Die Vermietung einer Wohnung kann eine lohnende Einnahmequelle sein. Aber wie kann man sicherstellen, dass man das Beste aus dieser Investition herausholt? Eine Möglichkeit, die immer beliebter wird, ist die Vermietung einer möblierten Wohnung. In diesem Artikel werden wir die Vorteile einer möblierten Vermietung untersuchen und dir einige nützliche Tipps geben, wie du die möblierte Wohnung erfolgreich vermieten kannst.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Vorteile durch das Vermieten möblierter Wohnungen: Hohe Nachfrage, hohe Renditen und wenig Risiko durch befristete Verträge 

  • Der Möbelzuschlag kann über das Berliner oder das Hamburger Modell berechnet werden und liegt bei knapp zwölf Prozent.

  • Ein normaler Mietvertrag mit dem Zusatz, dass es sich um eine möblierte Wohnung sowie eine Inventarliste mit Fotos der Möbelstücke dienen als Rechtsgrundlage.

  • Bis 800 Euro der Möbelbeschaffung können sofort als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, Kosten darüber hinaus sowie auch Reparaturkosten werden linear abgeschrieben.

  • Die richtigen Mieter:innen für deine Immobilie zu finden, ist die Basis für ein langfristiges und stabiles Mietverhältnis. Jetzt Anzeige inserieren bei ImmoScout24 – schon ab 0€

Marktentwicklung für möblierten Wohnraum

Die Mieten von möblierten Wohnungen befinden sich auf einem Rekordhoch und die Nachfrage ebenso. Ganz besonders gilt das für Städte, die durch große internationale Firmen oder Universitäten einen hohen Bedarf an möbliertem Wohnraum haben. Der Trend hin zu flexiblem, temporärem Wohnen und weg von physischem Besitz trägt überdies bei jungen Erwachsenen zur starken Nachfrage nach möbliertem Wohnraum bei.


Möbliertes Schlafzimmer einer Mietwohnung

Die Vorteile für die Mieter:innen liegen auf der Hand:

Mit wenig Gepäck ist die möblierte Wohnung bezogen und sollte der Aufenthalt in der neuen Stadt ein kurzer bleiben, ist der Auszug ebenso schnell vollzogen. Ganz ohne teure Möbel und unverhältnismäßig viel Aufwand. Doch was bedeutet das für dich als Vermieter:in?

Möblierung und Ausstattung

Auch wenn es keine rechtlichen Bestimmungen darüber gibt, was möbliertes Wohnen bedeutet, Bett und Tisch reichen nicht aus. 

Erforderlich sind hier alle Möbelstücke des täglichen Bedarfs, sodass sich der Nutzwert der Wohnung deutlich erhöht:

  • Bett
  • Schrank oder Kommode
  • Tisch und Stühle
  • Garderobe
  • Sitzgruppe im Wohnzimmer oder Sofa
  • Waschmaschine
  • Einbauküche

Wohnung mit Einbauküche

Dazu kommen Heimtextilien und Beleuchtung: 

  • Lampen
  • Teppich
  • Bettwäsche
  • Gardinen

Soll die Wohnung bezugsfertig sein, damit der:die Mieter:in nur noch mit dem Koffer anzureisen braucht, sind weitere Ausstattungselemente einzuplanen:

  • Geschirr, Besteck, Küchenhandtücher
  • Bettwäsche und Handtücher
  • Dekorationen
  • W-Lan
hint
Achtung!

Mit einer bezugsfertigen Wohnung bewegst du dich in Richtung Gewerbe. Kommen Servicedienstleistungen wie Reinigungsdienst oder andere hotelähnliche Services hinzu, kann dich das Finanzamt als Gewerbetreibende:r einstufen und eine Gewerbesteuererklärung nach § 15 EStG von dir einfordern.

Welche Vorteile hat möbliertes Vermieten?

Der:die Mieter:in erspart sich Möbel- und Umzugskosten und profitiert von Bequemlichkeit und Komfort. Aber auch die Vermieterseite genießt Vorteile:

  • Sichere Mieteinnahmen:
    Der Arbeitgeber bezuschusst seine kostbaren Fachkräfte häufig. Damit hast du als Vermieter:in eine sichere Einkommensquelle. Selbst in weniger guten Lagen oder bei Wohnungen mit ungünstigen Schnitten, kannst du gut zahlende Mieter:innen finden, weil die Möblierung der entscheidende Faktor ist.
  • Höhere Mieteinnahmen:
    Eine möblierte Wohnung bietet die Möglichkeit, höhere Mietpreise zu verlangen. Die Mieter sind bereit, einen höheren Preis für die Bequemlichkeit und den Komfort zu zahlen, den möblierte Wohnungen bieten. Dies kann deine Rendite als Vermieter:in erheblich steigern.
  • Größere Flexibilität:
    Möblierte Wohnung, insbesondere mit bezugsfertiger Ausstattung, sind für Kurzzeitvermietungen gedacht. Dadurch legst du dich nicht fest und kannst die Wohnung schneller wieder vermieten, gegebenenfalls auch den Mietzins anzupassen oder selbst einziehen.
  • Weniger Abnutzung:
    Möblierte Wohnungen werden erfahrungsgemäß weniger intensiv genutzt. Die Mieter:innen halten sich häufig nur werktags nach der Arbeit dort auf und die Möblierung nutzt sich weniger schnell ab.

Wo Licht, da auch Schatten: natürlich ist das Vermieten möblierter Wohnungen mit mehr Aufwand verbunden. Es beginnt mit der Einrichtung, die du beschaffen musst, Instandhaltungsarbeiten und Mieterwechsel mit höherer Frequenz als bei unmöblierten Wohnungen. Sorgfalt erfordert auch eine Bestandsliste der Einrichtung, idealerweise mit Fotos, um den Zustand der Möbel festzuhalten und ein präzises und detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll. Die passenden Versicherungen solltest du und dein:e Mieter:in ebenfalls abschließen, um das Inventar abzusichern.

Vermarktung und Zielgruppe

Die Zielgruppenansprache fängt bei möblierten Wohnungen bereits mit dem Stil der Einrichtung an. Um möglichst viele Menschen anzusprechen mit den Fotos der Wohnungsanzeige, sollte die Wahl der Einrichtung zeitlos, hell und freundlich sein. Je nach Zielgruppe muss die Möblierung die erforderlichen Funktionen erfüllen. Eine Familie benötigt einen großen Esstisch, ein Berufstätiger einen Schreibtisch und WLAN, um vom Homeoffice aus zu arbeiten.


Paar in möblierter Wohnung

Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du in der Anzeige klar kommunizieren, dass es sich um möbliertes Wohnen handelt. Der deutlich höhere Mietpreis würde deine Mietinteressent:innen abschrecken. Aussagekräftige Fotos, eine vollständige Beschreibung und ein genauer Grundriss helfen, den:die passende Mieter:in anzusprechen.


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Der Möblierungszuschlag als „Möbelmiete“

Der Aufpreis für möblierte Wohnungen, auch bekannt als „Möblierungszuschlag“, kann auf zwei Arten berechnet werden, die beide den Zeitwert der Möblierung zum Zeitpunkt des Mietvertrags berücksichtigen.

Im Berliner Modell beträgt der Zuschlag zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses. Die Berechnung basiert auf einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von in zehn Jahren.

Möblierungszuschlag nach dem Berliner Modell

Beispiel:

Bei einem Neuwert der Möbel von 6.000 € zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, einer Abschreibung von zehn Prozent der Möblierungskosten und einer Verzinsung von zwei Prozent ergibt sich folgende Berechnung:

Taschenrechner Illustration

Anschaffungspreis des Mobiliars: 6.000 €

Berechnung des Zuschlags im ersten Jahr:

6.000 € ÷ 10  10  2 % = 120 €

Berechnung des Zuschlags im zweiten Jahr:

6.000 € ÷ 10  2 % = 108 €

Möblierungszuschlag nach dem Hamburger Modell

Beim Hamburger Modell hingegen darf die Abschreibung nur über maximal sieben Jahre erfolgen, höchstens 15 Prozent dürfen abgeschrieben werden. Außerdem muss ab dem zweiten Abschreibungsjahr ein jährlicher Werteverlust von 10 Prozent angesetzt werden.

Taschenrechner Icon

Beispiel

Berechnung des Zuschlags im ersten Jahr:

Anschaffungspreis des Mobiliars: 6.000 €

Kapitalverzinsung (z.B. 12 %) = 720 €

+ Abschreibung (z.B. 15 %) = 900 €

∑ Gesamtbetrag = 1.620 €

→ Zuschlag ÷ mtl. = 1620 € ÷ 12 Monate = 135 €
 

Berechnung des Zuschlags im zweiten Jahr

Zeitwert: 5.400 € (da 10% Wertverlust pro Jahr)

Kapitalverzinsung (z.B. 12 %) = 648 €

+ Abschreibung (z.B. 15 %) = 810 €

∑ Gesamtbetrag = 1.458 €

→ Zuschlag ÷ mtl. = 1620 € ÷ 12 Monate = 121,50€

Fazit: Das Hamburger Modell ist für Vermieter:innen kostengünstiger.

tipp
Berechnungsgrundlage offenlegen?

Es ist nicht erforderlich, dass Vermieter:innen die Berechnungsgrundlage den Mieter:innen gegenüber offenlegen.

Rechtliches zur möblierten Vermietung

Als Mietvertrag für möblierte Wohnungen kannst du einen herkömmlichen Vertrag als Vorlage verwenden, aber du solltest angeben, dass die Wohnung möbliert ist. Da sie dem:der Mieter:in einen größeren Nutzen bietet, kannst du auch eine höhere Miete verlangen als für eine leere Wohnung: Du kannst knapp zwölf Prozent mehr für die Miete veranschlagen, selbst bei geltender Mietpreisbremse der möblierten Wohnung. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich nicht von denen unmöblierter Wohnungen.

In bestimmten Ausnahmefällen ist gemäß § 575 BGB auch ein Zeitmietvertrag möglich. Diese müssen den Mieter:innen mitgeteilt werden und Vertragsinhalt sein, da die Befristung anderenfalls nicht gültig ist. Rechtlich anerkannte Befristungsgründe sind:

  • Eigenbedarf
  • umfangreiche Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen (Wohnung vorübergehend unbewohnbar)
  • Vermietung an zu Dienstleistungen verpflichtete Personen  

Ohne Begründung kommen Wohnungen aus, die der Definition nach „für den vorübergehenden Gebrauch“ gedacht sind, wie Ferienwohnungen und Monteurunterkünfte. Auch Einliegerwohnungen oder Wohnraum innerhalb der von dir bewohnten Immobilie gehören zu den Ausnahmen.

Grundsätzlich ist auch bei möblierten Wohnungen die Miethöhe reguliert durch die Mietpreisbremse oder ortsübliche Vergleichsmiete. Allein der Möblierungszuschlag darf die rechtliche erlaubte Mietzinshöhe übersteigen. 
Ausnahmen sind Zeitmietverträge und möbliert vermieteter Wohnraum innerhalb der von dir bewohnten Immobilie, wenn der:die Mieter:in allein darin wohnt. Nach § 549 BGB kannst du in diesen Fällen die Höhe des Mietpreises selbst bestimmen, weil es keine einschränkenden rechtlichen Regeln dazu gibt.


Mieter überweist Mmietkaution

Für deine finanzielle Sicherheit als Vermieter:in lässt du dir eine angemessene Kaution geben. Üblich sind bis zu drei Nettokaltmieten, um eventuelle Schäden an deiner Einrichtung auszugleichen, je nach Mietdauer kann es auch weniger sein. Liste zu Beweiszwecken genau auf, welche Möbel und Gegenstände sich in der Wohnung befinden und mit vermietet werden. Beschreibe die Möbel detailliert und füge Fotos hinzu. Nur so kann später bei der Wohnungsübergabe nachvollzogen werden, ob etwas beschädigt oder kaputtgegangen ist.

Ein Schaden, der über normale Abnutzung hinausgeht, muss vom Mieter bezahlt werden, sofern du nachweisen kannst, dass der Gegenstand vor der Übergabe der Wohnung nicht defekt war. Alle Gegenstände, die im Alltag viel genutzt werden, zeigen im Laufe der Zeit Verschleißerscheinungen und ihr Wert nimmt ab.

Wenn die normale Nutzungsdauer eines Möbelstücks abgelaufen ist, muss der:die Mieter:in es nicht ersetzen, falls es kaputtgeht. Wenn nur noch die Hälfte der Nutzungsdauer übrig ist, muss der:die Mieter:in die Hälfte des Neuwerts zahlen. Die Nutzungsdauer spielt auch bei der steuerlichen Absetzung eine Rolle, du erfährst mehr darüber im Abschnitt Möblierung steuerlich absetzen.

Vereinbarungen zu den Nebenkosten

Je nachdem, ob du deine möblierte Wohnung langfristig oder eher kurzfristig vermietest, gibt es verschiedene Modelle für die Nebenkostenabrechnung.

  1. Langfristige Vermietung:
    Wenn du die Wohnung über einen längeren Zeitraum vermietest, idealerweise länger als ein Jahr, ist es sinnvoll, eine Nebenkostenvorauszahlung zu vereinbaren. Dein Mieter zahlt dann neben der Kaltmiete einen festgelegten Betrag für die Nebenkosten. Am Ende des Abrechnungszeitraums von zwölf Monaten bist du verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und sie schriftlich an deine:n Mieter:in zu übermitteln. Es gelten hier dieselben Fristen und Regelungen der Nebenkostenabrechnung wie bei unmöblierten Wohnungen.
  2. Kurzfristige Vermietung:
    Wechseln deine Mieter:innen häufig und bleiben kürzer als ein Jahr, ist der Aufwand einer Nebenkostenabrechnung womöglich zu hoch. In solchen Fällen bietet sich die Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale an. Anstelle einer Vorauszahlung wird ein monatlicher Pauschalbetrag als Warmmiete überwiesen. Mit dieser Zahlung sind alle monatlichen Nebenkosten abgegolten, und die Verpflichtung zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung entfällt. Du solltest die Nebenkosten sorgfältig kalkulieren, da keine Nachforderungen möglich sind, falls die tatsächlichen Kosten die gezahlte Summe übersteigen. Ebenso bist du nicht verpflichtet, einen eventuellen Überschuss zurückzuerstatten.

Möblierung steuerlich absetzen

Die Vorteile von möblierter Vermietung liegen hauptsächlich im finanziellen Bereich, da du für eine möblierte Wohnung einen höheren Mietpreis verlangen kannst als für eine unmöblierte Wohnung. Darüber hinaus ermöglicht die Vermietung einer möblierten Wohnung Steuerersparnisse: Die Kosten für die Möblierung sowie für Reparaturen können von der Steuer abgesetzt werden.

  • Möbelstücke, die beim Kauf weniger als 800 Euro gekostet haben, kannst du sogar vollständig als Werbungskosten absetzen.
  • Kosten über 800 Euro werden über die gesamte Lebensdauer linear abgeschrieben.

Die Lebensdauer der Möbel wird anhand der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums bestimmt. Zum Beispiel beträgt die Lebensdauer einer Geschirrspülmaschine sieben Jahre oder eines Kühlschranks laut dieser Tabelle zehn Jahre, während ein normaler Teppich auf acht Jahre, ein hochwertiger auf 15 Jahre beziffert wird.

Darüber hinaus kannst du als Vermieter:in neben den Kosten für die Möblierung auch anfallende Reparaturkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Bis zu einem Betrag von 4000 Euro können diese Kosten im Jahr der Zahlung der entsprechenden Rechnungen abgesetzt werden. Wenn die Grenze überschritten wird, besteht die Möglichkeit, die Kosten über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abzuschreiben.

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Fazit: Durch möbliertes Vermieten zu höheren Renditen

Wenn du darüber nachdenkst, deine Wohnung möbliert zu vermieten, ist es wichtig, sich mit den Vor- und Nachteilen vertraut zu machen.

Bei der Kalkulation der Rendite ist es entscheidend, die monatliche Rendite unter Berücksichtigung der Möblierungskosten und Reparaturen zu berechnen. Als Vermieter:in musst du zunächst in angemessene Möbel investieren und im Rahmen der Vermietung Reparaturen oder Ersatz einplanen.

Eine möblierte Wohnung bedeutet für dich als Vermieter:in zwar mehr Aufwand, aber dafür bietet sich die Chance auf deutlich höhere Mieteinnahmen.


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FAQ: Häufige Fragen zum Vermieten von möbliertem Wohnraum

Was ist bei einer möblierten Wohnung zu beachten?

Bei der Vermietung einer möblierten Wohnung musst du sicherstellen, dass mehr als die Hälfte der notwendigen Einrichtungsgegenstände für eine Haushaltsführung vorhanden sind. Es gibt keine genauen gesetzlichen Vorgaben, jedoch gehören Betten, Schränke, Regale, Beleuchtung und Küchenmobiliar typischerweise dazu.

Wie hoch kann die Miete für eine möblierte Wohnung sein?

Du kannst grundsätzlich einen höheren Mietpreis verlangen als für eine unmöblierte Wohnung, da die Möblierung einen Mehrwert für den Mieter darstellt. Als Orientierungshilfen dienen das Berliner oder Hamburger Berechnungsmodell. Das Vermieten von möblierten Wohnungen ergibt in der Regel einen um knapp zwölf Prozent höheren Mietzins.

Möblierte Wohnung anbieten: wie Wert der Möbel absichern?

Es ist ratsam, eine Inventarliste mit Fotos und genauen Beschreibungen anzufertigen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Verlange eine Kaution von bis zu drei Nettokaltmieten bei längeren Mietverhältnissen und sorge für ausreichenden Versicherungsschutz bei dir und deinem:deiner Mieter:in.

Was sind die Vorteile, möblierte Wohnungen zu vermieten?

Die Nachfrage ist hoch nach möbliertem Wohnraum, daher ist es auch möglich, Wohnungen mit unpraktischen Grundrissen und in schlechteren Lagen möbliert zu vermieten . Dazu kommen höhere Renditen, steuerliche Absetzbarkeitkürzere Mietverhältnisse ermöglichen zudem flexible Planänderungen.

Was kann man bei einer möblierten Wohnung absetzen?

Wer möblierten Wohnraum vermietet darf die Möblierung und Einrichtung von der Steuer absetzen.

Bei einem Kaufpreis unter 800 Euro dürfen die Kosten im selben Jahr vollständig bei der Steuer abgesetzt werden.

Alles Beträge über 800 Euro werden über die gesamte Lebensdauer des Möbelstücks abgeschrieben.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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