Sich auf das Widerrufsrecht zu berufen, ist eine gute Möglichkeit, um kostengünstig aus einem nicht mehr erwünschten Vertrag herauszukommen.

Im Bereich der Immobilienfinanzierung fällt dabei immer wieder das Schlagwort „Widerrufsjoker“. Was sich dahinter verbirgt, ob Sie Ihren Vertrag für ein Anschlussdarlehen auch nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist auflösen können und welche Herausforderungen mit einem Widerruf der Anschlussfinanzierung einhergehen, erfahren Sie hier.

Anschlussfinanzierung Widerruf

Widerruf, Widerrufsbelehrung und Anschlussfinanzierung

Im Normalfall gilt für Verträge jeglicher Art ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser zwei Wochen kann der Vertragsabschluss widerrufen werden, ohne das Kosten entstehen. Ist diese Frist verstrichen, muss der Vertrag gekündigt werden – unter Berücksichtigung aller damit verbunden Fristen und Kosten.

Im Rahmen eines BGH-Urteils wurden formale Fehler bei den Widerrufsklauseln zahlreicher Immobilienkredite gerügt – darunter fallen auch die Anschlussfinanzierung. Viele Banken haben versäumt, ihre Kunden ausreichend über ihr Widerrufsrecht zu belehren und haben ungültige Klauseln in den Kreditverträgen. Daraus ergibt sich für die betroffenen Kreditnehmer der sogenannte Widerrufsjoker.

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Gut zu wissen

Durch eine nicht rechtmäßige Widerrufsbelehrung gilt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht.

Widerrufsjoker Anschlussfinanzierung

Widerrufsjoker bei der Anschlussfinanzierung: Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass Sie als Kreditnehmer den Vertrag auch dann widerrufen können, wenn er schon einige Zeit läuft. Dieser Widerrufsjoker ist dann von Vorteil, wenn Sie eine Anschlussfinanzierung mit schlechten Konditionen durch ein günstigeres Darlehen ablösen möchten, bevor die Sollzinsbindung abgelaufen ist.

Normalerweise geht das nur in Form einer Kündigung, die eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge hat. Durch diese Entschädigung wird der finanzielle Vorteil, der durch den Darlehenswechsel entsteht, oftmals direkt wieder aufgehoben.

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Tipp

Auch Kreditnehmer, die nicht umschulden, sondern lediglich das Anschlussdarlehen vorzeitig tilgen möchten (beispielsweise, wenn im Falle einer Erbschaft), können durch die Nutzung des Widerrufsjokers die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden.

So klappt der Widerruf beim Anschlussdarlehen

Wer jetzt jedoch übereilig seinen Kreditvertrag widerruft, kann schnell vor großen Problemen stehen. Deshalb sollte der Einsatz des Widerrufs genau geplant sein. Folgendermaßen lässt sich dabei vorgehen:

  • Als erstes hilft ein Blick auf das Vertragsdatum. Das „ewige Widerrufsrecht“ wurde vom Gesetzgeber abgeschafft. Das bedeutet, dass Verträge, die vor dem 10. Juni 2016 abgeschlossen wurden, auch bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht widerrufen werden können. 
  • Haben Sie Ihre Anschlussfinanzierung nach diesem Datum aufgenommen, besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Sie vom Widerrufsjoker profitieren können. Und die Chancen stehen gut: Vermutlich sind mehr als 50% der Baufinanzierungen fehlerhaft. Bei Verträgen, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, haben Sie ein Jahr und 14 Tage Zeit, um Ihr Widerrufsrecht aufgrund einer falschen Klausel zu nutzen.
  • Wenn Sie denken, dass Ihr Vertrag möglicherweise eine fehlerhafte Widerrufsklausel enthält, sollten Sie sich die Unterstützung eines Fachanwalts holen. Er kann beurteilen, ob der Widerrufsjoker in Ihrem Fall wirksam ist. Manche Anwälte bieten auch eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Chancen an und verlangen erst ein Honorar, wenn Sie den Widerruf tatsächlich durchführen möchten.
  • Auch ein berechtigter Widerruf wird von den Banken oftmals mit einem einfachen Standardschreiben abgelehnt, da die Kreditinstitute hoffen, dass die Darlehensnehmer daraufhin Ruhe geben und den Kredit weiterlaufen lassen. Ein Anwalt hilft Ihnen auch im Falle einer Ablehnung des Widerrufs und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
  • Weigert sich die Bank weiterhin, den Widerruf zu akzeptieren, können Sie vor Gericht klagen. Hierbei sollten Sie allerdings die möglichen Verfahrenskosten im Auge behalten. Verlieren Sie vor Gericht, müssen Sie Ihre Anwaltskosten und die Kosten der Gegenseite übernehmen – und das kann je nach Streitwert beziehungsweise Darlehenssumme richtig teuer werden. Klagen Sie also nur, wenn Sie und Ihr Anwalt sich sicher sind, dass Sie auch gewinnen werden.

Neben allen rechtlichen Aspekten müssen Sie sich auch um Ihr neues Anschlussdarlehen kümmern. Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs muss die Restschuld bei der Bank innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.

Das neue Anschlussdarlehen muss also rechtzeitig beantragt, genehmigt und ausgezahlt werden, damit hier keine Lücke entsteht. Da es allerdings schwer abzuschätzen ist, ob und wann die aktuelle Bank den Widerruf akzeptiert, ist das Timing der Anschlussfinanzierung eines der größten Probleme bei der Nutzung des Widerrufsjokers.



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Tipp:

Eine Lösung für das unberechenbare Timing beim Widerruf kann ein flexibles Forward-Darlehen sein. Anders als beim „klassischen“ Forward-Darlehen können Sie bereits vor Ablauf der vereinbarten Forward-Phase die Auszahlung veranlassen. So können Sie spontan reagieren, wenn die Bank Ihrem Widerruf zustimmt. Sollte der Widerruf keinen Erfolg haben, kann das Forward-Darlehen für eine eventuelle weitere Finanzierungsrunde genutzt werden.

Widerruf beim Forward-Darlehen: Wann muss ich es nicht aufnehmen?

Beim Forward-Darlehen gelten hinsichtlich des Widerrufsrechts die gleichen Regeln wie bei anderen Formen des Anschlussdarlehens. Wer das Forward-Darlehen vorzeitig kündigen möchte, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. 

Soll das Darlehen erst gar nicht ausgezahlt werden, das heißt vor Ablauf der Forward-Phase gekündigt werden, wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig.

Auch bei einem Forward-Darlehen kann sich die Prüfung des Vertrags also lohnen, um kostengünstig mithilfe des Widerrufsjokers zu einem anderen Kreditanbieter zu wechseln.


Wann lohnt sich der Widerrufsjoker bei einer Anschlussfinanzierung?

Auch wenn der Wechsel zu einem Anschlussdarlehen mit niedrigerem Zinssatz verlockend erscheint, gibt es Situationen, in denen Sie auf die Nutzung des Widerrufsjokers nicht lohnt.

Wie beispielsweise wenn man:

  • arbeitslos ist,
  • einen neuen Job angefangen hat,
  • sich vor Kurzem selbstständig gemacht hat
  • oder über ein geringeres Einkommen als zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme verfügt.

Daher sollten Sie sich genau überlegen, ob sich der Einsatz des Widerrufs und eine Umschuldung wirklich lohnen. Aufgrund Ihrer beruflichen und finanziellen Lage werden Ihnen die meisten Banken in den genannten Situationen eine schlechtere Bonität zusprechen.

Doch es gibt auch Fälle, bei denen der Widerruf eines Anschlussdarlehens auf jeden Fall lohnt. Vor allem, wenn kurzfristig frisches Kapital zur Eigenfinanzierung einer Immobilie vorhanden ist (z.B. durch Erbschaft, Verkauf einer anderen Immobilie, etc.), kann so das Darlehen abgelöst werden ohne, dass weitere Zusatzkosten auf einen zukommen.


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