Mit einer Nebenkostenpauschale sparst du dir die jährliche Nebenkostenabrechnung. Dafür trägst du als Vermieter:in aber auch das Risiko steigender Betriebskosten, die durch die Pauschale nicht abgedeckt sind. Wann sich eine Nebenkostenpauschale lohnt, wie du ihre Höhe festlegst und unter welchen Voraussetzungen du sie anpassen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.  


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Das Wichtigste in Kürze
  • Mit einer monatlichen Nebenkostenpauschale sind die Betriebskosten der Mietpartei abgegolten. Eine jährliche Nebenkostenabrechnung entfällt, dafür sind weder Nachforderungen noch Guthaben möglich.

  • Die Nebenkostenpauschale muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Heiz- und Warmwasserkosten werden trotzdem verbrauchsabhängig abgerechnet. 

  • Mit wenig Aufwand Betriebskosten sicher decken: Vermieter:innen können die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen. 

Was ist die Nebenkostenpauschale?

Die Nebenkostenpauschale ist ein fester monatlicher Betrag, den deine Mieter:innen zusammen mit der Grundmiete zahlen. Anders als bei der Nebenkostenvorauszahlung musst du am Jahresende keine Nebenkostenabrechnung erstellen.


Frau berechnet Höhe der Nenenkostenpauschale

Mit der Nebenkostenpauschale sparst du Zeit und Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig trägst du als Vermieter:in das Risiko steigender Betriebskosten. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die vereinbarte Pauschale, kannst du die Differenz grundsätzlich nicht nachfordern. Deshalb ist die Nebenkostenvorauszahlung in den meisten Mietverhältnissen das gängigere Modell. Eine Nebenkostenpauschale eignet sich vor allem für Studentenwohnheime oder Kurzzeitvermietungen

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Gut zu wissen: Voraussetzungen und Grenzen der Nebenkostenpauschale

Eine Nebenkostenpauschale muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Außerdem können nur umlagefähige Nebenkosten Bestandteil der Pauschale sein. Welche Kosten dazu gehören, regelt § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
 

Heiz- und Warmwasserkosten sind davon grundsätzlich ausgenommen. Sie müssen nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung in einer Heizkostenabrechnung abgerechnet werden. Dabei werden 50 bis 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch und die übrigen 30 bis 50 Prozent nach einem festen Verteilerschlüssel – in der Regel der Wohnfläche – umgelegt.  


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Was du bei der Nebenkostenpauschale beachten musst

Eine Nebenkostenpauschale vereinfacht die Verwaltung deiner Immobilie. Damit sie rechtssicher ist und später nicht zum Streit führt, solltest du bei der Vereinbarung einige Punkte beachten.

Präzise Angaben im Mietvertrag:

Die Nebenkostenpauschale muss eindeutig im Mietvertrag vereinbart werden. Halte genau fest, welche Betriebskosten von der Pauschale erfasst sind und welche Kosten gesondert abgerechnet werden. Anders als bei der Nebenkostenvorauszahlung genügt ein pauschaler Verweis auf die Betriebskostenverordnung nicht. Soll die Pauschale später angepasst werden können, muss auch dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein.  

Achtung: Unklare Formulierungen oder die Vermischung mit der Nebenkostenvorauszahlung können dazu führen, dass die Vertragsklausel unwirksam ist.

Separate Berechnung verbrauchsabhängiger Kosten

Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Warmwasser dürfen nach der Heizkostenverordnung nicht vollständig über eine Nebenkostenpauschale abgerechnet werden. Mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Heiz- und Warmasserkosten müssen verbrauchsabhängig verteilt werden (HeizkostenV § 7 Abs 1 und § 8 Abs 1). Die übrigen Grundkosten können im Rahmen der vereinbarten Nebenkostenpauschale berücksichtigt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist. 

Auch beim Strom wird unterschieden: Allgemeinstrom für Treppenhaus, Außenbeleuchtung oder andere Gemeinschaftsflächen kann Bestandteil der Nebenkostenpauschale sein. Haushaltsstrom trägt dagegen jede Mietpartei selbst und schließt hierfür einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger ab. 

Von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa bei Einliegerwohnungen oder wenn der Einbau von Messgeräten wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 11 Heizkostenverordnung). 

Anpassung der Nebenkostenpauschale:

Steigen die Betriebskosten, kannst du die Mehrkosten des betreffenden Zeitraums grundsätzlich nicht an deine Mieter:innen weitergeben. Eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale ist nur für die Zukunft möglich und setzt voraus, dass sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Sinken die Betriebskosten, musst du die Pauschale dagegen umgehend entsprechend reduzieren.  

Auch deine Mieter:innen können eine Senkung der Nebenkostenpauschale verlangen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die für die Pauschale maßgeblichen Umstände ändern, etwa durch eine geringere Personenzahl im Haushalt. 

Nebenkostenpauschale einrichten und Höhe festlegen

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Damit die Nebenkostenpauschale wirtschaftlich sinnvoll ist, solltest du ihre Höhe sorgfältig kalkulieren. Eine zu niedrig angesetzte Pauschale geht zulasten deiner Rendite, eine zu hohe Pauschale kann rechtliche Folgen haben.  

Dabei helfen dir folgende Orientierungspunkte: 

  1. Angemessene Höhe festlegen: Orientiere dich bei der Kalkulation an den durchschnittlichen Betriebskosten der Immobilie. Als Grundlage dienen die Betriebskosten der Vorjahre, die Werte der Vormietpartei oder der aktuelle Betriebskostenspiegel. 
  2. Sicherheitszuschlag einplanen: Um künftige Kostensteigerungen aufzufangen, kannst du einen angemessenen Sicherheitszuschlag auf die Vergleichswerte einplanen. Als Orientierung gelten bis zu 20 Prozent. Achte jedoch darauf, dass die Nebenkostenpauschale dadurch nicht als Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStrG) gewertet werden kann. 
  3. Besonderheiten der Immobilie einbeziehen: Größe, Ausstattung oder gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen wirken sich auf die Betriebskosten aus und sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.  
  4. Ausnahmen und Sonderregelungen berücksichtigen: Für Einliegerwohnungen oder Gemeinschaftsflächen können besondere Regelungen gelten, etwa bei der Pauschalierung von Haushaltsstrom. Solche Vereinbarungen solltest du ausdrücklich im Mietvertrag festhalten. 
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Gut zu wissen: Eine zu hohe Nebenkostenpauschale kann rechtliche Folgen haben

Setzt du die Nebenkostenpauschale deutlich zu hoch an, kann dies als unzulässige Mietpreisgestaltung gewertet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen. Außerdem kann eine überhöhte Pauschale die Attraktivität deiner Immobilie bei einer Neuvermietung verringern.  Kalkuliere die Pauschale deshalb nachvollziehbar und orientiere dich an den tatsächlichen Betriebskosten der Immobilie. 

Nebenkostenpauschale anpassen – Voraussetzungen und Vorgehen

Steigende Betriebskosten können dazu führen, dass die vereinbarte Nebenkostenpauschale nicht mehr ausreicht. Damit du nicht dauerhaft unrentabel vermietest, solltest du die Möglichkeit einer Erhöhung der Nebenkostenpauschale prüfen. 

Voraussetzungen für die Anpassung der Nebenkostenpauschale

Diese Voraussetzungen müssen zutreffen:

  • Anpassungsklausel im Mietvertrag: Eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Anpassung nach § 560 BGB vorsieht.  
  • Mietpartei informieren: Teile deinen Mieter:innen die Anpassung schriftlich mit und begründe nachvollziehbar, warum die Nebenkostenpauschale geändert wird. 
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Erhöhung der Nebenkostenpauschale vertraglich absichern

Mit dieser Klausel sicherst du eine künftige Erhöhung der Nebenkostenpauschale rechtssicher ab:
 

„Reicht die vereinbarte Nebenkostenpauschale zur Deckung der tatsächlichen anfallenden Nebenkosten nicht mehr aus, ist der Vermietende berechtigt, gemäß § 560 BGB die Nebenkostenpauschale zu erhöhen.“

Nebenkostenpauschale erhöhen

Sind die Betriebskosten tatsächlich gestiegen, kannst du deinen Mieter:innen eine Anpassungserklärung gemäß § 560 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB zukommen lassen. Dabei bist du verpflichtet, einen konkreten Grund für die Anpassung der Pauschale zu nennen.

Enthält der Mietvertrag eine entsprechende Anpassungsklausel und widersprechen deine Mieter:innen nicht, kann die Nebenkostenpauschale frühestens zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang deiner Mitteilung erhöht werden.

Nebenkostenpauschale rückwirkend erhöhen

Eine rückwirkende Erhöhung ist unter der Voraussetzung möglich, dass du die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme der höheren Kosten an die Mieter:innen schickst. Eine Begründung für die Erhöhung der Nebenkostenpauschale ist auch hier zwingend erforderlich. Diese könnte z. B. beinhalten, dass sich die Erhöhung erst im Nachhinein offenbart hat. Eine vorsorgliche Erhöhung allein aufgrund erwarteter Kostensteigerungen ist dagegen nicht zulässig

Nebenkostenpauschale senken

Eine Senkung der Nebenkostenpauschale kommt seltener vor und ist an weniger Voraussetzungen geknüpft als eine Erhöhung. Ist die Pauschale zu hoch, musst du deine Mieter:innen über die Ermäßigung informieren und die Pauschale ab dem Zeitpunkt der Kostensenkung entsprechend anpassen.


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Vor- und Nachteile der Nebenkostenpauschale

Die Nebenkostenpauschale spart Verwaltungsaufwand und schafft Planungssicherheit. Gleichzeitig trägst du als Vermieter:in das Risiko steigender Betriebskosten. Die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick: 

Vorteile:

  • Du ersparst dir eine vollständige Nebenkostenabrechnung. Heiz- und Warmwasserkosten müssen jedoch weiterhin separat abgerechnet werden.  
  • Rückzahlungen oder Nachforderungen entfallen. Die vereinbarte Nebenkostenpauschale deckt die Betriebskosten unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe ab.  
  • Eine Anpassung der Nebenkostenpauschale ist möglich. Erhöhungen – auch rückwirkend – sind unter bestimmten gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zulässig.  

Nachteile:

  • Die richtige Höhe zu kalkulieren ist nicht einfach. Steigen die Betriebskosten stärker als erwartet oder wird die Pauschale zu hoch angesetzt, kann das zu finanziellen Nachteilen oder Streitigkeiten führen.  
  • Der Mietvertrag muss besonders sorgfältig formuliert werden. Alle Betriebskosten, die von der Pauschale umfasst sein sollen, müssen ausdrücklich vereinbart werden.  
  • Auch Anpassungen müssen rechtssicher geregelt sein. Soll die Nebenkostenpauschale später erhöht werden können, braucht es eine wirksame Anpassungsklausel im Mietvertrag.  
  • Wenig Flexibilität: Änderungen der Nebenkostenpauschale sind nur unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen möglich. 
Expertenkommentar

"Die Nebenkostenpauschale wirkt auf den ersten Blick bequem, ist aber eine langfristige Entscheidung mit finanziellen Folgen. Wer sie nutzt, sollte realistisch einschätzen, wie sich Energiepreise, Wartungskosten und gesetzliche Vorgaben entwickeln. Gerade in Zeiten stark schwankender Betriebskosten kann die Pauschale schnell zur Kostenfalle werden – eine sorgfältige Kalkulation vor Vertragsabschluss ist daher entscheidend."

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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Umwandlung: Nebenkostenpauschale in Nebenkostenvorauszahlung

Stellt sich die vereinbarte Nebenkostenpauschale dauerhaft als zu niedrig heraus, kann eine Umstellung auf eine Nebenkostenvorauszahlung sinnvoll sein. So lassen sich die tatsächlichen Betriebskosten künftig jährlich abrechnen und besser an steigende Kosten anpassen. 

Ist die Umstellung möglich?

Grundsätzlich ja, allerdings nur mit Zustimmung deiner Mieter:innen. Da die Art der Betriebskostenabrechnung im Mietvertrag vereinbart wurde, kann sie im laufenden Mietverhältnis in der Regel nicht einseitig geändert werden. Die Umstellung sollte deshalb in einemfestgehalten werden. 

Eine Ausnahme kann für einzelne verbrauchs- oder verursachungsabhängig abgerechnete Betriebskosten gelten (§ 556a Abs. 2 BGB). Diese Vorschrift erlaubt jedoch nicht, eine vereinbarte Nebenkostenpauschale generell einseitig in eine Nebenkostenvorauszahlung umzuwandeln. 


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Fazit: Nebenkostenpauschale – einfach, aber nicht immer sinnvoll

Die Nebenkostenpauschale spart Zeit, weil keine jährliche Nebenkostenabrechnung erforderlich ist. Gleichzeitig trägst du als Vermieter:in das Risiko steigender Betriebskosten und kannst Mehrkosten nur unter engen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen weitergeben. 

Für die meisten Mietverhältnisse ist deshalb die Nebenkostenvorauszahlung die flexiblere Lösung. Eine Nebenkostenpauschale eignet sich vor allem dann, wenn die Betriebskosten gut kalkulierbar sind – etwa bei Studentenwohnheimen oder Kurzzeitvermietungen. Entscheidest du dich für dieses Modell, solltest du den Mietvertrag sorgfältig formulieren und die Höhe der Pauschale realistisch kalkulieren. 

FAQ: Häufige Fragen zur Nebenkostenpauschale

Ist eine Nebenkostenpauschale zulässig? 

Ja. Vermieter:innen und Mieter:innen können statt einer Nebenkostenvorauszahlung eine Nebenkostenpauschale vereinbaren. Voraussetzung ist, dass diese ausdrücklich im Mietvertrag geregelt wird. Heiz- und Warmwasserkosten müssen jedoch grundsätzlich nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. 

Was beinhaltet eine Nebenkostenpauschale? 

Eine Nebenkostenpauschale umfasst die umlagefähigen Betriebskosten, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden müssten. Dazu können beispielsweise Kosten für Müllabfuhr, Hausmeisterdienste oder die Gebäudereinigung gehören. Heiz- und Warmwasserkosten werden in der Regel separat abgerechnet. 

Wie hoch darf eine Nebenkostenpauschale sein?

Für die Höhe einer Nebenkostenpauschale gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Sie sollte sich jedoch an den tatsächlichen Betriebskosten orientieren und nachvollziehbar kalkuliert sein. Eine deutlich überhöhte Pauschale kann rechtliche Konsequenzen haben. 

Kann ich eine Nebenkostenpauschale erhöhen?

Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Erhöhung ist grundsätzlich nur möglich, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde und du deine Mieter:innen über den berechtigten Grund der Anpassung informierst. Ohne entsprechende Vertragsklausel ist eine Erhöhung in der Regel nicht zulässig. 

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkostenvorauszahlung und Nebenkostenpauschale? 

Bei einer Nebenkostenvorauszahlung leisten Mieter:innen monatliche Abschläge, die am Jahresende mit den tatsächlich entstandenen Betriebskosten abgerechnet werden. Bei einer Nebenkostenpauschale entfällt diese Abrechnung. Die vereinbarte Pauschale gilt unabhängig davon, ob die tatsächlichen Betriebskosten höher oder niedriger ausfallen. 

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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