Wenn Sie während eines laufenden Mietverhältnisses Änderungen am Mietvertrag vornehmen möchten, ist das unter Zustimmung beider Parteien grundsätzlich möglich. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche wichtigen Regelungen zum Mietvertragsnachtrag Sie beachten sollten. Außerdem erhalten Sie ein Muster für die Änderung.
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Der Mietvertrag ist nur dann wirksam, wenn er einvernehmlich erfolgt.
Der Nachtrag ist bei bestimmten Themen auch formlos wirksam, jedoch sollten Sie aus Sicherheitsgründen auf die korrekte Schriftform bestehen.
Sollten Sie die Schriftform nicht einhalten oder Formfehler bei der Änderung begehen, kann der Mieter eine ordentliche Kündigung aussprechen.
Achten Sie darauf, sich in einem formgerechten Mietvertragsnachtrag lückenlos auf alle vertraglichen Vereinbarungen zu beziehen.
Grundsätzlich ist es möglich, im Rahmen der Vertragsfreiheit individuelle Mietverträge abzuschließen und bereits getroffene Regelungen zu ändern oder zu ergänzen. Diese müssen selbstverständlich den geltenden Gesetzen entsprechen. Wichtig ist, dass Sie den Mietvertrag nicht einseitig verändern dürfen. Jede Vertragsänderung bedarf der Zustimmung beider Parteien. Als Vermieter dürfen Sie von Ihrem Mieter nur in Ausnahmesituationen verlangen, dass dieser sich mit Änderungsvorschlägen einverstanden erklärt. Eine Ausnahme ist die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß §558 des BGB.
Der Mietvertragsnachtrag muss nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen. Nur für größere Änderungen ist die Schriftform vorgeschrieben. Laut §550 des BGB unterliegen die folgenden Änderungen im Mietvertrag der Schriftformerfordernis:
Erhöhung oder Herabsetzung der Miete um mehr als 10 Prozent
wesentliche Erweiterung oder Reduzierung der Mietfläche
Änderung der Vertragslaufzeit
Einräumung einer Verlängerungsoption
nachträglicher Kündigungsverzicht
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Untervermietung
Veränderung der Zahlungsweise für den Mietzins, etwa die Umstellung von quartalsweiser auf monatliche Zahlung
Hingegen unterliegen Mietaufhebungsverträge und Vereinbarungen ohne mietrechtlichen Charakter nicht der Pflicht zur Schriftform. Dennoch empfehlen wir Ihnen, immer einen offiziellen, schriftlichen und von beiden Parteien unterzeichneten Mietvertragsnachtrag zu wählen. Bei formlosen Mitvertragsnachträgen laufen Sie nämlich Gefahr, dass das Mietverhältnis frühzeitig gekündigt werden kann.
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Um im Mietvertragsnachtrag vielfältige Inhalte korrekt zu regeln, sollten Sie ihn mit der gleichen Seriosität wie den Ursprungsmietvertrag behandeln. Für die Wahrung der Schriftform ist die Eingangsformel zum Beispiel entscheidend. Nutzen Sie dieses Muster für einen Mietsvertragsnachtrag, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Den Gegenstand der Änderung können Sie dabei natürlich nach Bedarf abändern:
Nachtrag zum Mietvertrag vom (Datum des Ursprungsmietvertrags)
sowie dem 1./2./3./… Nachtrag vom (jeweiliges Datum des Nachtrags)
Zwischen Vermieter (Name und Adresse) und Mieter (Name und Adresse)
Präambel
Die Vertragsparteien haben am … einen Mietvertrag über (genaue Bezeichnung der Wohnung) geschlossen. Dieser Mietvertrag wurde bereits durch die folgenden Nachträge ergänzt bzw. abgeändert: 1. Nachtrag vom …, 2. Nachtrag vom … sowie 3. Nachtrag vom……… . Auf diese Vereinbarungen wird Bezug genommen. Die Regelungen des Mietvertrags, des 1. Nachtrags sowie des 2. und 3. Nachtrags gelten in vollem Umfang unverändert fort. Sie werden allerdings um die nachfolgende Vereinbarung ergänzt:
Der Mieter ist berechtigt, dem Vermieter einen Ersatzmieter zu stellen, den der Vermieter akzeptieren muss, soweit in dessen Person kein wichtiger Grund (z.B. Zahlungsunfähigkeit) zur Ablehnung gegeben ist.
________________, den __________________________
__________________ ___________________
Mieter(in) Vermieter(in)
Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Musterformulare und Downloadangebote kann nicht übernommen werden.
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