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Laden mieten, kaufen oder pachten

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Das Ladenlokal als Gewerbeimmobilie

Als Ladenlokal bezeichnet man eine Einzelhandelsfläche, die sowohl als reine Gewerbefläche als auch als Mischform aus Gewerbe- und Wohnfläche erworben werden kann. Ein Laden kann auch in ein Wohnhaus integriert sein.

Dabei ist für Gewerbetreibende zu beachten, dass für Gewerbeflächen andere Pacht- oder Mietverträge gelten als für private Wohnräume. Gewerberäume unterscheiden sich von privatem Wohnraum vor allem durch einen umfangreicheren vertraglichen Spielraum, der den jeweiligen Ansprüchen des Gewerbetreibenden gerecht werden muss. Schließen zwei Parteien einen Gewerbemietvertrag ab, kann er somit in der Regel relativ frei gestaltet werden. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht kann das soziale Mietrecht hier nicht angewendet werden. Bevor Unternehmer ein Ladenlokal mieten, müssen die Vertragskonditionen genau geprüft werden.

Ladenlokal kaufen oder mieten - Warum Planung wichtig ist

Bereits in der Planungsphase ihrer Selbständigkeit müssen Existenzgründer zahlreiche wichtige Kriterien berücksichtigen. Im Vorfeld muss eine Objektbewertung erfolgen. Hilfreich bei der Einschätzung des Immobilienwertes ist die Meinung eines Immobilienmaklers, der über die notwendige Erfahrung verfügt. Er liefert ebenfalls Unterstützung bei der Beratung in Designfragen, bei der Entwicklung von Strategien und der Erfolgskontrolle sowie bei möglicherweise erforderlichen Umbauten oder Sanierungsmaßnahmen.

Vor Anmietung oder Kauf eines Ladenlokals müssen Existenzgründer ihre unternehmerischen Ziele klar definieren. Der Flächenbedarf muss auf längere Sicht kalkuliert werden und im Verhältnis zur Umsatzhöhe stehen. Zudem muss die Infrastruktur in die Planung einbezogen werden: So spielen Parkmöglichkeiten oder die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr beim Mieten eines Ladenlokals eine wichtige Rolle.

Welche speziellen Vertragsklauseln sind bei der Anmietung zu berücksichtigen?

Das Mietrecht für Gewerbeimmobilien findet sich in den §§ 577a bis 580a BGB. Wer ein Ladenlokal mieten will, muss die wesentlichen Vertragsbestandteile klären. Zunächst muss das Mietobjekt selbst – gegebenenfalls mitsamt Garage, Keller oder Lagerräumen – definiert werden. Der Mieter muss zudem den Mietzweck angeben, d. h. wozu er das Ladenlokal nutzen will. Im Vertrag muss auch die Mietdauer festgelegt werden, d. h. ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt oder die Option einer Verlängerung besteht. Auch der Mietzins muss definiert werden, etwa eine Umsatzmiete, eine Festmiete oder eine Staffelmiete. Für Mietverträge, die eine Laufzeit von über einem Jahr haben, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Achten sollten Mieter eines Ladenlokals vor allem auf eine Konkurrenzschutz-Klausel und Möglichkeiten zur werbewirksamen Anbringung von Reklameschildern. Oftmals müssen eigens dafür baurechtliche Genehmigungen eingeholt werden.

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