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Mietvertrag

Muster-Vorlage, Inhalte, Arten & Tipps für Vermieter

Auf Vermietet.de von ImmoScout24 findest du ab sofort den Mietvertragsgenerator für rechtssichere und vermieterfreundliche Mietverträge - die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis. Digital unterschrieben kann der Mietvertrag direkt versendet werden. 





Das Wichtigste in Kürze:

  • Vermieter:innen müssen den Mietvertrag nicht selbst aufsetzen, sondern können und sollten auf rechtssichere, aktuelle Online-Muster zurückgreifen.
  • Wähle die passende Art des Mietvertrags: beispielsweise Standardmietvertrag, Zeitmietvertrag, Staffel- oder Indexmietvertrag.
  • Betriebskosten, Kaution, Schönheitsreparatur – korrekte Angaben sind die Voraussetzung dafür, dass du Anspruch auf Geld und Leistung erheben kannst.
  • Achtung bei Klauseln: Werden sie nicht korrekt formuliert, verlieren sie ihre Gültigkeit. Auch veraltete Klauseln wie die Schönheitsreparatur mit starren Zeitfenstern sind nicht mehr zulässig.
  • Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.

Rechtsicher vermieten: Mietvertrag von Vermietet.de


Der Mietvertrag von ImmoScout24 durch Vermietet.de ist ausschließlich auf unseren Webseiten erhältlich. Damit stellen wir sicher, dass unseren hohen Standards gewährleistet bleiben

Die Mietverträge von Vermietet.de werden darüber hinaus regelmäßig von Rechtsexperten geprüft und sind stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.



Mietvertrag erstellen: Wie gehe ich vor?

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Eine rechtssichere und aktuelle Mietvertragsvorlage ist die Voraussetzung für einen rechtssicheren Vertrag, der deine Rechte als Vermieter:in schützt. Mit der Mietvertragsvorlage von Vermietet.de hast du eine gute Basis gelegt.

Aber auch bei den Einträgen und Ergänzungen solltest du mit Sorgfalt vorgehen. Schließlich gilt der Vertrag für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses. Unterschreiben solltest du erst, wenn du dir sicher bist.

Das Video und Erläuterung der Vertragsinhalte im nächsten Abschnitt erleichtern dir das Ausfüllen deines Mietvertrags.


Inhalt und Bestandteile eines Standard-Mietvertrags

Nur wenige Bestandteile von Mietverträgen sind verpflichtend: die Parteien des Vertrages, das Mietobjekt, die Höhe der Miete, die Dauer des Mietvertrages und der Zweck der Mietnutzung. In der Praxis bewährt hat sich ein deutlich umfassenderer Mietvertrag mit Inhalten, die dazu geeignet sind, möglichst viel Klarheit zu schaffen und damit Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Mieter und Vermieter:

Erforderlich sind Angaben zu Vermieter:in und Mieter:in des Objekts. Dazu gehören Vor- und Nachname sowie die vollständige aktuelle Anschrift. Alle volljährigen Personen, die in die Wohnung einziehen, sollten als Mieter:innen eingetragen werden.


Mietvereinbarungen:

Die Miete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete, also der reinen Gegenleistung für die Nutzung der Wohnung und den Nebenkosten. Diese werden als Betriebskostenvorauszahlung eingefordert, der monatliche zu entrichtende Betrag der Betriebskostenvorauszahlung sollte dementsprechend im Mietvertrag stehen. Auch eine Teilinklusivmiete ist möglich, dabei sind bereits Teile der Nebenkosten im Mietpreis enthalten. Experten raten von einer reinen Pauschalmiete ab, weil die finanziellen Risiken vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise beträchtlich sein können.


Mietkaution:

Vermieter:innen können von der Mietpartei eine Kaution von höchstens drei Monatskaltmieten als finanzielle Sicherheit verlangen. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag exakt vereinbart werden. Auch sollte das Zahlungsziel, also bis wann die Kautionszahlung eingegangen sein muss, vertraglich festgelegt werden. Mieter:innen haben das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB).


Betriebskosten:

In deinem Mietverhältnis relevante Betriebskosten bzw. Nebenkosten solltest du in den Mietvertrag mit dem dazugehörigen Verteilerschlüssel aufnehmen. Auf jeden Fall sollte der Vertrag zusätzlich immer einen Hinweis enthalten, dass §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) Anwendung findet und alle dort genannten Betriebskosten abgerechnet werden dürfen. Das sichert dich für den Fall ab, dass deine Aufstellung im Vertrag unvollständig ist und du sie in der Folge nicht in Rechnung stellen darfst. Lege im Vertrag eine angemessene Betriebskostenvorauszahlung fest.  
Tipp: Wusstest du schon, dass du eine übersichtliche Nebenkostenabrechnung mit nur wenigen Klicks auf Vermietet.de von ImmoScout24 erstellen kannst?


Vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung:

Der Mietvertrag enthält bestimmte Regelungen für den zulässigen Gebrauch der Wohnung. Ein Gewerbe mit Außenwirkung ist in der Regel unzulässig. Der:die Mieter:in darf lediglich ein Homeoffice in der Wohnung betreiben. Publikumsverkehr, der über die normale Wohnnutzung hinausgeht, ist unzulässig.  
Die Untervermietung der Wohnung, einzelner Räume oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte wird in den meisten Fällen durch den Vertrag ausgeschlossen. Mieter:innen müssen für den Einzelfall eine Erlaubnis des:der Vermieter:in einholen.


Hausordnung:

Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Haus und gilt für alle Mieter:innen. Das betrifft Ruhezeit und Lärm, Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Garten, Tierhaltung und vieles mehr.

Füge dem Vertrag die Hausordnung als Anhang bei. Mieter:innen erklären sich mit der Hausordnung einverstanden, wenn sie den Mietvertrag unterzeichnen.


Schönheitsreparaturen:

Grundsätzlich musst du als Vermieter:in die Kosten für Schönheitsreparaturen tragen. In einer Sonderklausel kann vereinbart werden, dass die Mieter:innen bestimmte Arbeiten wie Streichen und Tapezieren übernehmen. Halte dich auch hier genau an den vorgegebenen Text, um einen rechtlich sicheren Mietvertrag zu gewährleisten.


Mietobjekt:

Das Mietvertragsformular musst du ergänzen mit präzisen Angaben zum vermieteten Objekt. Dazu gehören Anschrift, Lage im Haus, Fläche in Quadratmeter, Zimmeranzahl. Ebenfalls erforderlich sind Angaben zu den mitvermieteten Flächen wie eine Garage, Garten oder Dachboden. Wenn du die Garage eventuell wieder kündigen möchtest, solltest du mit einem separaten Garagenmietvertrag die Garage vermieten. Wenn möbliert vermietet werden soll, dann sind auch hier gesonderte Vereinbarungen in einem Mietvertrag für möblierte Wohnungen zu treffen.


Mietbeginn:

In den Mietvertrag gehört auch das Datum Mietbeginns. In den meisten Fällen wird der 1. oder der 15. eines Monats vereinbart, um die Abrechnung zu erleichtern.


Zahlungsweise und Fälligkeit der Miete:

Wie, wann und auf welchem Konto möchtest du die Mietzahlung in Empfang nehmen? Diese Fragen müssen vertraglich beantwortet werden. Darum halte die Zahlungsweise der Miete – bar, per Überweisung oder Einzugsermächtigung – sowie den Zahlungsturnus im Vertrag fest, ebenso die Bankverbindungen der beiden Parteien. Auch wenn eine monatliche Zahlung am beliebtesten ist, sind andere Zeitabschnitte möglich. Wenn der genaue Zahlungszeitpunkt nicht anders vereinbart ist, greift § 556 b Abs. 1 BGB, wonach die Miete zu Beginn und spätestens am dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts (Monat, Quartal, Jahr) zu zahlen ist.


Kündigungsausschluss:

Mieter:in und Vermieter:in können mit einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag für eine bestimmte Frist von maximal vier Jahren auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Der Kündigungsverzicht wird gerne genutzt, wenn die Voraussetzungen für eine Befristung nicht gegeben sind. Stattdessen kann man für einen bestimmten Zeitraum das Mietverhältnis sicherstellen, erst danach kann die Wohnung ordentlich gekündigt werden.


Schlüssel:

Mieter:innen haben ein Anrecht darauf, sämtliche Schlüssel ausgehändigt zu bekommen, die zum Mietgegenstand gehören. Haus-, Wohnungs-, Briefkasten-, Keller-, Dachboden-, Garagenschlüssel gehören allesamt dazu, und zwar als doppelter Schlüsselsatz. Wird eine Wohnung von mehr als einer Person gemietet sollte jede Person, auch jedes Kind, einen Schlüsselsatz erhalten. Die Vervielfältigung von Schlüsseln ist genehmigungspflichtig. Bei nachweisbar schuldhaftem Verlust zahlt der:die Mieter:in den Austausch der Schlösser.


Kleinreparaturen:

Nenne hier zunächst, was überhaupt zu den Kleinreparaturen gehört.  Die vorgegebene Kleinreparaturklausel solltest du keinesfalls ändern oder ergänzen, da sie sonst möglicherweise rechtlich nicht mehr wirksam ist. Anzugeben ist ein maximaler Betrag pro Reparatur; rechtlich darf er 100 Euro pro Reparatur nicht übersteigen. Zudem musst du den jährlichen Maximalgesamtbetrag angeben, bis zu dem ein:e Mieter:in Kosten übernehmen muss. Als Höchstsatz gelten 8 % der Jahreskaltmiete oder 200 Euro im Jahr.


Vermieter und Mieterin schütteln sich die Hand, nach erfolgreichem Vertragsabschluss

Hinweis: Mietvertrag in schriftlicher Form

Bei der Menge der Vereinbarungen, die in einem Mietverhältnis zu treffen sind, wird schnell klar, dass die Schriftform mehr Sicherheit bietet. Unsere Empfehlung: Erstelle den Mietvertrag immer schriftlich. Dennoch, auch mündlich oder durch eine stillschweigende Übereinkunft kann ein Mietvertrag zustande kommen. Man spricht dann von konkludentem Handeln.



Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag


Wer individuelle Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag ergänzen möchte, sollte sich dabei von einem:einer  Anwalt:Anwältin beraten lassen. Es ist nämlich nicht ganz einfach, eine individuelle Vereinbarung rechtswirksam zu treffen. Bei vielen Regelungen stellt sich heraus, dass sie zum eigentlichen Vertragswerk gehören und damit bestimmte Vorgaben in der Formulierung entsprechen müssen. Ist dies nicht der Fall, können ganze Passagen unwirksam werden.

Individualvereinbarungen werden losgelöst vom Formularmietvertrag ausgehandelt und getroffen. Es genügt nicht, eine Auswahl im Formular durch Ankreuzen zu treffen oder etwas durchzustreichen. Der:die Vermieter:in muss beweisen können, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelt.

Folgendes trifft auf Individualvereinbarungen zu:

  1. die Vereinbarung wurde wirklich von den Vertragsparteien verhandelt,
  2. das Verhandlungsergebnis wurde von den Vertragsparteien gemeinsam festgelegt und
  3. die Vertragsparteien haben über das Verhandlungsergebnis eine Vereinbarung geschlossen.

Unwirksame Klauseln im Mietvertrag

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Beispiele für ungültige Klauseln bzw. individuelle Vereinbarungen sind:

Abstandszahlungsklausel, Mietminderungs-Ausschluss, Klausel gegen die Fortsetzung gekündigter Mietverhältnisse, …, Klauseln, die Tierhaltung, das Musizieren und Rauchen grundsätzlich verbieten.

Wenn du mehr wissen willst zu unwirksamen Klauseln im Mietvertrag, schau dir das Video von Fachanwältin Katharina Gründel an.



Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

Als Vermieter:in musst du die Art des Mietvertrags an das Mietobjekt und die vorgesehene Nutzung anpassen. Wähle daher immer die passende Vertragsart aus. Die Wichtigsten stellen wir dir hier vor.


Staffelmietvertrag

Im Staffelmietvertrag wird eine prozentuale Mieterhöhung vereinbart, die jährlich vollzogen wird.

Das Wirtschaftsstrafgesetz regelt, dass die Mieterhöhung nicht höher als 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen darf. Ein Kündigungsausschluss der Mietpartei ist auf maximal vier Jahre begrenzt.


Indexmietvertrag

Beim Indexmietvertrag ist die Mietpreiserhöhung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gekoppelt.

Steigen die Lebenshaltungspreise, steigt die Miete entsprechend. Ermittelt wird dieser Index jährlich vom Statistischen Bundesamt.


Unbefristeter Mietvertrag

Zeitmietverträge bilden die Ausnahme.

Die Regel sind unbefristete Mietverträge.

Diese haben so lange Bestand, bis eine der Parteien das Mietverhältnis – unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist – schriftlich beendet. Fehlt der Befristungsgrund, kann auch der Kündigungsausschluss eingesetzt werden, um eine bestimmte Mietdauer zu garantieren.

WG-Mietvertrag

Bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft (WG) ist ein WG-Mietvertrag notwendig.

Die unkomplizierte Vermietung an Studenten:innen ist für viele Mieter:innen attraktiv. Dennoch solltest du bei der Vertragsgestaltung einige Aspekte beachten. Erfahre hier mehr über den WG-Mietvertrag.


Untermietvertrag

Wer ein oder mehrere Zimmer seiner Wohnung weitervermietet, sollte einen Untermietvertrag abschließen.

Dies erfordert jedoch die ausdrückliche Zustimmung von dem:der Vermieter:in.


Befristeter Mietvertrag oder Zeitmietvertrag

Bei einem befristeten Mietvertrag steht die Dauer der Vermietung bei Vertragsabschluss bereits fest.

Ist das klar definierte Ende der Mietdauer erreicht, bedarf es keiner Kündigung mehr. Deine Mietpartei muss ausziehen. Allerdings ist die Befristung nur dann rechtswirksam, wenn ein rechtskonformer Befristungsgrund vorliegt und im Mietvertrag genannt wird. Dazu gehören Eigenbedarf und umfangreiche Sanierungsarbeiten. Während der Vertragslaufzeit kann nicht ordentlich, wohl aber außerordentlich gekündigt werden.



Gut zu wissen: Besonderheiten bei Mietverträgen

Einliegerwohnungen:

Einliegerwohnungen unterliegen besonderen Regelungen, unter anderem bezüglich der Nebenkostenabrechnung. Außerdem ist der Mieterschutz nicht so stark ausgeprägt und Mieterhöhungen sowie Kündigungen sind weniger streng geregelt. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag “Mietvertrag für Einliegerwohnungen”.

Zeitmietverträge:

Befristete Mietverträge oder Zeitmietverträge können während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Mieterhöhungen sind in der Regel ebenfalls nicht möglich.

Mietvertrag für Eigentumswohnungen:

Als Eigentümer:in einer Wohnung stehst du zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und deinen Mieter:innen. Besondere Regelungen der Eigentümergemeinschaft müssen daher im Mietvertrag berücksichtigt werden. Falls du einen Muster-Mietvertrag für die Wohnung verwendest, kann es sich lohnen, eine:n Jurist:in mit der individuellen Anpassung zu betrauen. In einem längeren Mietverhältnis können sich auch mal Gegebenheiten ändern. Hier kann ein Mietvertragsnachtrag helfen. Dieser sollte aber nicht einseitig erfolgen. Beide Vertragsparteien müssen zustimmen.


Mietvertrag: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Der Sinn und Zweck eines Mietvertrages ist es, Rechte und Pflichten von Mieter:in und Vermieter:in zu regeln, § 535 BGB. Damit ist der Mietvertrag ein sogenannter gegenseitiger Vertrag, die Vertragsparteien stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.

Kurz gesagt: Der:die Vermieter:in stellt den Wohnraum zur Verfügung, der:die Mieter:in zahlt die vereinbarte Miete.

Zu den Pfichten des:der Mieters:Mieterin gehören:

  • die vereinbarte Miete zahlen
  • Informationspflicht: vor Beginn des Mietverhältnisses muss er:sie bestimmte Informationen über sich selbst offenlegen, z.B. Insolvenz oder Arbeitslosigkeit.
  • die Mietsache pfleglich zu behandeln und die Schlüssel sicher zu verwahren.
  • auf Wunsch, dem:der Vermieter:in eine Besichtigung der Wohnung zu gewähren

Zu den Pflichten des:der Vermieter:in gehören:

  • die Mietsache dem:der Mieter:in zu überlassen.
  • die Mietsache instand zu halten, sodass sie vertragsgemäß genutzt werden kann.
  • zu handeln, wenn Lärmbelästigung, Störung des Hausfriedens oder Vermeidung von Gefahrenquellen wie bspw. defekte Elektrik vorliegen
  • Informationspflicht: er:sie muss eine:n potenziellen Mieter:in informieren, wenn Umstände eintreten, die ausschlaggebend für das Mietverhältnis sein können wie beispielsweise eine Zwangsversteigerung.

Häufige Konfliktthemen bei der Vermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Mietparteien.

Diese betrifft in der Regel folgende Themen:

Der Mietvertrag sollte Rechtsstreitigkeiten verhindern durch klare und rechtsgültige Regelungen. Kommt es doch zur Auseinandersetzung, sollte der Mietvertrag im Idealfall ausreichend Beweiskraft und Rechtsgültigkeit besitzen, um den Streit schnell beizulegen. Halte dich darum unbedingt an rechtlich korrekte Mietvertragsformulare und handhabe individuelle Zusatzregelungen mit Vorsicht. Im schlimmsten Fall sind diese nämlich ungültig. Eine Beratung von einem:einer Fachanwältin:Fachanwalt kann sich daher von Fall zu Fall lohnen.

Tipps für Vermieter und Mieter

Der Mietvertrag dient dazu, das Mietverhältnis mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten zu fixieren. Dabei darf man nicht vergessen, dass die einfließen Daten, Fakten und Inhalte vorher erarbeitet werden müssen.

Die Voraussetzung für einen gelungenen Vertragsabschluss ist der Vermietung an eine:n passenden Mieter:in.
Wie findet man einen passenden Mieter?

Der Mietpreis sollte nicht zu hoch sein, um ständige Mieterwechsel zu vermeiden und übertrieben anspruchsvolle Mieter:innen anzuziehen. Er sollte auch nicht zu niedrig sein, weil der Ansturm der Interessent:innen zu groß wäre und du zu wenig Budget erwirtschaften würdest, um die Instandhaltung zu gewährleisten.
Wie legt man einen fairen Mietpreis fest?

Wohnungsübergabeprotokoll: Worauf muss ich bei der Übergabe der Wohnung achten? Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Auszug und Einzug. Damit ist es ein Beleg für dich, falls der:die Mieter:in Schäden verursacht hat oder du deiner Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen bist.


Kündigung des Mietvertrags

Willst du eine frühzeitige Kündigung vermeiden, kannst du für maximal vier Jahre einen Kündigungsverzicht vereinbaren. Auch befristete Mietverträge und Mietverträge auf Lebenszeit können nicht ordentlich gekündigt werden.

Als Vermieter:in kannst du nur wegen Eigenbedarf und wirtschaftlicher Verwertung mit berechtigtem Interesse ordentlich kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, muss den Kündigungsgrund enthalten und deine Unterschrift. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Dauer des Mietverhältnisses drei, sechs oder neun Monaten. Für Mieter:innen sind es immer drei Monate. Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses setzt voraus, dass Mieter:innen ihre Pflichten grob verletzt und trotz Abmahnung weiter nicht beachtet haben.


Mehr Informationen erhältst du in unserem Beitrag Mietvertrag kündigen.


Mietvertrags-Muster als PDF zum Downloaden


Du willst dir einen einfachen Mietvertrag einfach einmal ansehen? Dann nutze gerne unsere kostenlose Mietvertrags-Vorlage als PDF als Anschauungsmaterial. Allerdings sind hier lediglich die verpflichtenden Elemente enthalten. Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, solltest du unbedingt auf einen umfangreichen Mietvertrag zurückgreifen. Besuchen hierfür VermietenPlus und entdecke unsere Vorlagen.


Hier ein einfaches Mietvertrag-Muster für Vermietungen:



Mietvertrag

MIETVERTRAG 
ZWISCHEN 
 
Vor- und Nachname Vermieter:in 
Straße und Hausnummer 
PLZ Ort 
Telefonnummer 
ALS VERMIETER:IN 
 

UND

Vor- und Nachname Mieter:in 
Straße und Hausnummer 
PLZ Ort 
Telefonnummer 
ALS MIETER:IN

 

Dieser Vertrag regelt die Miete der __m² großen __-Zimmer-Wohnung in ____ [Adresse der Mietsache] zwischen dem:der Vermieter:in ___ [Name Vermieter:in] und dem:der Mieter:in ___ [Name Mieter:in]. 
Folgende Räumlichkeiten sind im Mietpreis inbegriffen: KDB mit Einbauküche, Garage, Keller, Dachboden, Parkplatz.

Unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kann das oben genannte Mietobjekt gekündigt werden. 

Das Mietverhältnis beginnt am __.__.20__ . Zu diesem Zeitpunkt werden dem:der Mieter:in __ Schlüssel übergeben. 
Die Warmmiete beträgt ____,__ Euro monatlich (__,__ Euro Kaltmiete und __,__ Euro Betriebskostenvorauszahlung). Die Betriebskosten entnimmt die Mietpartei dem Anhang des vorliegenden Mietvertrags. Vor Mietbeginn ist eine Kaution von ____,__ Euro fällig. Gemäß § 556b BGB ist die Miete zu Beginn des Zeitabschnitts und spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu bezahlen, nach denen sie bemessen ist.

Mit der Unterschrift sichert der:die Mieter:in zu, sich an die herrschende Hausordnung zu halten, die im Anhang angefügt ist. 

Die Miete wird dem:der Vermieter:in auf folgendes Konto überwiesen: 
IBAN: _______ 
BIC: _____

Ort, Datum 

_______ [handschriftliche Unterschrift Vermieter:in] 
_______ [handschriftliche Unterschrift Mieter:in]

 

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FAQ: Häufige Fragen zum Mietvertrag

Woher bekomme ich ein Mietvertrag-Formular?

Ein Mietvertrags-Formular ist oftmals kostenfrei erhältlich. Du kannst es einfach als PDF downloaden. Die Investition einiger Euro ist jedoch empfehlenswert, weil Anbieter wie Vermietervereine oder ImmoScout24 ihre Mietverträge engmaschig überprüfen und stets im Sinne der deutschen Rechtsprechung aktuell halten.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Mietvertrag erstelle?

Das Deutsche Mietrecht entscheidet oft zugunsten der Mieter:innen. Als Vermieter:in solltest du daher deine eingeschränkten Möglichkeiten nutzen und einen rechtssicheren und vermieterfreundlichen Mietvertrag einsetzen.

Wie schreibe ich einen einfachen Mietvertrag?

Es ist empfehlenswert, sich an eine rechtssichere Vorlage für den Mietvertrag von einem bekannten Anbieter zu halten. Hier kannst du sicher sein, dass der Inhalt konform ist mit der aktuellen deutschen Rechtsprechung.

Welcher Mietvertrag ist für den Vermieter am besten?

In erster Linie sollte dein Mietvertrag vermieterfreundlich sein und korrekte Regelungen zu konfliktanfälligen Themen enthalten. Diese sind Nebenkostenabrechnung, Kündigung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen. Wer die Mieterhöhung gleich fest eintakten möchte, kann auf einen Staffelmietvertrag zurückgreifen.

Wie kann ich sicherstellen, dass der Mietvertrag rechtssicher ist?

Wähle einen Anbieter mit großer Expertise im Mietrecht. So kannst du sicher sein, ein aktuelles, rechtssicheres Dokument zu erhalten. Vorsicht bei individuellen Zusatzvereinbarungen, sie können ganze Passagen oder Themenbereiche des Mietvertrags ungültig machen. Bei Unsicherheiten solltest du eine:n Fachanwalt:Fachanwältin für Mietrecht hinzuziehen.

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seit 04.01.2024
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