mögliche Gebühren einrechnen, die er bis zum Ende des DSL-Vertrages weiter zu bezahlen hat. Will man dies vermeiden – etwa weil man weiß, dass man bald wieder umzieht –, kann man auf entsprechende Vertragsmodelle mit flexibleren Laufzeiten zurückgreifen. Allerdings sind diese dann meist mit deutlich höheren Monatsgebühren bzw. Aufpreisen verbunden.
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