Am 1. Januar 2009 trat ein neues Wohngeldgesetz in Kraft. Rund 800.000 Haushalte erhielten zusätzlich 520 Millionen Euro und etwa 200.000 Haushalte das erste Mal das staatliche Wohngeld.
Die unterschiedlichen Baualtersklassen für die Berechnung der im Wohngeldrecht maßgeblichen Höchstbeträge fallen weg. Bisher galt: Je älter das Haus war und je weniger Komfort es hatte, desto niedriger lagen die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete mit Wohngeld bezuschusst wurde. Seit 2009 gibt es nur noch eine Baualtersklasse.
Konsequenz ist, dass mit höheren Beträgen bei der zu berücksichtigenden Miete gerechnet werden kann. Es profitieren seitdem vor allem Mieter in älteren Gebäuden.
Seitdem werden auch die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße werden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Bei Einpersonenhaushalten sind es 24 Euro, bei Zweipersonenhaushalten 31 Euro und für jedes weitere Familienmitglied 6 Euro zusätzlich im Monat.
Um Wohngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als:
• Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
• Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
Das Gesamteinkommen entscheidet u.a. darüber, ob und wieviel Wohngeld gezahlt wird.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
• der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
• der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
• der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.
Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten aktuellen Wohngeldregelungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.